…2 FinStrG). Als Strafaufhebungsgrund entfaltet eine Selbstanzeige ihre Wirkung nicht schon zur Tatzeit, sondern wesensmäßig erst bei ihrer Erstattung. Daraus folgt, dass die eine Strafaufhebung bewirkende Normvariante des § 29 FinStrG zwar in den Günstigkeitsvergleich einzubeziehen ist, die zu prüfende Rechtslage aber nur dann zu Gunsten…
…würde? Die Antwort ist wohl die, dass bei korrekter Vorgangsweise wohl eine Steuerlast verschoben werden kann und darf, jedoch nicht auf Dauer gleichsam "weggezaubert" werden kann. Tatsächlich wurde auch eine steuerliche Konsequenz aus dieser behaupteten (tatsächlich ja von Rechts wegen unzulässigen) Aktivierung zum 31. Dezember…
…wiederum (weitere) strafbefreiende Selbstanzeigen ohne Abgabenerhöhung gemäß § 29 Abs. 6 FinStrG hinsichtlich zusätzlicher Verfehlungen zu denselben Taten möglich gewesen wären. Dem möglich erscheinenden Einwand, aus der Judikatur des OGH (vgl. OGH 23.4.2008, 13 Os 14/08w) zum Günstigkeitsvergleich bei den Änderungen der Verjährungsbestimmungen…
…2014) . Es ist somit verfahrensgegenständlich irrelevant, dass die anspruchsbegründenden Taten zu Zeitpunkten begangen wurden, bei denen eine Abgabenerhöhung für eine Selbstanzeige zu einer Einkommensteuerverkürzung nicht im Rechtsbestand war. Der Nebenanspruch fällt (unter Erfüllung der sonstigen in § 29 Abs. 6 FinStrG genannten Voraussetzungen) für alle nach…
…Bericht vom 8. Juni 2016 sind die Ergebnisse der bei der Bf. für Einkommensteuer 2006 bis 2014 durchgeführten Außenprüfung nach § 147 Abs. 1 BAO festgehalten. Unter Tz 1 des Prüfungsberichtes wird auf die Selbstanzeige vom 24.3.2016 verwiesen und dazu festgestellt, dass die Prüfung…
…I 65/2014, erfolgten Änderung der in § 29 Abs. 6 FinStrG normierten Abgabenerhöhung bei Selbstanzeigen auseinander gesetzt und wie folgt ausgeführt: "(...) § 29 (Abs 6) FinStrG regelt, unter welchen Voraussetzungen das Nachtatverhalten strafbefreiend wirkt. Dies ist von Regelungen zum Sachverhalt der Tatbegehung - wie etwa betreffend der…
…I 65/2014, erfolgten Änderung der in § 29 Abs. 6 FinStrG normierten Abgabenerhöhung bei Selbstanzeigen auseinander gesetzt und wie folgt ausgeführt: "(...) § 29 (Abs 6) FinStrG regelt, unter welchen Voraussetzungen das Nachtatverhalten strafbefreiend wirkt. Dies ist von Regelungen zum Sachverhalt der Tatbegehung - wie etwa betreffend der…
…werden kann, tatsächlich mit schuldbefreiender Wirkung entrichtet werden. Die Monatsfrist beginnt bei selbst zu berechnenden Abgaben (§§ 201 und 202 BAO) mit der Selbstanzeige, in allen übrigen Fällen mit der Bekanntgabe des geschuldeten Betrages an den Anzeiger zu laufen und kann durch Gewährung von Zahlungserleichterungen (§ 212…
…FinStrG Nov. 2010 und wendet ein, dass der Zuschlag bei wiederholten Selbstanzeigen für vor dem 1.1.2011 begangenen Finanzvergehen keine Anwendung finden könne. Er verweist dazu auf die dem Finanzstrafrecht immanenten Prinzipien des Rückwirkungsverbotes und des Günstigkeitsvergleichs. Gemäß § 4 Abs. 2 FinStrG richtet sich…
…von höchstens zwei Jahren gewährt werden könnten. Bei den verfahrensgegenständlichen Tatzeiträumen, die vor der Finanzstrafgesetznovelle 2010 liegen, ist zwar prinzipiell ein Günstigkeitsvergleich (§ 4 Abs. 2 FinStrG) vorzunehmen. Dazu ist jedoch festzustellen, dass die Selbstanzeige als Strafaufhebungsgrund bei Prüfung der Rechtslage aber nur dann zu Gunsten…
