14.5.2 Geschäftsfreundebewirtung 14.5.2.1 Allgemeines Rz 4814: Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden sind nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen. Hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Bewirtungsspesen sind folgende Fälle zu unterscheiden: Die Bewirtungsaufwendungen sind vom Abzugsverbot nicht betroffen und daher zur Gänze abzugsfähig…
…125). Nach diesen Ausführungen zählen Aufwendungen anlässlich der Geschäftsfreundebewirtung inklusive jener Kosten, die auf den bewirtenden Unternehmer bzw. auf dessen Angestellte entfallen, zu den Aufwendungen anlässlich der Geschäftsfreundebewirtung. Es hat demnach auch keine Aufteilung der Kosten zu erfolgen. Da das Umsatzsteuergesetz in den einschlägigen Bestimmungen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Wohnort1, vertreten durch Mag. StB, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater in Adresse2, vom 4. Dezember 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt, dieses vertreten durch ADir. S, vom 6. November 2007 betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Der Berufung…
…bis zur Änderung des § 20 EStG 1988 in der Verwaltungspraxis nicht durchgeführte Eigenverbrauchsbesteuerung, da bis dahin die Vorsteuer sofort versagt wurde. Seit Erlassung des Strukturanpassungsgesetzes ist im Fall der Geschäftsfreundebewirtung das Entgelt nicht überwiegend, sondern nur zu fünfzig Prozent nicht abzugsfähig, sodass dem Steuerpflichtigen der…
…eine Repräsentationskomponente gekürzt werden. Die Absicht des Gesetzgebers war also zumindest nicht primär darauf gerichtet, die auf den bewirtenden Unternehmer entfallenden Kosten zu berücksichtigen. Die Bestimmungen des UStG 1994 wurden gleichlautend beibehalten.Im Fall der Geschäftsfreundebewirtung ist das Entgelt gemäß § 12 Abs. 1 Z 3…
…eine Repräsentationskomponente gekürzt werden. Die Absicht des Gesetzgebers war also zumindest nicht primär darauf gerichtet, die auf den bewirtenden Unternehmer entfallenden Kosten zu berücksichtigen. Die Bestimmungen des UStG 1994 wurden gleichlautend beibehalten.Im Fall der Geschäftsfreundebewirtung ist das Entgelt gemäß § 12 Abs. 1 Z 3…
12.2.4. Ertragsteuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen Rz 1914: Kraft gesetzlicher Fiktion gelten die in § 12 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 genannten Lieferungen, sonstigen Leistungen und Einfuhren nicht als für das Unternehmen ausgeführt, auch wenn sie tatsächlich für das Unternehmen erfolgen. Rz 1915: Diese…
…hingegen wegen des Fehlens einer handelsüblichen Bezeichnung auf der Rechnung nicht zum Abzug zugelassen. Der Unabhängige Finanzsenat geht davon aus, dass für die Geschäftsfreundebewirtung im Rahmen eines Firmenjubiläums unter Anwesenheit von Kunden und Lieferanten nichts anderes gilt als für die sonstige Geschäftsfreundebewirtung nach § 20 Abs…
…einem "Stillen Gesellschafter-Vertrag" mit seinem Dienstgeber resultierten. Der Aufforderung, einerseits in Hinblick auf die grundsätzliche Vergütung von Reisekosten durch seinen Dienstgeber und anderseits wegen des für Kosten der privaten Lebensführung und Repräsentationsaufwendungen (einschließlich Geschäftsfreundebewirtung) nach § 20 Abs.1 Z.1 - 3 EStG bestehenden Abzugsverbots…
14.5 Repräsentationsaufwendungen (§ 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) 14.5.1 Begriff der Repräsentationsaufwendungen 14.5.1.1 Allgemeines Rz 4808: Nicht abzugsfähig sind Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind bzw. in Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Unger & Unger Steuerberatungs- gesellschaft mbH, Strohgasse 25, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 14. Juli 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 10…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des bw, vom 23. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes fa vom 11. August 2010 betreffend Einkommensteuer 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Einkommensteuerbescheid 2009 vom 11…
…Steuerpflichtige nach, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, können derartige Aufwendungen oder Ausgaben zur Hälfte abgezogen werden. Die Bewirtung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber außerhalb einer Geschäftsfreundebewirtung (z.B. aus Anlass einer Betriebsfeier) ist zur Gänze abzugsfähig;…
Forderungsverzicht Rz 759: Ein Forderungsverzicht der Körperschaft gegenüber dem Anteilsinhaber ohne betrieblichen Anlass begründet eine verdeckte Ausschüttung (siehe auch das Stichwort "Verzicht", Rz 977). Der Verzicht auf eine objektiv nicht vorhandene, aber angenommene Forderung, reicht für eine verdeckte Ausschüttung aus. Ein Ertragsverzicht gegenüber einer Schwestergesellschaft…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Julia Carola Cermak-Kapl MA in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch AlphaConsult Steuerberatung und Wirtschaftstreuhand GmbH, Leitermayergasse 43 Tür 1, 1180 Wien, und Novacount Wirtschaftstreuhand- gesellschaft m.b.H., Vinzenzgasse 16, 1180…
…1 Z 1 bis 5 KStG sind (§ 12 Abs. 2 Z 2 lit a UStG). Im Fall der Geschäftsfreundebewirtung ist das Entgelt nicht überwiegend, sondern nur zu 50% nicht abzugsfähig, sodass somit der Vorsteuerabzug zur Gänze zusteht. Allerdings wird hinsichtlich des nichtabzugsfähigen Aufwandsanteiles der Eigenverbrauchstatbestand…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom 26.11.2015 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Judenburg Liezen vom 30.10.2015, betreffend Einkommensteuer 2013 und 2014 (Arbeitnehmerveranlagung) zu…
5.6.7.7 Arbeitsessen im Zuge einer Reise Rz 314: Die Aufwendungen für "Arbeitsessen" mit ausschließlichem oder weitaus überwiegendem Werbecharakter im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 sind grundsätzlich sowohl hinsichtlich der Bewirteten als auch hinsichtlich der eigenen Konsumationen zur Hälfte…
…2000/14/0202, bejaht: Ausgaben des Diplomaten für die beruflich veranlasste Bewirtung werden in Besorgung seiner Dienstpflichten und im Rahmen seiner dienstlichen Arbeit getätigt; bei diesen Ausgaben handelt es sich um keine Repräsentationsaufwendungen und auch nicht um eine Geschäftsfreundebewirtung iSd § 20 Abs. 1 Z 3…
…im Rahmen einer "Liebesgabe" nicht für sich genommen nicht als Leistungsschau angesehen werden. Zur Bewirtung im Pfarrhof ist überdies darauf hinzuweisen, dass Kosten der Geschäftsfreundebewirtung im eigenen Haushalt jedenfalls nicht abzugsfähig sind (UFS RV/2185-W/06; Atzmüller/Krafft in Wiesner-Atzmüller-Grabner-Leitner-Wanke…