…gestützt, wonach dem zuständigen Finanzamt die von den Gemeindekommissionen über die Schadenserhebung aufgenommenen Niederschriften vorzulegen seien. Die in der Niederschrift getroffenen Schadensfeststellungen oder - bei Fehlen von Gemeindekommissionen - die dem Katastrophenfonds vorgelegten Unterlagen betreffend Fremdleistungen seien regelmäßig Grundlage für die steuerliche Berücksichtigung der Schadensbeseitigungskosten, wobei sämtliche…
…erforderlich, dass dem zuständigen Finanzamt die von den Gemeindekommissionen über die Schadenserhebung aufgenommenen Niederschriften vorgelegt werden. Die in der Niederschrift getroffenen Schadensfeststellungen oder - bei Fehlen von Gemeindekommissionen - die dem Katastrophenfonds vorgelegten Unterlagen betreffend Fremdleistungen sind regelmäßig die Grundlage für die steuerliche Berücksichtigung der Schadensbeseitigungskosten. Überdies…
…2022 forderte das Finanzamt die Bf. auf, folgende Unterlagen vorzulegen: Rechnungen über die beantragten Katastrophenschäden Kopie der Niederschrift, die von der Gemeindekommission über die Schadenserhebung aufgenommen wurde Nachweis über die Eigentümereigenschaft zum Zeitpunkt des Schadenfalles Nachweis über Ersätze wie z. B. Katastrophenfonds, Versicherung. In der…
…erforderlich sei, dass dem zuständigen Finanzamt die von den Gemeindekommissionen über die Schadensbehebung aufgenommene Niederschriften vorgelegt werden. Die in der Niederschrift getroffenen Schadensfeststellungen oder - bei Fehlen von Gemeindekommissionen - die dem Katastrophenfond vorgelegten Unterlagen betreffend Fremdleistungen seien regelmäßig die Grundlage die steuerliche Berücksichtigung der Schadensbeseitigungskosten. Die…
…Schadenserhebung aufgenommenen Niederschrift nachzuweisen. Die in der Niederschrift getroffenen Schadensfeststellungen oder - bei Fehlen von Gemeindekommissionen - die dem Katastrophenfonds vorgelegten Unterlagen betreffend Fremdleistungen seien regelmäßig die Grundlage für die steuerliche Berücksichtigung der Schadensbeseitigungskosten. Da im Fall des Beschwerdeführers eine Niederschrift der Gemeindekommission bzw. des Katastrophenfonds über…
…Schaden entstanden sein müsse und dieser werde als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Die nunmehr geforderten Protokolle der Gemeindekommission oder des Katastrophenfonds seien in diesem Artikel nicht angesprochen worden und würden auch im Nachhinein nicht mehr beschafft werden können. Der Berufungswerber hätte eine Bestätigung der Gemeinde bekommen…
…Schaden entstanden sein müsse und dieser werde als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Die nunmehr geforderten Protokolle der Gemeindekommission oder des Katastrophenfonds seien in diesem Artikel nicht angesprochen worden und würden auch im Nachhinein nicht mehr beschafft werden können. Die Berufungswerberin hätte eine Bestätigung der Gemeinde bekommen…
…3. Voraussetzung für steuerliche Berücksichtigung Für die steuerliche Berücksichtigung dieser Aufwendungen ist es grundsätzlich erforderlich, dass dem zuständigen Finanzamt die von den Gemeindekommissionen über die Schadenserhebung aufgenommenen Niederschriften vorgelegt werden. Die in der Niederschrift getroffenen Schadensfeststellungen sind die Grundlage für die steuerliche Berücksichtigung der Schadensbeseitigungskosten…
