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UFSL FSRV/0076-L/08Hinterziehungen von Mineralölsteuer durch den Geschäftsführer eines Bauunternehmens, welcher zum Betrieb von Estrich-Pumpen verbotenerweise gekennzeichnetes Gasöl verwenden ließ; Bemessung der Strafen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2012Teil 1/2

…Verfahrensakten ergebe sich des Weiteren nicht, weshalb der eingeschrittene Senat in seiner konkreten Zusammensetzung tätig geworden sei. So habe der laut Geschäftsverteilungsplan drittgereihte Berichterstatter dem Senat angehört, ohne dass die Verhinderung der vor ihm gereihten Berichterstatter aktenkundig (gemacht) worden sei, sodass auch aus diesem Grund…

UFSL FSRV/0076-L/08Hinterziehungen von Mineralölsteuer durch den Geschäftsführer eines Bauunternehmens, welcher zum Betrieb von Estrich-Pumpen verbotenerweise gekennzeichnetes Gasöl verwenden ließ; Bemessung der Strafen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2012Teil 2/2

§ 239 BAO vorliegt, indem der offenbar erfolgte (de-facto-)Verzicht des Steuergläubigers auf den Abgabenzahlungsanspruch auf nicht vom Beschuldigten zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, nach wie vor der bereits vom Erstsenat festgestellte Milderungsgrund des § 34 Abs. 1 Z 14 StGB (vollständige Schadensgutmachung) vor. An darüber…

BFG RV/5300010/2015Einschreiten eines sachlich unzuständigen Spruchsenates; Aufhebung des Erkenntnisses und Zurückverweisung einer Finanzstrafsache im Vorverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss28.12.2016

…Dienststandes Dr.D eingeschritten; als weitere Senatsmitglieder fungierten Dr.E und F, Zimmermeister (Finanzstrafakt Bl. 37 f). Dem Geschäftsverteilungsplan für die gemäß § 65 Abs. 1 FinStrG beim Finanzamt Linz als Organ sämtlicher Finanzämter des Landes Oberösterreich eingerichteten Spruchsenate für das Jahr 2014, datiert mit 14…

UFSL RV/0355-L/10Umsätze und Gewinne eines Bordellbetreibers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2013Teil 3/3

…machen. Gemäß § 270 Abs 2 BAO ist in der Geschäftsverteilung des UFS zu regeln, wer über Ablehnungsanträge zu entscheiden hat. Im aktuellen Geschäftsverteilungsplan (Pkt 3.2.8.1) wird bestimmt, dass über Ablehnungsanträge (§ 278 BAO), sofern sie sich gegen hauptberufliche oder nebenberufliche Mitglieder richten, der…

BFG RV/5300025/2019Keine Wiederaufnahme eines Finanzstrafverfahrens aus dem Titel einer nachträglichen Änderung des dem strafbestimmenden Wertbetrages zugrunde gelegten Abgabenbetrages nach § 165 Abs.1 lit.d FinStrG, wenn lediglich von der Abgabenfestsetzung wegen Uneinbringlichkeit gemäß § 206 Abs.1 lit.b BAO Abstand genommen worden war
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.10.2021

…durch die einschreitenden Mitglieder des Spruchsenates zu, für deren Annahme es keinen Anlass gibt. 1.3. Anlässlich seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 hat der laut damaligem Geschäftsverteilungsplan (Abfrage Homepage BMF) zuständige Spruchsenat V in korrekter Besetzung (Geschäftsverteilung vom 29. April 2015, 1. Jänner 2017…

BFG RV/2300002/20161. Aufhebung des Erkenntnisses eines unzuständigen Spruchsenates wegen Verletzung des Rechtes auf den gesetzlichen Richter und Zurückverweisung der Finanzstrafsache zur Neuverhandlung vor einen Senat für unselbständig berufstätige Beschuldigte 2. Kein Zwang zur Selbstbeschuldigung, wenn Arbeitnehmer gegenüber der Abgabenbehörde angeben soll, dass er im Veranlagungswege zu erfassende nichtselbständige Einkünfte bezogen hat (weil er sich rechtswidrig Geldmittel seines Arbeitgebers beschafft hatte)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss14.04.2017

