A.3.5. Miet-, Taxi- und Gästewagen Rz 143: Gemäß § 3 Abs. 3 Z 3 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) bzw. § 3 Z 3 TS 3 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24/2007 (Rechtslage bis 30…
…Anlässlich einer im Jahr 2006 durchgeführten Außenprüfung wurde im Bericht des Prüfers unter Tz 1 nachstehende Feststellung getroffen: "Im Oktober 2005 wurde ein Auto angeschafft. Da dieses Fahrzeug als Gästewagen zum Einsatz gelangt, wurde die bezahlte NoVa in Höhe von 5.432,79 € rückvergütet…
…Verfahren. Zusätzlich wurden vom Finanzamt die folgenden Feststellungen ins Treffen geführt: Der Berufungswerber ist seit 20. April 1995 Inhaber einer Gewerbeberechtigung mit dem Wortlaut "Gästewagengewerbe mit einem Pkw bis zu neuen Sitzplätzen". Der Berufungswerber gab an, er verwende den Pkw als Hotelwagen für die Gästebeförderung…
…des streitgegenständlichen Audi A6 sowohl für die Beherbergungsgäste wie auch für die Restaurant- und Pub-Gäste vorzulegen, gab der Berufungswerber an, die Erlöse Gästewagen 2007 hätten EUR 1.142, 73 betragen. Die Schätzung des Einsatzes des Audi A6 im Jahr 2007 sei so vorgenommen worden…
…Gästetransporte verwendet werde. Für sonstige Besorgungen stünde ein Kastenwagen zur Verfügung. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Gemäß § 3 Z 3 des Normverbrauchsabgabegesetzes (NoVAG) sind von der Normverbrauchsabgabe ua. "Taxi- und Gästewagen" befreit. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3…
…Alm-Wellnesshotel betreibt, hat die Konzession für Gastgewerbe in den Betriebsarten "Gasthaus" und "Hotel", für Kosmetik sowie für das Gästewagen-Gewerbe (Beförderung mit Personenkraftfahrzeugen), eingeschränkt auf die Verwendung mit einem PKW hat (siehe GISA-Auszug vom 18.07.2023, OZ 15). Am 04.09.2020…
…einem Taxi-Gewerbe (§ 3 Abs. 1 Z 3 Gelegenheitsverkehrsgesetz) oder einem Gästewagen-Gewerbe (§ 3 Abs. 1 Z 4 Gelegenheitsverkehrsgesetz) zugehörig sind (formale Voraussetzung). Da im Berufungsfall - wie dem Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung (vorletzter Absatz der Tz 2) und dem Berufungsschreiben (Seite 4 letzter…
…worden, seien aber trotz Urgenz noch nicht eingetroffen. 5. Tz. 21f und 35 BP-Bericht: Vorsteuerabzug und Vergütung der Normverbrauchs-abgabe für Gästewagen Dazu führt der Prüfer aus, im Jahr 1994 seien ein BMW 525 iX und ein BMW 320 i Coupe angeschafft worden. Von…
…ermittelt wurde, ist es zweckmäßig, in diesem Verfahren auch über die Vortragsfähigkeit der auf die beiden Gesellschafter entfallenden Verlustanteile abzusprechen. 4. Zum Streitpunkt "Vorsteuerabzug und Vergütung der Normverbrauchsabgabe für Gästewagen" Dient ein PKW zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung, so steht gemäß § 12 Abs. 2…
…gelten mit Ausnahme der Regelung über die Sperrsetzung auch bei der Lieferung durch einen anderen Unternehmer (Taxi, Miet- oder Gästewagen) (siehe Rz 228). Wurde die Normverbrauchsabgabe vom Menschen mit Behinderung fälschlicherweise an den Fahrzeughändler im Rahmen des Kaufpreises (laut Rechnung) entrichtet, obwohl die Befreiung gemäß …
…nach § 12 NoVAG 1991 von der Normverbrauchsabgabe befreit sind, wie: Begleitfahrzeuge für Sondertransporte Fahrschulkraftfahrzeuge Miet-, Taxi- und Gästewagen Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden Kraftfahrzeuge, die für den Rettungsdienst oder als Krankenwagen verwendet werden Leichenwagen Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren Erprobungs- und Entwicklungsfahrzeuge (Rechtslage seit 1…
