…Verfahrensakten ergebe sich des Weiteren nicht, weshalb der eingeschrittene Senat in seiner konkreten Zusammensetzung tätig geworden sei. So habe der laut Geschäftsverteilungsplan drittgereihte Berichterstatter dem Senat angehört, ohne dass die Verhinderung der vor ihm gereihten Berichterstatter aktenkundig (gemacht) worden sei, sodass auch aus diesem Grund…
§ 239 BAO vorliegt, indem der offenbar erfolgte (de-facto-)Verzicht des Steuergläubigers auf den Abgabenzahlungsanspruch auf nicht vom Beschuldigten zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, nach wie vor der bereits vom Erstsenat festgestellte Milderungsgrund des § 34 Abs. 1 Z 14 StGB (vollständige Schadensgutmachung) vor. An darüber…
…Dienststandes Dr.D eingeschritten; als weitere Senatsmitglieder fungierten Dr.E und F, Zimmermeister (Finanzstrafakt Bl. 37 f). Dem Geschäftsverteilungsplan für die gemäß § 65 Abs. 1 FinStrG beim Finanzamt Linz als Organ sämtlicher Finanzämter des Landes Oberösterreich eingerichteten Spruchsenate für das Jahr 2014, datiert mit 14…
…machen. Gemäß § 270 Abs 2 BAO ist in der Geschäftsverteilung des UFS zu regeln, wer über Ablehnungsanträge zu entscheiden hat. Im aktuellen Geschäftsverteilungsplan (Pkt 3.2.8.1) wird bestimmt, dass über Ablehnungsanträge (§ 278 BAO), sofern sie sich gegen hauptberufliche oder nebenberufliche Mitglieder richten, der…
…durch die einschreitenden Mitglieder des Spruchsenates zu, für deren Annahme es keinen Anlass gibt. 1.3. Anlässlich seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 hat der laut damaligem Geschäftsverteilungsplan (Abfrage Homepage BMF) zuständige Spruchsenat V in korrekter Besetzung (Geschäftsverteilung vom 29. April 2015, 1. Jänner 2017…
…weitere Senatsmitglieder: Berichterstatterin Dr.C und Laienbeisitzer Mag.D, getroffen (Spruchsenatsakt, Verhandlungsprotokoll). Dem aktuellen und auch zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung des Spruchsenates IV geltenden Geschäftsverteilungsplan für die gemäß § 65 Abs. 1 FinStrG beim Finanzamt Graz-Stadt als Organ sämtlicher Finanzämter des Landes Steiermark eingerichteten Spruchsenate…
…dass der in erster Instanz im Spruchsenat den Vorsitz führende Richter nach dem zum Entscheidungszeitpunkt in Geltung stehenden Geschäftsverteilungsplan für die beim Finanzamt Linz als Organ sämtlicher Finanzämter des Landes Oberösterreich eingerichteten Spruchsenate bis zum Ablauf des Jahres 2011 zwar (noch) als Vorsitzender des Senates…
…Entscheidungsfindung bereits im Ruhestand befunden hat. Der den Vorsitz führende Richter war zwar zu dieser Zeit nach der in Geltung stehenden Geschäftsverteilungsplan für die beim Finanzamt Linz als Organ sämtlicher Finanzämter des Landes Oberösterreich eingerichteten Spruchsenate bis zum Ablauf des Jahres 2011 als Vorsitzender des…
…Entscheidungsfindung bereits im Ruhestand befunden hat. Der den Vorsitz führende Richter war zwar zu dieser Zeit nach der in Geltung stehenden Geschäftsverteilungsplan für die beim Finanzamt Linz als Organ sämtlicher Finanzämter des Landes Oberösterreich eingerichteten Spruchsenate bis zum Ablauf des Jahres 2011 als Vorsitzender des…
