…zum Ausdruck gebracht hat, dass das Veräußerungsverbot nach § 22 Wohnbauförderungsgesetz 1968 nicht als Bestimmung aufzufassen ist, nach der der Erwerb eines Liegenschaftsanteiles der Genehmigung der Förderungsbehörde bedarf. Es besteht keine Veranlassung, die im Wesentlichen gleich lautende Bestimmung des § 28 OÖ Wohnbauförderungsgesetzes anders auszulegen. Der - steuerpflichtige…
…gehört, auf dieser Liegenschaft eine Wohnhausanlage errichtet habe und diese nunmehr an die Wohnungseigentümer übertragen werden solle, erteile das Land Oberösterreich unter Beibehaltung der vorgenannten Eintragungen und des Veräußerungsverbotes nach § 27 Abs. 1 O.Ö.WFG 1990 seine ausdrückliche Einwilligung, dass zu den nachgenannten Anteilen…
…vom 03.02.2008, bei diesem eingelangt am 05.02.2008. 19.3. Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 07.02.2008 nach § 27 Abs. 2 OÖ WFG 1993 betreffend die Bf. 19.4. Schreiben der Bf. an das Amt der…
…vom 03.02.2008, bei diesem eingelangt am 05.02.2008. 19.3. Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 07.02.2008 nach § 27 Abs. 2 OÖ WFG 1993 betreffend die Bf. 19.4. Schreiben der Bf. an das Amt der…
…nicht als Bestimmung aufzufassen sei, wonach der Erwerb des Liegenschaftsanteiles der Genehmigung der Fondsbehörde bedürfen würde (siehe auch das Erkenntnis des VwGH vom 19.5.1998, 87/16/0162). Der § 28 Oö. WFG 1993 betrifft daher nur die dingliche Verfügung, nicht die für die Grunderwerbsteuerpflicht…
…gehört, auf dieser Liegenschaft eine Wohnhausanlage errichtet habe und diese nunmehr an die Wohnungseigentümer übertragen werden solle, erteile das Land Oberösterreich unter Beibehaltung der vorgenannten Eintragungen und des Veräußerungsverbotes nach § 27 Abs. 1 O.Ö.WFG 1990 seine ausdrückliche Einwilligung, dass zu den nachgenannten Anteilen…
…betragen. Die Höhe der Gesamtbaukosten würden wegen der Eigenleistungen nicht mehr rekonstruiert werden können. Die Schlussrechnung werde als Beilage vorgelegt. | 15. | Abschließend würde noch darauf verwiesen werden, dass sie selbst auch beim Amt der OÖ. Landesregierung um die Gewährung von Förderungsmitteln angesucht hätten…
…betragen. Die Höhe der Gesamtbaukosten würden wegen der Eigenleistungen nicht mehr rekonstruiert werden können. Die Schlussrechnung werde als Beilage vorgelegt. | 15. | Abschließend würde noch darauf verwiesen werden, dass sie selbst auch beim Amt der OÖ. Landesregierung um die Gewährung von Förderungsmitteln angesucht hätten…
…V. "Landesförderung und Kapitalmarktdarlehen" 1. Der WEB nimmt ausdrücklich vor Unterfertigung dieses Vertrages die Durchführungsbestimmungen zur Wohnbauförderung des Landes Oberösterreich gemäß des O.ö. WFG 1993 zur Kenntnis und weiterhin, dass die Verkäuferin zur Errichtung dieses Objektes ein Darlehen des Landes Oberösterreich beantragt hat. 2…
…(...) V. "Landesförderung und Kapitalmarktdarlehen" 1. Der WEB nimmt ausdrücklich vor Unterfertigung dieses Vertrages die Durchführungsbestimmungen zur Wohnbauförderung des Landes Oberösterreich gemäß des O.ö. WFG 1993 zur Kenntnis und weiterhin, dass die Verkäuferin zur Errichtung dieses Objektes ein Darlehen des Landes Oberösterreich beantragt hat. 2…
