…Weiters stellt sich für mich die Frage, ob der Grund der Rückzahlungspflicht nur darin liegt, dass mein Sohn sein Gerichtsjahr unterbrochen hat, oder ob auch in allen anderen Fällen eine Bestätigung vorzulegen ist- Zusammenfassend möchte ich noch einmal hervorheben, dass Ihre Auslegung nicht dem Gleichheitssatz…
…gem. § 33 EStG 1988 beziehe, das den Betrag von € 8.725.- übersteige. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 21.3.2008 fristgerecht berufen und als Begründung sinngemäß folgendes vorgebracht: Die Tätigkeit als Rechtsanwalt erfordere zwingend die Absolvierung des Gerichtsjahres. Tatsächlich habe auch A…
…aus, dass sein zuvor genanntes Kind mit Ende des Wintersemesters 2012 ihr Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen habe. B. hätte jedoch einen Antrag auf Absolvierung des Gerichtsjahres gestellt, erziele zur Zeit noch kein eigenes Einkommen und sei somit weiterhin von der finanziellen Unterstützung des Bf. abhängig…
…das Masterstudium betrieben, welches sie im Sommer 2012 abgeschlossen habe. Im November 2012 habe sie dann mit dem Gerichtsjahr begonnen. Im Juli 2013 habe sie die Tätigkeit bei der Rechtsanwaltskanzlei begonnen. Über die Beschwerde wurde erwogen Folgender unbestrittene Sachverhalt steht fest: Die Beschwerdeführerin (Bf), geb…
…die Mitbelegung anderer Studien beibehalten. Im Sommersemester 2008 habe er sein Hauptstudium (Rechtswissenschaft) in A abgeschlossen. Danach habe er das Doktorratsstudium der Rechtswissenschaften begonnen und gleichzeitig das Gerichtsjahr absolviert. Danach sei er für sechs Monate bei einer Rechtsanwaltskanzlei angestellt gewesen. Auf diese Weise habe das…
…Es ist mir nicht bekannt, wann die Praxis der Finanzämter bzgl. der Auszahlung der Familienbeihilfe während des Gerichtsjahres geändert wurde. Nach unserem Informationsstand bestand im Mai 2010 kein Anspruch meines Sohnes auf Familienbeihilfe. Es ist im Lichte des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes und des Gleichheitssatzes jedenfalls abzulehnen…
…ab dem Sommersemester 2007 das Dr.Studium der Rechtswissenschaften betrieben. Vom 1.2.2009 - 31.10.2009 absolvierte sie das Gerichtsjahr und ist auch im Wintersemester 2009/10 im Dr.Studium der Rechtswissenschaften zur Fortsetzung gemeldet gewesen. Am 17.11.2009 vollendete Mag. N.R…
…absolvierte sie von 1. Oktober 2006 bis 30. Juni 2007 das Gerichtsjahr (Gerichtspraktikum) und wurde als Übernahmswerberin für den Richterdienst monatsweise verlängert, wobei die Vertragsverlängerungen immer nur kurzfristig (nach Prüfungserfolg) erfolgten. Da ich auf keinen Fall zu Unrecht die Familienbeihilfe beziehen wollte, habe ich vor…
…er ihr verboten, das Gerichtsjahr zu machen und habe sie gezwungen in seiner damaligen Firma T.E. GmbH zu arbeiten. Dies könnte beispielsweise Frau U.R. bezeugen, da er zu ihr bei ihrer Sponsionsfeier ebenfalls sagte, dass sie das Gerichtsjahr nicht machen dürfte. In seiner…
…bereits zwei Tanten hier leben.Der Vater des Kindes (Lebensgefährte der Bw.) Herr C sei serbischer Staatsbürger und ebenfalls in Wien polizeilich gemeldet.Er sei Jurist und habe sein Studium in Österreich nostrifizieren lassen und werde in Kürze sein Gerichtsjahr in Wien beginnen.Die Bw…