…dass der in erster Instanz den Vorsitz führende Richter nach dem zum Zeitpunkt der Entscheidung in Geltung stehenden Geschäftsverteilungsplan für die beim Finanzamt Linz als Organ sämtlicher Finanzämter des Landes Oberösterreich eingerichteten Spruchsenate bis zum Ablauf des Jahres 2011 als Vorsitzender des Senates 1 bestellt…
…des Erkenntnisses (anlässlich der Verkündung der Entscheidung durch den Vorsitzenden bzw. im Fall einer nichtöffentlichen Sitzung anlässlich der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung der Entscheidung) gehörig zusammengesetzt war. Laut dem hier maßgeblichen Geschäftsverteilungsplan für die gemäß § 68 FinStrG beim Finanzamt Linz eingerichteten Spruchsenate I bis IV…
…dass an der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat am 2. Februar 2006 als Laienbeisitzer Dr. K. teilgenommen hat, der laut Geschäftsverteilungsplan vom 13. Jänner 2006 als 13. Ersatzmitglied der Laienbeisitzer aufscheint. Für die am 2. Februar 2006 durchgeführte mündliche Verhandlung hätte daher im Falle der…
…Firmenpositionierung nach dem Inhalt des Geschäftspapiers "Geschäftspolitische Ausrichtung der A GmbH", weil in der Präambel dieses Grundsatzpapiers festgehalten sei, dass der darin beinhaltete Geschäftsverteilungsplan in erster Linie eine klare Kompetenzgliederung und Zuständigkeiten aufzeigen soll. Demnach war der Beschuldigte zuständig für die geschäftspolitischen Ziele, strategische Unternehmensführung…
…waren, ging die Entscheidungszuständigkeit für sie mit diesem Tag auf den UFS über. Laut Geschäftsverteilungsplan des UFS sind diese Berufungen in die Entscheidungskompetenz des Senates y der Außenstelle X gefallen. Senatsintern erfolgte die Bearbeitungszuteilung für die Berufung gegen die materiellrechtlichen Bescheide der Gesellschaft bzw. jene…
…2005 mit der Maßgabe der Umwandlung der Finanzstrafbehörde erster Instanz (vom Finanzamt Schärding in das Finanzamt Braunau Ried Schärding) und der Übernahme der Aufgabe der Erstellung des Geschäftsverteilungsplanes durch den Vorstand des Finanzamtes Linz ab 2005 überdies unverändert (Verfügungen der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich vom 3…
1.2.1.5. Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode Rz 44: Die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode ("transactional profit split method", TPSM) beruht darauf, dass der aus einer bestimmten konzerninternen Geschäftsbeziehung zweier Konzerngesellschaften erzielte Gewinn zwischen den beiden Gesellschaften geteilt wird. Die Aufteilung wird nach dem durch Funktionsanalyse zu ermittelnden Beitragsgrad…
Anlage 2 Teildokument V I 2 [Grafik] [Grafik]
Anlage 1 Dokument V I 1 [Grafik] [Grafik]
3.2.2. Begriffsbestimmungen 3.2.2.1. Geschäftseinheit Rz 432: Die Begriffsdefinition der "Geschäftseinheit" im Sinne von § 2 Z 2 VPDG ist insofern weit gefasst, als neben Vereinigungen mit eigener Rechtspersönlichkeit auch solche ohne eigene Rechtspersönlichkeit als eigene Geschäftseinheit definiert werden. Der Begriff umfasst…
Anhang 21: Richtlinien zur Bewilligungserteilung Allgemeines Soweit nachstehend nichts anderes festgelegt ist, gelten die Ausführungen im Merkblatt zum Bewilligungsantrag/Vorübergehende Verwendung sinngemäß. Die Bewilligung ist ausschließlich mittelsgemäß der auf Formularbasis (Formulartextfelder, KontrollkästchenMenüführung der Anwendung CDA zu erstellen, Dropdownfelder) auszufüllenden Standardsetvorlage auszustellen. Bei den Tabellen kann…