…Krankenhaustransporte etc. Des Weiteren müsse er sich für die Instandhaltung des Anwesens (elterlicher Forstbetrieb) kümmern. Zudem habe er in ***12*** -seit 2008 - noch eine Landwirtschaft in OÖ. gepachtet (Pachtvertrag wurde vorgelegt). Um mehr Platz für die Holzlagerung und die Maschinen zu bekommen, hätte er auch…
…Stiftungszusatzurkunde Vorstandsbeschlüsse auch auf schriftlichem Weg gefasst werden. Um Übermittlung aller Sitzungsprotokolle und schriftlichen Beschlüsse des Vorstandes ab Errichtung der Stiftung im Jahr 2004 bis Ende des Jahres 2007 wird ersucht. 3.) Um Übermittlung der im Kauf- und Mietvertrag angeführten richterlichen Genehmigung nach § 17 Abs…
…d OÖ GVG 1994 darstellt und es somit keiner Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde bedarf. Nachtrag vom 22.4.2016 Mit Nachtrag zum Übergabsvertrag vom 28.12.2015 haben die obigen Vertragsparteien den Übergabsvertrag vom 28.12.2015 im Wesentlichen wie folgt abgeändert: I. Präambel Nach…
…d OÖ GVG 1994 darstellt und es somit keiner Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde bedarf. Nachtrag vom 22.4.2016 Mit Nachtrag zum Übergabsvertrag vom 28.12.2015 haben die obigen Vertragsparteien den Übergabsvertrag vom 28.12.2015 im Wesentlichen wie folgt abgeändert: I. Präambel Nach…
…den nicht in ihrem Eigentum stehenden Grundstücken zivilrechtliche Abbaugenehmigungen aufgrund von Pachtverträgen. Mit Bescheid vom 8.7.2011 des Amtes der OÖ Landesregierung wurde der beschwerdeführenden Partei die Genehmigung nach dem UVP-G 2000 für die Erweiterung der "Quarzkiesgrube ***E***" auf Teilflächen der Grundstücke Nr…
…in einer weitaus überwiegenden Anzahl von Fällen die Ansicht vertreten, dass die Energieabgabenvergütung den Dienstleistungsbetrieben mangels Erfüllung des Gesetzesvorbehalts (zeitgerechte Genehmigung durch die Europäische Kommission) auch noch für den Monat Jänner 2011 zu gewähren ist. Gegen die zitierte Entscheidung sowie gegen eine große Anzahl von…
…Zeiträume nach dem 31. Dezember 2010 als gleichheitswidrig und verfassungswidrig erachtet. Darüber hinaus sei die als Beihilfe zu qualifizierende Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe bei der Kommission nur für den Zeitraum 1.2.2011 bis 31.12.2013 beantragt worden. Daher habe sich die Genehmigung…
…idF BGBl I 111/2010, worin explizit auf die Notwendigkeit einer Genehmigung durch die Kommission verwiesen werde. Gemäß Art. 9 Abs. 1 VO 800/2008 haben die Mitgliedstaaten die Europäische Kommission binnen 20 Tagen nach Inkrafttreten über Maßnahmen zu informieren, für welche die Mitgliedstaaten die…
…geändert durch das technische Projekt vom Jänner 2009, spätestens seit Mai 2009 eine Genehmigung nach dem MinroG für die Zwischenlagerung der Baurestmassen auf den Grundstücken bb und cc KG B gibt. Bei einer Verhandlung am 11.12.2008 wurde von der MinroG-Behörde nämlich festgestellt…
…nehmen. Im gegenständlichen Fall wurde der Übergabevertrag am 21. Mai 2010 errichtet. Dieser Vertrag begründete den Anspruch auf Übereignung der im Vertrag erwähnten Grundstücke. Eine Genehmigung nach den Bestimmungen des OÖ. Grundverkehrsgesetz bedurfte es nicht (siehe auch § 8 des Übergabevertrages). Damit ist der maßgebliche Zeitpunkt…