…ob sie freiwillig oder auf Grund eines Rechtsanspruches gewährt werden. Die Abzugsfähigkeit ist mit 3% der Lohn- und Gehaltssumme begrenzt. Hinsichtlich der Lohn- und Gehaltssumme wird auf Rz 1287 ff verwiesen. 5.5.3 bis 5.5.3b: entfallen Randzahlen 1298 bis 1329l: derzeit frei
…der Pensionskassenvertrag dem Betriebspensionsgesetz entspricht, die Zuwendungen 80% des letzten laufenden Aktivbezuges und 10% der Lohn- und Gehaltssumme der Anwartschaftsberechtigten nicht übersteigen, sind die Beiträge als Betriebsausgaben abzugsfähig (siehe auch RzLStR 2002 Rz 756 ff 756ff LStR 2002). Rz 1289: Zuwendungen des Arbeitgebers für die…
…Versorgungseinrichtungen besteht kein Rechtsanspruch. Für den Betriebsausgabenabzug ist die Körperschaftsteuerbefreiung dieser Kassen nicht erforderlich. 5.5.2.2.2 10%-Grenze Rz 1291: Der Betriebsausgabenabzug ist unter Berücksichtigung der unmittelbaren Zuwendungen mit 10% der Lohn- und Gehaltssumme der Leistungsberechtigten der Kasse begrenzt. Leistungsberechtigte sind jene…
…Überschreiten der Grenze ist unbeachtlich, wenn es auf eine Verminderung des Arbeitslohnes aus wirtschaftlich beachtlichen Gründen in den letzten Aktivitätsjahren zurückzuführen ist. cc) Bei beitragsorientierten Zusagen dürfen die Beiträge 10% der Lohn- und Gehaltsumme der Anwartschaftsberechtigten nicht übersteigen. dd) Lit. cc gilt auch für leistungsorientierte…
…die länger laufen als bis zum 30. Juni 2022, darf der Kreditbetrag nicht höher sein als: a.die doppelte jährliche Lohn- und Gehaltssumme des garantiewerbenden Unternehmens (einschließlich Sozialversicherungsbeiträgen und Kosten für Personal, das am Standort des Unternehmens arbeitet, aber formal auf der Lohn- und Gehaltsliste…
…Überschreiten der Grenze ist unbeachtlich, wenn es auf eine Verminderung des Arbeitslohnes aus wirtschaftlich beachtlichen Gründen in den letzten Aktivitätsjahren zurückzuführen ist. cc) Bei beitragsorientierten Zusagen dürfen die Beiträge 10% der Lohn- und Gehaltsumme der Anwartschaftsberechtigten nicht übersteigen. dd) Lit. cc gilt auch für leistungsorientierte…
…Überschreiten der Grenze ist unbeachtlich, wenn es auf eine Verminderung des Arbeitslohnes aus wirtschaftlich beachtlichen Gründen in den letzten Aktivitätsjahren zurückzuführen ist. cc) Bei beitragsorientierten Zusagen dürfen die Beiträge 10% der Lohn- und Gehaltsumme der Anwartschaftsberechtigten nicht übersteigen. dd) Lit. cc gilt auch für leistungsorientierte…
…Überschreiten der Grenze ist unbeachtlich, wenn es auf eine Verminderung des Arbeitslohnes aus wirtschaftlich beachtlichen Gründen in den letzten Aktivitätsjahren zurückzuführen ist. cc) Bei beitragsorientierten Zusagen dürfen die Beiträge 10% der Lohn- und Gehaltsumme der Anwartschaftsberechtigten nicht übersteigen. dd) Lit. cc gilt auch für leistungsorientierte…
…Überschreiten der Grenze ist unbeachtlich, wenn es auf eine Verminderung des Arbeitslohnes aus wirtschaftlich beachtlichen Gründen in den letzten Aktivitätsjahren zurückzuführen ist. cc) Bei beitragsorientierten Zusagen dürfen die Beiträge 10% der Lohn- und Gehaltsumme der Anwartschaftsberechtigten nicht übersteigen. dd) Lit. cc gilt auch für leistungsorientierte…
…Überschreiten der Grenze ist unbeachtlich, wenn es auf eine Verminderung des Arbeitslohnes aus wirtschaftlich beachtlichen Gründen in den letzten Aktivitätsjahren zurückzuführen ist. cc) Bei beitragsorientierten Zusagen dürfen die Beiträge 10% der Lohn- und Gehaltsumme der Anwartschaftsberechtigten nicht übersteigen. dd) Lit. cc gilt auch für leistungsorientierte…