…weitere Senatsmitglieder: Berichterstatterin Dr.C und Laienbeisitzer Mag.D, getroffen (Spruchsenatsakt, Verhandlungsprotokoll). Dem aktuellen und auch zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung des Spruchsenates IV geltenden Geschäftsverteilungsplan für die gemäß § 65 Abs. 1 FinStrG beim Finanzamt Graz-Stadt als Organ sämtlicher Finanzämter des Landes Steiermark eingerichteten Spruchsenate…

UFSL FSRV/0017-L/11Aufhebung des Straferkenntnisses eines nicht gehörig zusammengesetzten Spruchsenates.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)29.08.2013

…dass der in erster Instanz im Spruchsenat den Vorsitz führende Richter nach dem zum Entscheidungszeitpunkt in Geltung stehenden Geschäftsverteilungsplan für die beim Finanzamt Linz als Organ sämtlicher Finanzämter des Landes Oberösterreich eingerichteten Spruchsenate bis zum Ablauf des Jahres 2011 zwar (noch) als Vorsitzender des Senates…

UFSL FSRV/0027-L/12Aufhebung des Erkenntnisses eines Spruchsenates, welcher von einem bereits im Ruhestand befindlichen Richter geleitet worden war
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.11.2012

…Entscheidungsfindung bereits im Ruhestand befunden hat. Der den Vorsitz führende Richter war zwar zu dieser Zeit nach der in Geltung stehenden Geschäftsverteilungsplan für die beim Finanzamt Linz als Organ sämtlicher Finanzämter des Landes Oberösterreich eingerichteten Spruchsenate bis zum Ablauf des Jahres 2011 als Vorsitzender des…

UFSL FSRV/0041-L/111. Aufhebung des Erkenntnisses eines Spruchsenates, welcher von einem bereits im Ruhestand befindlichen Richter geleitet worden war; 2. Wahrnehmung der gerichtlichen Zuständigkeit; 3. Zuordnung der strafbestimmenden Wertbeträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.11.2012

…Entscheidungsfindung bereits im Ruhestand befunden hat. Der den Vorsitz führende Richter war zwar zu dieser Zeit nach der in Geltung stehenden Geschäftsverteilungsplan für die beim Finanzamt Linz als Organ sämtlicher Finanzämter des Landes Oberösterreich eingerichteten Spruchsenate bis zum Ablauf des Jahres 2011 als Vorsitzender des…

UFSL FSRV/0040-L/11Aufhebung des Erkenntnisses eines Spruchsenates, welcher von einem bereits in Ruhestand befindlichen Richter geleitet worden war
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)06.11.2012

…dass der in erster Instanz den Vorsitz führende Richter nach dem zum Zeitpunkt der Entscheidung in Geltung stehenden Geschäftsverteilungsplan für die beim Finanzamt Linz als Organ sämtlicher Finanzämter des Landes Oberösterreich eingerichteten Spruchsenate bis zum Ablauf des Jahres 2011 als Vorsitzender des Senates 1 bestellt…

UFSL FSRV/0066-L/07Aufhebung und Zurückverweisung wegen sachlicher Unzuständigkeit des Spruchsenats infolge unrichtiger Zusammensetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.10.2008

…des Erkenntnisses (anlässlich der Verkündung der Entscheidung durch den Vorsitzenden bzw. im Fall einer nichtöffentlichen Sitzung anlässlich der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung der Entscheidung) gehörig zusammengesetzt war. Laut dem hier maßgeblichen Geschäftsverteilungsplan für die gemäß § 68 FinStrG beim Finanzamt Linz eingerichteten Spruchsenate I bis IV…

UFSL FSRV/0076-L/06Sachliche Unzuständigkeit eines Spruchsenates infolge seiner falschen Zusammensetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.03.2009