…dass bei Privatkonten ein größeres Hinterziehungspotenzial geortet wird. Diesbezüglich hat das BFG im zitierten Beschluss ausgeführt, dass es nicht nachvollziehbar ist, „warum der Gesetzgeber einen derartigen Missbrauchsverdacht lediglich im außerbetrieblichen Bereich vermute". Auch im gegenständlichen Fall lässt sich nicht nachvollziehen, warum lediglich Selbstanzeigen iZm Privatkonten…
…dass bei Privatkonten ein größeres Hinterziehungspotenzial geortet wird. Diesbezüglich hat das BFG im zitierten Beschluss ausgeführt, dass es nicht nachvollziehbar ist, „warum der Gesetzgeber einen derartigen Missbrauchsverdacht lediglich im außerbetrieblichen Bereich vermute". Auch im gegenständlichen Fall lässt sich nicht nachvollziehen, warum lediglich Selbstanzeigen iZm Privatkonten…
…6 FinStrG ist daher ein Günstigkeitsvergleich nicht anzustellen. Aber selbst wenn man der Abgabenerhöhung im weiteren Sinne Strafcharakter zumessen würde, führte dies zum selben Ergebnis: In einen Günstigkeitsvergleich wäre nämlich das Recht zum Zeitpunkt der Tat (nach welchem eine Selbstanzeige bei Vorliegen der übrigen rechtlichen…
…Verjährung hat jedoch dessen Entscheidung ergeben, dass eine Selbstanzeige ihre Wirkung nicht schon zur Tatzeit, sondern wesensmäßig erst bei ihrer Erstattung erzielen kann, woraus folgt, dass die eine Strafaufhebung bewirkende Normvariante des § 29 FinStrG zwar in den Günstigkeitsvergleich einzubeziehen wäre, sie die zu prüfende Rechtslage…
…10% bei den Getränken, welcher auch veranschlagt wurde, nicht nachvollziehbar gewesen. Im Einzelnen könne die leugnende Verantwortung des Beschuldigten wie folgt widerlegt werden: Dem ersten Argument, dass die Zuschätzung per se nicht gerechtfertigt sei, wäre entgegen zu halten, dass zu Prüfungsbeginn eine Selbstanzeige abgegeben wurde…
…die Zahllast mittels Saldozahlung der A-GmbH am 6. Oktober 2011 nachträglich entrichtet (Buchungsabfrage Abgabenkonto). Im Zuge der Außenprüfung, bei deren Beginn keine Selbstanzeige erstattet wurde, wurde die Richtigkeit der Umsatzsteuervorauszahlung bestätigt (genannter Arbeitsbogen). Irgendein Anbringen, mit welchem in diesem Zusammenhang mit Bezug auf den…
…war generell er zur Entrichtung dieser Abgabenschuldigkeiten berufen. Im Zeitraum der abgabenbehördlichen Prüfung und bei Zustellung der Bescheide betreffend die Umsatzsteuernachforderungen nach der Prüfung fungierte bereits L.M. als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer. Als Folge des Prüfungsverfahrens und der Erstattung der Selbstanzeige durch den Bw…
…worden ist. Im vorliegenden Fall hielt der Prüfer in der Niederschrift über die am 2. März 2004 erstattete Selbstanzeige fest, dem Bw gegenüber bei Anmeldung der Prüfung geäußert zu haben, dass Grund für die Prüfung die Nichtmeldung der Umsatzsteuerzahllasten für November und Dezember 2003 sei.…
…2 FinStrG). Als Strafaufhebungsgrund entfaltet eine Selbstanzeige ihre Wirkung nicht schon zur Tatzeit, sondern wesensmäßig erst bei ihrer Erstattung. Daraus folgt, dass die eine Strafaufhebung bewirkende Normvariante des § 29 FinStrG zwar in den Günstigkeitsvergleich einzubeziehen ist, die zu prüfende Rechtslage aber nur dann zu Gunsten…
…einer strafbefreienden Selbstanzeige ist aber dazu relativierend anzumerken, dass diese wesensmäßig erst bei ihrer Erstattung eine strafaufhebende Wirkung entfalten kann, woraus folgt, dass § 29 FinStrG zwar in den Günstigkeitsvergleich einzubeziehen ist, die zu prüfende Rechtslage aber nur dann zu Gunsten des von der Selbstanzeige Begünstigten…