…wenn sie nur elektrisch oder elektrohydraulisch angetrieben werden (aus Unterposition 8703 10 90 und 8703 90 der Kombinierten Nomenklatur). 3. Vorgänge in Bezug auf Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden, für Zwecke der Krankenbeförderung und des Rettungswesens verwendet werden…
…Taxifahrzeuges Beispiel 2: Ein Taxiunternehmer verkauft ein bis dato begünstigt verwendetes Kraftfahrzeug an einen Unternehmer, welcher dieses als Gästewagen verwenden möchte. Der Taxiunternehmer verwirklicht in diesem Fall den Normverbrauchsabgabe-Tatbestand gemäß § 1 Z 4 NoVAG 1991 und hat eine entsprechende Erklärung (Formular NOVA 1) beim…
…Miet-, Taxi- und Gästewagen Rz 683: Von der Normverbrauchsabgabe sind Kraftfahrzeuge befreit, die ausschließlich oder vorwiegend als Miet-, Taxi- und Gästewagen verwendet werden. Näheres zur Befreiung von der Normverbrauchsabgabe für Miet-, Taxi- und Gästewagen siehe Rz 143 bis 152. B.3.8.1.4. Kurzfristige…
…befreit, wenn die vorwiegende Verwendung (mehr als 80%) für den begünstigten Zweck nachgewiesen wird: 1. Begleitfahrzeuge für Sondertransporte 2. Fahrschulkraftfahrzeuge 3. Miet-, Taxi- und Gästewagen 4. Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden 5. Kraftfahrzeuge, die für den Rettungsdienst oder als Krankenwagen verwendet werden 6…
…Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 142/2000, waren von der Normverbrauchsabgabe Vorgänge in Bezug auf Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung, für Zwecke der Krankenbeförderung und des Rettungswesens verwendet werden, Leichenwagen und Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren, befreit. Die Befreiung erfolgte…
…des Beschwerdeführers ist eine einschlägige Vorstrafe ersichtlich. In dem gegen die Strafverfügung vom 23.6.2016 gerichteten Einspruch wurde unter Bezugnahme auf den § 27 der Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung geltend gemacht, der Beschwerdeführer sei Taxifahrer, er habe einen bedürftigen Fahrgast beim Ausladen geholfen…
…eine Steuerbefreiung gemäß § 3 Z 3 vorliegt. Nach § 3 Z 3 NoVAG 1991 sind Vorgänge in Bezug auf Vorführkraftfahrzeuge, Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi-und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung, für Zwecke der Krankenbeförderung und des Rettungswesens verwendet werden, Leichenwagen, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und Begleitfahrzeuge für…
…Fahrzeuge beantragte der Bw im Wege der Selbstberechnung aufgrund der Steuerbefreiung gem. § 3 Zi 3 NoVAG 1991 für Vorgänge in Bezug auf Miet-, Taxi- und Gästewagen die Vergütung der bezahlten NoVA (§ 12 Abs 1 Zi 3 NoVAG 1991). Beide Vergütungen wurden vom Finanzamt erklärungsgemäß verarbeitet…
…gewerbsmäßige Vermietung, Taxigewerbe, Ausflugswagen-, Stadtrundfahrten-, Mietwagen-, oder Gästewagengewerbe). Rz 689690: Die im § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 angeführten Steuerbefreiungen können bei Erfüllung von sämtlichen Tatbeständen des § 1 NoVAG 1991 zur Anwendung gelangen. Voraussetzung ist, dass das Kraftfahrzeug für einen oder mehrere begünstigte Verwendungszwecke genutzt wird…