…dass an der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat am 2. Februar 2006 als Laienbeisitzer Dr. K. teilgenommen hat, der laut Geschäftsverteilungsplan vom 13. Jänner 2006 als 13. Ersatzmitglied der Laienbeisitzer aufscheint. Für die am 2. Februar 2006 durchgeführte mündliche Verhandlung hätte daher im Falle der…

UFSK FSRV/0015-K/06Unterschreiben einer ungelesenen Umsatzsteuerjahreserklärung durch einen Geschäftsführer als Ursache einer fahrlässigen Abgabenverkürzung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)29.03.2007

…Firmenpositionierung nach dem Inhalt des Geschäftspapiers "Geschäftspolitische Ausrichtung der A GmbH", weil in der Präambel dieses Grundsatzpapiers festgehalten sei, dass der darin beinhaltete Geschäftsverteilungsplan in erster Linie eine klare Kompetenzgliederung und Zuständigkeiten aufzeigen soll. Demnach war der Beschuldigte zuständig für die geschäftspolitischen Ziele, strategische Unternehmensführung…

UFSL RV/2214-L/02Säumniszuschläge bei behaupteter Rechtswidrigkeit der Stammabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2006Teil 1/2

…waren, ging die Entscheidungszuständigkeit für sie mit diesem Tag auf den UFS über. Laut Geschäftsverteilungsplan des UFS sind diese Berufungen in die Entscheidungskompetenz des Senates y der Außenstelle X gefallen. Senatsintern erfolgte die Bearbeitungszuteilung für die Berufung gegen die materiellrechtlichen Bescheide der Gesellschaft bzw. jene…

UFSL FSRV/0026-L/05Liquiditätsbedingte vorsätzliche Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen durch die Ehegattin des Unternehmers als Wahrnehmende seiner steuerlichen Interessen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.04.2006Teil 1/2

…2005 mit der Maßgabe der Umwandlung der Finanzstrafbehörde erster Instanz (vom Finanzamt Schärding in das Finanzamt Braunau Ried Schärding) und der Übernahme der Aufgabe der Erstellung des Geschäftsverteilungsplanes durch den Vorstand des Finanzamtes Linz ab 2005 überdies unverändert (Verfügungen der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich vom 3…

VPR 2021 Rz 44–491.2.1.5. Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.2.1.5. Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode Rz 44: Die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode ("transactional profit split method", TPSM) beruht darauf, dass der aus einer bestimmten konzerninternen Geschäftsbeziehung zweier Konzerngesellschaften erzielte Gewinn zwischen den beiden Gesellschaften geteilt wird. Die Aufteilung wird nach dem durch Funktionsanalyse zu ermittelnden Beitragsgrad…

VB-0210Anlage 2
geltende FassungRichtlinien03.03.2018

Anlage 2 Teildokument V I 2 [Grafik]   [Grafik]  

VB-0210Anlage 1
geltende FassungRichtlinien03.03.2018

Anlage 1 Dokument V I 1 [Grafik]   [Grafik]  

VPR 2021 Rz 432–4353.2.2. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

3.2.2. Begriffsbestimmungen 3.2.2.1. Geschäftseinheit Rz 432: Die Begriffsdefinition der "Geschäftseinheit" im Sinne von § 2 Z 2 VPDG ist insofern weit gefasst, als neben Vereinigungen mit eigener Rechtspersönlichkeit auch solche ohne eigene Rechtspersönlichkeit als eigene Geschäftseinheit definiert werden. Der Begriff umfasst…

ZK-2500Anhang 1: Richtlinien zur Bewilligungserteilung
geltende FassungRichtlinien01.12.2022

Anhang 21: Richtlinien zur Bewilligungserteilung Allgemeines Soweit nachstehend nichts anderes festgelegt ist, gelten die Ausführungen im Merkblatt zum Bewilligungsantrag/Vorübergehende Verwendung sinngemäß. Die Bewilligung ist ausschließlich mittelsgemäß der auf Formularbasis (Formulartextfelder, KontrollkästchenMenüführung der Anwendung CDA zu erstellen, Dropdownfelder) auszufüllenden Standardsetvorlage auszustellen. Bei den Tabellen kann…