…Er wurde zur Nachweisführung durch Vorlage der entsprechenden Befundaufnahme der Gemeindekommission und der Rechnung über die erbrachte Fremdleistung aufgefordert. Erstmals den Ausführungen des Bf im Vorlageantrag vom 13.09.2019 und der schriftlichen Eingabe vom 16.10.2020 an das Bundesfinanzgericht ist dazu zu entnehmen…
…2006, GZ. RV/0442-1/04). Für die steuerliche Berücksichtigung seien dem zuständigen Finanzamt grundsätzlich die von den Gemeindekommissionen über die Schadenserhebung aufgenommenen Niederschriften bzw. die dem Katastrophenfonds vorgelegten Unterlagen betreffend Fremdleistungen vorzulegen, die regelmäßig die Grundlage für die steuerliche Berücksichtigung der Schadensbeseitigungskosten seien. Nach…
…wird, dass das schädigende Ereignis tatsächlich eingetreten und der Schaden entstanden ist. Es ist dabei erforderlich, dass dem zuständigen Finanzamt die von den Gemeindekommissionen über die Schadenserhebung aufgenommenen Niederschriften vorgelegt werden. Überdies sind die Schadensbeseitigungskosten selbst durch Rechnungen zu belegen (vgl. BFG vom 22. Juli…
…erforderlich, dass dem zuständigen Finanzamt die von den Gemeindekommissionen über die Schadenserhebung aufgenommenen Niederschriften vorgelegt werden. Die in der Niederschrift getroffenen Schadensfeststellungen oder - bei Fehlen von Gemeindekommissionen - die dem Katastrophenfonds vorgelegten Unterlagen betreffend Fremdleistungen sind regelmäßig die Grundlage für die steuerliche Berücksichtigung der Schadensbeseitigungskosten. Überdies…
…entstanden ist. Es ist dabei erforderlich, dass dem zuständigen Finanzamt die von den Gemeindekommissionen über die Schadenserhebung aufgenommenen Niederschriften vorgelegt werden. Überdies sind die Schadensbeseitigungskosten selbst durch Rechnungen zu belegen (LStR 838f). Außer den Rechnungen mit Vermerken wie „Blitzschlag“ und „Sturmschaden“ konnte der Bf. keine…
…grundsätzlich erforderlich, Unterlagen über die Schadenserhebung von einer Gemeindekommission bzw. dem Katastrophenfonds vorzulegen, ausnahmsweise aber genüge es, eine "Selbsterklärung" unter Anschluss der entsprechenden Rechnungen beizubringen. Da lt. tel. Auskunft des Sachbearbeiters der Landesregierung O.Ö. Niederschriften der Gemeindekommissionen grundsätzlich nur dazu dienen würden, an den…
…dass dem zuständigen Finanzamt die von den Gemeindekommissionen über die Schadenserhebung aufgenommenen Niederschriften vorgelegt werden. Die in der Niederschrift getroffenen Schadensfeststellungen oder - bei Fehlen von Gemeindekommissionen - die dem Katastrophenfonds vorgelegten Unterlagen betreffend Fremdleistungen sind regelmäßig die Grundlage für die steuerliche Berücksichtigung der Schadensbeseitigungskosten (vgl. Sailer…
…erforderlich, dass dem zuständigen Finanzamt die von den Gemeindekommissionen über die Schadenserhebung aufgenommenen Niederschriften vorgelegt werden. Die in der Niederschrift getroffenen Schadensfeststellungen oder - bei Fehlen von Gemeindekommissionen - die dem Katastrophenfonds vorgelegten Unterlagen betreffend Fremdleistungen sind regelmäßig die Grundlage für die steuerliche Berücksichtigung der Schadensbeseitigungskosten. Im…
…hinsichtlich der Katastrophenschäden die von den Gemeindekommissionen über die Schadenserhebung aufgenommenen Niederschriften vorzulegen, die in der Niederschrift getroffenen Schadensfeststellungen oder - bei Fehlen von Gemeindekommissionen - die dem Katastrophenfond vorgelegten Unterlagen betreffend Fremdleistungen seien regelmäßig die Grundlage für die steuerliche Berücksichtigung der Schadensbeseitigungskosten. Werde ein beschädigtes aber…