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UP-42008.9. Geltungsdauer und Vorlage der Präferenznachweise
geltende FassungRichtlinien17.12.2020

8.9. Geltungsdauer und Vorlage der Präferenznachweise Die Präferenznachweise bleiben vier Monate nach dem Datum der Ausstellung im Ausfuhrland gültig und sind innerhalb dieser Frist den Zollbehörden des Einfuhrlandes vorzulegen. Nähere Informationen dazu sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 2.7.5. und UP-3000…

UZK-DAArtikel 173 Geltungsdauer einer Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…173 Geltungsdauer einer Bewilligung (Artikel 22 Absatz 5 des Zollkodex) (1) Wird eine Bewilligung gemäß Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex erteilt, beträgt die Geltungsdauer nicht mehr als fünf Jahre ab dem Datum, an dem die Bewilligung wirksam wird. (2) Die Geltungsdauer gemäß…

UZK-DAArtikel 251 Geltungsdauer von Bewilligungen, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 251 Geltungsdauer von Bewilligungen, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind (1) Bewilligungen, die auf Basis der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 oder der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 gewährt wurden und die am 1. Mai 2016 gültig sind, bleiben wie folgt…

UZK-DAArtikel 252 Geltungsdauer von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 252 Geltungsdauer von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind Entscheidungen über verbindliche Auskünfte, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind, bleiben für den in ihnen genannten Zeitraum gültig. Eine solche Entscheidung ist ab dem 1…

UZK-DAArtikel 253 Geltungsdauer von Entscheidungen zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 253 Geltungsdauer von Entscheidungen zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind Gemäß Artikel 224 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 getroffene Entscheidungen zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs, die am 1. Mai 2016 gültig sind, bleiben wie folgt gültig: a…

UZK-IAArtikel 121 Geltungsdauer der Ursprungsnachweise
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 121 Geltungsdauer der Ursprungsnachweise (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Ursprungsnachweise bleiben vier Monate nach dem Datum der Ausstellung im Ausfuhrland gültig und sind innerhalb dieser Frist den Zollbehörden des Einfuhrlandes vorzulegen. (2) Ursprungsnachweise, die den Zollbehörden des Einfuhrlandes nach Ablauf der in…

UP-40028.9. Geltungsdauer und Vorlage der Präferenznachweise
geltende FassungRichtlinien04.12.2025

8.9. Geltungsdauer und Vorlage der Präferenznachweise 8.9.1. Grundsätzliches Die Präferenznachweise bleiben zehn Monate nach dem Datum der Ausstellung im Ausfuhrland gültig und sind innerhalb dieser Frist den Zollbehörden des Einfuhrlandes vorzulegen. Nähere Informationen dazu sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 2.7…

UP-57008.9. Geltungsdauer und Vorlage der Präferenznachweise
geltende FassungRichtlinien31.08.2023

8.9. Geltungsdauer und Vorlage der Präferenznachweise Die Präferenznachweise bleiben zehn Monate nach dem Datum der Ausstellung im Ausfuhrland gültig und sind innerhalb dieser Frist den Zollbehörden des Einfuhrlandes vorzulegen. Wenn der Anmelder nachweist, dass die Frist wegen außergewöhnlicher Umstände nicht eingehalten werden konnte, wäre…

AD-70011.7. Geltungsdauer
geltende FassungRichtlinien16.12.2020

1.7. Geltungsdauer 1.7.1. Überprüfung (1) Eine Antidumpingmaßnahme bleibt nur solange und in dem Umfang in Kraft, wie dies notwendig ist, um das schädigende Dumping unwirksam zu machen. (2) Eine endgültige Antidumpingmaßnahme tritt fünf Jahre nach ihrer Einführung oder fünf Jahre nach dem…

AD-70012.6. Geltungsdauer
geltende FassungRichtlinien16.12.2020

2.6. Geltungsdauer 2.6.1. Überprüfung (1) Eine Ausgleichsmaßnahme bleibt nur solange und in dem Umfang in Kraft, wie dies notwendig ist, um die schädigenden anfechtbaren Subventionen unwirksam zu machen. (2) Eine endgültige Ausgleichsmaßnahme tritt fünf Jahre nach ihrer Einführung oder fünf Jahre nach…

UFSI RV/0120-I/04Gebührenpflicht bei (ersatzbeurkundeter) erstmaliger Verlängerung der vereinbarten Geltungsdauer von Gesellschafterdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2005