…der Bw. aus, dass er zum Zeitpunkt des Antrittes des postgradualen Lehrganges bereits promovierter Jurist gewesen sei, im August 1997 das Gerichtsjahr abgeschlossen habe und 2 1/2 Jahre Ausbildungszeit als Rechtsanwaltanwärter vorweisen konnte. Dieser postgraduale Lehrgang habe zur Zielsetzung, die Vermittlung vertiefter, rechtlicher Kenntnisse…
…Vorbereitung ihrer Dissertation und habe in der Zeit von 1995 bis 2000 Jus studiert. Nach Ableistung des Gerichtsjahres habe sie als Rechtsanwaltsanwärterin in der Kanzlei ihres Mannes bis zur Schließung JahrX gearbeitet. Sie beabsichtige nach ihrer Dissertation und dem Abschluss des Masterstudiums für Medizinrecht (Beginn…
…der im Dienstvertrag vorgeschriebenen Grundausbildung, unter Berücksichtigung des Gerichtsjahres (00.07.1975 bis 00.03.1976) mit Ablauf des 00.11.2007. Das Finanzamt hat ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung die Berufung dem unabhängigen Finanzsenat vorgelegt und im Vorlagebericht wie folgt ausgeführt: Vorlagebericht 1. Wiederaufnahmebescheide: Im…
…da sie mehr als € 2.200,00 im Jahr bezogen habe, und zwar aus ihrer Tätigkeit im Zuge des Gerichtsjahres nach Abschluss des Jusstudiums und weiteren Einkünften aus der Tätigkeit für eine Unternehmensberatung. Insgesamt sei das zu versteuernde Einkommen bei € 8.534,30…
…dass sie nach dem im Jahr 2005 erfolgten Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften, der Absolvierung des Gerichtsjahres und ihrer Tätigkeit als Rechtsanwaltsanwärterin in den Jahren 2006 und 2007, im Studienjahr 2/2008 bis 2/2009 ein postgraduales Studium der Rechtswissenschaften an der Universität S abgeschlossen…
…für die Ablegung der Abschlussprüfung sei weiters die Absolvierung eines Praktikums gewesen. Dieses Praktikum im Ausmaß von 150 Arbeitsstunden habe er bei einem Rechtsanwalt in Vorarlberg absolviert. Im Anschluss an das Studium sei die Absolvierung des "Gerichtsjahres" vorgesehen. Anschließend stehe die Rechtsanwaltsprüfung auf dem Programm…
…6. 2017 retourniert wurde. Dem Überprüfungsschreiben lässt sich in Bezug auf Mag. Daniel W***** entnehmen, dass dieser bis Juni 2017 Student sei und von September 2017 bis März 2018 "Gerichtspraktikant (Gerichtsjahr)". "Art und Höhe der eigenen Einkünfte des Kindes:" "geringf. Einkünfte 901". "Für das Gerichtspraktikum…
…6. 2017 retourniert wurde. Dem Überprüfungsschreiben lässt sich in Bezug auf Mag. Daniel W***** entnehmen, dass dieser bis Juni 2017 Student sei und von September 2017 bis März 2018 "Gerichtspraktikant (Gerichtsjahr)". "Art und Höhe der eigenen Einkünfte des Kindes:" "geringf. Einkünfte 901". "Für das Gerichtspraktikum…
…gewesen." Hieraus ergibt sich, dass die Absolvierung eines Studiums keine "Schulausbildung" iSd obigen Norm darstellt. Für den Zeitraum zwischen dem Abschluss dieser Berufsausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung, nämlich dem Gerichtsjahr, steht somit keine Familienbeihilfe zu. Auch die vom Bf. in der Beschwerde zitierte…
…hieraus, dass die Absolvierung eines Studiums keine "Schulausbildung" iSd obigen Norm darstellt. Für den Zeitraum zwischen dem Abschluss dieser Berufsausbildung (Studium) und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung (zB Gerichtsjahr) steht somit grundsätzlich keine Familienbeihilfe zu. Selbst dann, wenn man also im Gegenstandsfalle davon ausgehen wollte…