…Überschreiten der Grenze ist unbeachtlich, wenn es auf eine Verminderung des Arbeitslohnes aus wirtschaftlich beachtlichen Gründen in den letzten Aktivitätsjahren zurückzuführen ist. cc) Bei beitragsorientierten Zusagen dürfen die Beiträge 10% der Lohn- und Gehaltsumme der Anwartschaftsberechtigten nicht übersteigen. dd) Lit. cc gilt auch für leistungsorientierte…
…Überschreiten der Grenze ist unbeachtlich, wenn es auf eine Verminderung des Arbeitslohnes aus wirtschaftlich beachtlichen Gründen in den letzten Aktivitätsjahren zurückzuführen ist. cc) Bei beitragsorientierten Zusagen dürfen die Beiträge 10% der Lohn- und Gehaltsumme der Anwartschaftsberechtigten nicht übersteigen. dd) Lit. cc gilt auch für leistungsorientierte…
…vom 22. 4. 1999 beigeschlossen, der zufolge die gesamte Lohn- und Gehaltssumme für den Lohnzahlungszeitraum März 1993 1.970.897,69 S betragen habe. Von diesem Gesamtbetrag seien 67,35 % (1,327.317,85 S) an Löhnen, Gehältern und Vorschüssen zur Auszahlung gelangt, während die…
…Bestimmung des § 4 Abs. 4 Z 3 EStG 1988, wonach Zuwendungen an den Betriebsratsfonds bis zu 3 % der Lohn- und Gehaltssumme Betriebsausgaben darstellen und vertritt - wie bereits in der Berufung - die Auffassung, dass selbst dann, wenn die Leistungen aus dem Betriebsratsfonds steuerpflichtig wären, sie im…
…dem Dienstverhältnis Auf das Projekt Sp. Auf das Darlehensverhältnis Ergänzendes zum Dienstverhältnis: Der Bw. führte aus, ursprünglich sei ein solches mit einer wesentlich höheren Gehaltssumme für die Abwicklung des Projektes Sp geplant gewesen. In weiterer Folge seien auch Tätigkeiten für andere Projekte, insbesondere W - Str…
…angenommen worden. Wie im Vergleich aber festgehalten, sei dieser Resturlaub jedoch noch bis zum 30.9.1997 verbraucht worden. Damit finde aber auch die strittige Weihnachtsremuneration in der verglichenen Gehaltssumme Deckung. Dass der Gf. anlässlich des Vergleichsabschlusses mehr erhalten als er eingeklagt habe, sei allein…
…worden, die Dienstgeberbeiträge (für die im Betreff angeführten Zeiträume) mit EUR 0,00 festzusetzen, da auf diesem Abgabenkonto nur die auf die Lohn- und Gehaltssummen der zugewiesenen Bediensteten entfallenden Dienstgeberabgaben gebucht worden seien. Zudem sei zu berücksichtigen, dass es sich beim Antrag auf Festsetzung gemäß …
…den Anträgen sei beantragt worden, die Dienstgeberbeiträge (für die im Betreff angeführten Zeiträume) mit EUR 0,00 festzusetzen, da auf diesem Abgabenkonto nur die auf die Lohn- und Gehaltssummen der zugewiesenen Bediensteten entfallenden Dienstgeberabgaben gebucht worden seien. Zudem sei zu berücksichtigen, dass es sich beim…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ACHLEITNER + PARTNER Steuerberatung GmbH, Hans Hatschek-Straße 19-23, 4840 Vöcklabruck, über die Beschwerde vom 7. Juni 2017 gegen den Feststellungsbescheid 2015 des Finanzamtes Linz vom…
Wenn vom beschwerdeführenden Finanzamt moniert wird dass insbesondere keine schriftlichen Abreden zu den Bereichen Nutzungsdauer, Kündigung und vorzeitige Auflösung getroffen wurden, so ist dem zunächst entgegenzuhalten, dass nach Literatur (Wolf: ecolex 1997: 790; Kasperak, Dienstwohnungen) und einschlägiger Judikatur des OGH eindeutig klar ist, dass eine…