…S erfolgte daher zweifelsfrei nach Ablauf der fünfjährige Verjährungsfrist, was die diesbezügliche Vorschreibung mit Rechtswidrigkeit belastet. Streitpunkt: Gebührenpflicht bei vereinbarter (ersatzbeurkundeter) Verlängerung der Geltungsdauer von Gesellschafterdarlehen Nach Ende der zehnjährigen Darlehenslaufzeit wurden für die am 30. April 1991 geleisteten Gesellschafterdarlehen durch Zustimmung der meisten Gesellschafter…

UFSS RV/0389-S/04Ein Optionsrecht entspricht einer Potestativbedingung und verlängert die Geltungsdauer des Mietvertrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2004

…Vertragsverlängerungen durch Optionsausübung hat der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen, dass dies im Ergebnis nichts anderes als die Beifügung einer Potestativbedingung bedeutet, bei deren Eintritt sich die Geltungsdauer des Vertrages verlängert und dass eine solche Bedingung nach § 26 GebG zu behandeln ist (vgl. dazu die hg…

UFSS RV/0767-S/02Ein Optionsrecht entspricht einer Potestativbedingung und verlängert die Geltungsdauer des Mietvertrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2004

…Vertragsverlängerungen durch Optionsausübung hat der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen, dass dies im Ergebnis nichts anderes als die Beifügung einer Potestativbedingung bedeutet, bei deren Eintritt sich die Geltungsdauer des Vertrages verlängert und dass eine solche Bedingung nach § 26 GebG zu behandeln ist (vgl. dazu die hg…

VS-11201. Die Steuersätze
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…2711 12 bis 2711 19 00 2901 10 | kg | 261,-4) 43,-4) 14,54) | 3.600,-2) 600,-2) 2.600,-1) 200,-3b) | T A (zB V) N   Geltungsdauer der Steuersätze 1) ab 1. Jänner 1995 bis 30…

BFG RV/5101213/2014Anspruch der Mutter auf Familienbeihilfe bei langjähriger Unterbringung des Kindes auf Kosten der Jugendwohlfahrt?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.09.2016

…dass - wie dies hier von der Bf. begehrt wird - eine Beihilfe ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gewährt wird (siehe auch die oben angeführte UFS-Entscheidung RV/0240-L/12). Zur Geltungsdauer des angefochtenen Bescheides: Die Bf. stellte den Antrag auf FB für ihren Sohn PM…

EnAbgR Rz 170–1864 Energieabgabenvergütung
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

4 Energieabgabenvergütung Geltungsdauer, Voraussetzungen und Ausschließungsgründe Rz 170: Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, wurde in den §§ 2 und 3 EnAbgVergG eine Einschränkung der Vergütungsberechtigung auf Produktionsbetriebe vorgenommen. Diese einschränkende Regelung in §§ 2 und 3 EnAbgVergG gilt ab 1. Februar 2011 (siehe…

ZK-25902.5.1.5. Änderungen / Erneuerungen
geltende FassungRichtlinien10.10.2024

…Zeitpunkt wirksam. Ihre Geltungsdauer der Bewilligung ist mit längstens fünf Jahren ab dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens zu befristen. Hinsichtlich der Fristenberechnung wird auf die Arbeitsrichtlinie ZK-0220 Abschnitt 3.3.7. Fristenberechnung verwiesen. 2.5.1.78.1. Eingeschränkte Geltungsdauer Für im Anhang 71-02…

UZK-DAAbschnitt 3 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 3 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften Artikel 123 Geltungsdauer eines T2L, eines T2LF oder eines Warenmanifests (Artikel 22 Absatz 5 des Zollkodex) Der Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren in Form eines T2L, eines T2LF oder eines Warenmanifests gilt…

ZK-03805. Überwachung (Monitoring)
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

5. Überwachung (Monitoring) 5.1. Verpflichtung zur Überwachung Die Geltungsdauer von AEO-Bewilligungen ist zeitlich nicht begrenzt. Die Zollbehörden haben zu überwachen, dass zugelassene Wirtschaftsbeteiligte die Voraussetzungen und Kriterien weiterhin erfüllen (Art. 23 Abs. 5 UZK). Dieses Monitoring ist - anders als eine Neubewertung der AEO…

EAS 1270Option auf Weiteranwendung des DBA-USA 1956 bei Bezug österreichischer Dividenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/15-IV/4/9825.05.1998

Das neue DBA-USA vom 31.5.1996 enthält keine besonderen Formvorschriften dafür, in welcher Weise eine Option auf Verlängerung der Geltungsdauer des Abkommens vom 25.10.1956 auszuüben ist. Wollen in den USA ansässige Abgabepflichtige für ihre aus Österreich bezogenen Dividendeneinkünfte von der in…