In Deutschland wird durch das Altersteilzeitgesetz vom 23. Juli 1996, deutsches BGBl. I S 1078, zuletzt geändert durch das 2. Gesetz für Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 27. Juni 2000, dBGBl. I S. 910, bei älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente gefördert…
…trifft nur noch für Fälle zu, bei denen die Steuerpflichtigen die Altersteilzeit vor dem 1. Jänner 2010 angetreten haben. Da die Altersteilzeitaufstockungsbeträge an Arbeitnehmer, die erst ab 1. Jänner 2010 die Altersteilzeit begonnen haben, dem Arbeitgeber von der deutschen Bundesanstalt für Arbeit nicht mehr erstattet…
…sondern sind nachträgliche Vergütungen für dem Arbeitgeber in der dreijährigen Einarbeitungsphase erbrachte Arbeitsleistungen (siehe EAS 2753). Verlegt ein im öffentlichen Dienst Deutschlands stehender Beamter, der von der deutschen Altersteilzeitregelung Gebrauch gemacht hat, in der Ruhephase seinen Hauptwohnsitz aus Deutschland nach Österreich, so steht gemäß Artikel…
…Rumänien ausgeübte Tätigkeit entfallen. Es liegt im Ermessen des österreichischen Finanzamtes zu entscheiden, ob in Fällen dieser Art nach Artikel 26 oder 27 DBA-Rumänien eine Verständigung mit der ausländischen Steuerverwaltung erfolgen soll, um für eine korrespondierende steuerliche Behandlung zu sorgen. Bundesministerium für Finanzen, 19…
…seinem deutschen Arbeitgeber unter dem Titel "Kurzarbeitergeld", welches dem Arbeitgeber von der deutschen Agentur für Arbeit erstattet wird, zufließen, sind als Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung Deutschlands im Sinne von Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland (2000) zu qualifizieren und unterliegen daher ausschließlich dem deutschen…
…Schlussfolgerung nicht ableiten. Die diesbezüglichen Ausführungen der Einkommensteuerrichtlinien, die den (wahren) Grund für die Aufhebung darstellen dürften, könnten die Aufhebung nicht tragen. Vielmehr lasse sich aus dem Judikat ableiten, dass Verluste (jedenfalls) und auch Verlustvorträge (bei systemkonformer Fortentwicklung der Aussagen in diesem Judikat), wenn diese…
…3.1997, 95/13/0238). Entscheidend für die Frage, ob Fortbildung im bisherigen (Lehr-)Beruf oder Ausbildung in einem neuen Beruf vorliegt, ist, dass die aufgezeigten Bildungsmaßnahmen weit über die bloße Fortentwicklung der im bisherigen Beruf erworbenen Kenntnisse hinaus gehen. Dass dies hier zutrifft, ergibt…
…des Eigenkapitals auch zur Nachversteuerung führt, wenn sich die Reduktion nur auf einen vorausgegangenen Anstieg bezieht, für den der Steuerpflichtige das ihm in § 11a Abs. 1 EStG 1988 eingeräumte Wahlrecht nicht ausgeübt hat. Das Gesetz setzt in § 11a Abs. 3 erster Satz EStG 1988 zwar…
…aber auch für alle übrigen Bürger, die keine Unternehmer seien, sei das Konsumentenschutzgesetz geschaffen worden. Dieses absolut konsumentenfreundliche Gesetz eröffne viele Möglichkeiten, um derartige Verträge bzw.Vertragspassagen zu bekämpfen, wie es auch die Klage XY deutlich aufzeige. In der Klage XY vom 07.09.2016…
…a. für solche Fälle normierte und regelmäßig gehandhabte Strafenkumulierung findet ihre Bestätigung in der Rechtsprechung des VwGH (E 29.6.1992, 90/04/0174 und nochmals E 27.5.1995, 92/17/0300). Das Gesetz sieht diesbezüglich - anders als nach dem in § 28 StGB verankerten…
…iVm § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 3.000,00 (in Worten: Euro dreitausend) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von fünfzehn Tagen verhängt. Der von A gemäß § 185 Abs. 1 lit…
…für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind. Zufolge lit. a leg. cit. erfolgt die Bekanntgabe bei schriftlichen Erledigungen, wenn nicht in besonderen Vorschriften die öffentliche Bekanntmachung oder die Auflegung von Listen vorgesehen ist, durch Zustellung. Gemäß § 26 Abs. 2 ZustG gilt im Falle der…
…GSpG, da er die konkrete Spielmöglichkeit in seinen Räumlichkeiten anbot. Damit sind beide Voraussetzungen für das Vorliegen einer „Ausspielung“ gegebenen, womit das Auslösemoment für die Glücksspielabgabenpflicht gemäß § 57 Anbs. 1 GSpG in Höhe von 16% vom Einsatz durch den Bf. gesetzt wurde. Der Bf. ist…
…bei welcher es als entscheidend für die Bedeutung eines Begriffes angesehen wird, in welchem Sinn dieser Begriff in der Rechtsordnung zur Zeit des Inkrafttretens der Verfassungsvorschrift verwendet wurde. (Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Bundesverfassungsrecht11, Rz 133). Die Versteinerungstheorie wird durch den „Grundsatz der intrasystematischen Fortentwicklung“ austariert…
…entsprechenden Beträge von der Sozialversicherung in der Folge erstattet werden. Diese Auslegung wurde in EAS 1815 im Jahr 2001 aufrecht erhalten und auch in Bezug auf Alterteilzeitaufstockungsbeträge (ATZ-Aufstockungsbeträge) angewendet, die nach den damals übermittelten Informationen dem Arbeitgeber von der deutschen Bundesanstalt für Arbeit unter…
…Fortentwicklung" austariert, das heißt, neue Regelungen sind insofern zulässig, sofern sie sich systematisch der jeweiligen Materie zuordnen lassen. So entspricht es zum Beispiel einer intrasystematischen Weiterentwicklung des Kompetenztatbestandes "Angelegenheiten des Gewerbes" (Art. 10 Abs. 1 Z 8 B-VG), dass er dazu ermächtigt, auch für…
…zum GmbH-Gesetz, Randziffern 58 bis 72 zu § 52 GmbHG mit zahlreichen weiteren Nachweisen). Liegen diese Kriterien nicht vor, ist ein Bezugsrechtsausschluss nichtig, damit aber auch die gesamte Kapitalerhöhung. Kriterien für die Zulässigkeit des Bezugsrechtsausschlusses sind (i) ein im Gesellschaftsinteresse gelegenes Ziel, (ii) der Ausschluss…
…nicht zu erfassen sei, änderten sich auch die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2012, 2013 und 2016; im Hinblick auf die sich ergebenden Verlustvorträge und verrechenbaren IFB-Verluste seien die steuerpflichtigen Einkommen in diesen Jahren zu berichtigen. 4. In der Beschwerde vom 10. April 2018 stellte…
…noch die Beiträge bei ihm einbringlich sind, da die Haftung ab Beginn des Dienstverhältnisses schon ex lege entfällt. Kausal für die Befreiung des Dienstgebers von der zivilrechtlichen Haftung ist somit lediglich das Dienstverhältnis, nicht aber die Beitragsleistung des Dienstgebers. Aus denselben Gründen liegt auch kein…
…da die Haftung ab Beginn des Dienstverhältnisses schon ex lege entfällt. Kausal für die Befreiung des Dienstgebers von der zivilrechtlichen Haftung ist somit lediglich das Dienstverhältnis, nicht aber die Beitragsleistung des Dienstgebers. Aus denselben Gründen liegt auch kein Entgelt von dritter Seite vor: Entgelt ist…