…bis 2265: derzeit frei. 14.3. Auflagen im Zusammenhang mit der Verordnungsermächtigung 14.3.1. Verordnung des BMF BGBl. II Nr. 227/1999 - Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe Rz 2266: Die Gaststättenpauschalierungs-Verordnung, VO BGBl. II Nr. 227/1999, ist mit 31.12.2012 außer Kraft getreten…
…vor. Für nichtbuchführende Inhaber von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes ist die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge in der Verordnung BGBl. II Nr. 227/1999, normiert. Voraussetzung für die Ermittlung des Gewinnes und des Abzugs von Vorsteuern nach den…
…Gaststätten- und Beherbergungswesens in der für den Berufungszeitraum geltenden Fassung BGBl. II Nr. 227 /1999 (im folgenden: Verordnung) als eine Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich oder eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist. § 3 Abs. 1 der genannten Verordnung lautet: "Der Gewinn aus einem Betrieb des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes…
… 7 und 8) werde lediglich bestimmt, dass die Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie nur für Wirtschaftsgüter möglich sei, die zur Erzielung von betrieblichen Einkünften verwendet würden. Gemäß § 3 Abs. 1 dieser Verordnung könne der Gewinn aus einem Betrieb des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes wie folgt ermittelt werden: Der…
…1999/227 (Verordnung des BMF über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmittel und Getränken sowie über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Inhaber von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes) zu ermitteln. Dies wurde ihr vom Finanzamt - den…
…den Jahresabschluss fehle eine Inventur, die Erhebung eventueller sonstiger Forderungen, die Abgrenzung von Leistungen und Verbindlichkeiten sowie die Erstellung von Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen. Die Inanspruchnahme der Pauschalierungsverordnung für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe könne jedoch nach dem zweiten Teilsatz im § 2 Abs. 1 Z 1 nur…
…1988 und zu § 14 Abs. 1 Z. 2 UStG 1994 erlassen. § 2 Abs. 1 dieser Verordnung bestimmt, dass für die Ermittlung des Gewinnes und des Abzugs von Vorsteuern bei Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes nach dieser Voraussetzung ist, dass 1. keine Buchführungspflicht besteht und auch…
…RE" in Gde X, L-Gasse-xy, und erklärte daraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Seinen Gewinn wie auch die Vorsteuerbeträge ermittelte der Bf. in den Beschwerdejahren auf der Grundlage der Pauschalierungsverordnung für Betriebe des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes nach Durchschnittssätzen [Verordnung BGBl. II Nr. 227/1999 idF…
…im offenen Verfahren für die Einkommensteuer 2007 den Antrag auf Pauschalierung gemäß § 17 Abs. 4 und 5 EStG in Verbindung mit der VO für Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe. Wie bereits oben ausgeführt, seien nach Ansicht der Bw. nach keine ausreichenden Gründe für eine Schätzung dargelegt worden…
…Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmittel und Getränken sowie über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Inhaber von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes (im Folgenden: Gaststättenpauschalierungs-Verordnung) in der ab 2002…
…Verhältnisse bei der jeweiligen Gruppe von Steuerpflichtigen festzusetzen sind und zu einer den wirtschaftlichen Gegebenheiten der Gruppenmitglieder möglichst entsprechenden Besteuerung führen sollen. Die Ursache dafür sieht er darin, dass die allgemein gehaltenen Anwendungskriterien der Verordnung angesichts der im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe bestehenden Typenvielfalt dazu führt…
…der Pauschalierung erfassten Betriebe; Typenvielfalt im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe; keine Rechtfertigung durch den Aspekt der Verwaltungsökonomie) und sei die Verordnung in der Folge daher teilweise aufgehoben worden. Auch der Verwaltungsgerichtshof habe in seinem auf Artikel 139 B-VG iVm Artikel 89 Abs. 2 B-VG…
…Gaststätten- und Beherbergungsbetrieb vor, der unter die V BM Finanzen, BGBl. II Nr. 227/1999, falle. Dies werde auch durch die Einkommensteuerrichtlinien 2000 (EStR 2000) bestätigt, weil die V BM Finanzen, BGBl. II Nr. 227/1999, selbst keine Definition des Beherbergungsbetriebes enthalte. Betriebe des Beherbergungsgewerbes…
…und "Bar F K" für den Zeitraum 2003 bis Ende August 2009. Seit dem KJ 2007 ermittelt der Abgabepflichtige den Gewinn für die Bar in Klagenfurt nach der Verordnung BGBl. II Nr. 227/1999 betreffend des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes. Die "Fbar" hatte jeweils Freitag und…
… 3 Abs. 1 der Verordnung betreffend Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe ist somitRz 4112a auf den Gewinn der Mitunternehmerschaft bezogen(zur Basispauschalierung) entsprechend anzuwenden. Rz 4286: Diese Randzahl ist nur bis zur Veranlagung 2010 anzuwenden. Zur Rechtslage ab Veranlagung 2011 siehe Rz 4286a. Wird der Gewinn von…
…Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes (Gaststättenpauschalierungs-Verordnung), BGBl. II Nr. 227/1999 auch hier - eigens auf Gaststätten abgestellte - Pauschalierungsmöglichkeiten bietet. 3.1.2.4. Heuriger eigener Gewerbebetrieb Hinsichtlich des Buschenschanks - oder auch nur hinsichtlich des Buschenschankbuffets - kann allerdings ein eigener - von der Land- und Forstwirtschaft…
…unter der Tz. 1 des BP-Berichtes nachstehende Feststellung getroffen: „Tz. 1 Gaststättenpauschalierung Für die Ermittlung des Gewinnes bei Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes gilt die Pauschalierungsverordnung, wenn keine Buchführungspflicht besteht und auch nicht freiwillig Bücher geführt werden und die Umsätze (§ 125 Abs. 1 der…
…und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Inhaber von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes (Gaststättenpauschalierungsverordnung), BGBl. II 1999/227, definiert in § 2 Abs. 2 den Begriff des Gaststättengewerbes wie folgt: "Betriebe des Gaststättengewerbes im Sinne der folgenden Bestimmungen liegen nur vor, wenn in geschlossenen Räumlichkeiten Speisen und…
…II Nr. 227/1999 betreffend Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe. Anlässlich einer für die Jahre 2002, 2003 und 2004 durchgeführten Außenprüfung stellte der Prüfer ua. fest, dass das Lokal der Bw. kein "pauschalierungsfähiger Gaststättenbetrieb" sei und ermittelte den Gewinn durch Schätzung anhand der von der Bw. zur…
…Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes, BGBl. II Nr. 227/1999 (kurz: Gaststättenpauschalierungs-Verordnung). Anlässlich einer für die Jahre 2002 bis 2006 durchgeführten Außenprüfung vertrat die Prüferin die Ansicht, dass für dieses Apres-Ski Lokal die Voraussetzungen für die Gaststättenpauschalierung nicht erfüllt sind und ermittelte den…