…eine steuerliche Begünstigung, sodass es an der Beschwerdeführerin gelegen gewesen wäre, sich bei Zweifeln im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme (so auch hinsichtlich des Fristablaufs) rechtzeitig bei der Abgabenbehörde zu erkundigen Das Bundesfinanzgericht kann auch nicht erkennen, dass sich aus Beschluss des LG Wr. Neustadt vom…
…Normen des EU-Rechts rechtzeitig beim Finanzamt eingebracht worden sei. Die österreichische Sechsmonatsfrist stünde mit dem höherrangigen EU-Recht nicht im Einklang, weshalb die Zurückweisung des Erstattungsantrages wegen des behaupteten Fristablaufes rechtswidrig sei. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 3. November 2004 wurde die Berufung abgewiesen…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Ginthoer & Partner, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Zurückweisung der Erstattung der abziehbaren Vorsteuern gemäß Verordnung des Bundesministers für Finanzen, BGBl. Nr. 279/1995 für den Zeitraum 01-12/2001 entschieden: Die…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Lisa Fries in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Martin Breunig, Fleischmarkt 26/11, 1010 Wien, über die Beschwerde der beschwerdeführenden Partei vom 14. März 2024 wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Magistrat der…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin vertreten durch Mag. Georg Mitteregger, Opernring 8, 1010 Wien, Rechtsanwalt, als Masseverwalter gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 8/16/17 vom 13.10.2017, betreffend Begrenzung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner hinsichtlich der Beschwerde (vormals Berufung) des Bf., vertreten durch die Steuerberatungskanzlei, gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg vom 26. September 2012 betreffend Zurückweisung einer Berufung als verspätet zu Recht erkannt…
…erst nach Verstreichen der durch die oa. Hinterlegung in Gang gesetzten Frist des § 150 Abs. 2 FinStrG (Fristablauf am 29. Dezember 2008) und somit verspätet iSd. bezogenen Gesetzesstelle eingebracht worden sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 8. Februar 2009…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen Frau US, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 6. November 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 20. Oktober…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des C.R., S., seinerzeit vertreten durch RAZ, vom 4. März 1996 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 2. Februar 1996 betreffend Zurückweisung einer Berufung ( § 273 BAO ) gegen den Haftungsbescheid vom 27.November 1995 wie…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Unterberger Fidas Salzburg Steuerberatung GmbH & Co KG, Linzer Bundesstraße 101, 5023 Salzburg-Gnigl, über die Beschwerde vom 22. Juni 2021 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR. in der Beschwerdesache Bf., A-1, über die Beschwerde vom 13. November 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 17. Oktober 2018 Steuernummer N-1, betreffend Haftung gemäß § 9 BAO zu Recht…
Grundsätzlich ist in einem Haftungsbescheidverfahren somit die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung nicht zu prüfen, jedoch steht diese Vorgabe eben in einem Spannungsfeld zum Nachweis einer schuldhaften Pflichtverletzung. Erst wenn man zu dem Schluss kommt, dass eine schuldhafte Pflichtverletzung vorliegt, ist in einem zweiten Prüfungsschritt für eine…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerden des Bf., vertreten durch Mag. Christian Schönhuber, Rechtsanwalt, 4690 Schwanenstadt, Stadtplatz 28,vom 14. April 2006 gegen die Berufungsvorentscheidungen des Zollamtes Feldkirch vom 17. März 2006 , GZ. 900000/01932/2006 (Punkt I. und II.) betreffend Wiederaufnahme des…
…Postenlaufes nicht in die Frist eingerechnet, sodass bei der Behörde eingelangte Schriftstücke mit der Postaufgabe als eingereicht gelten. Maßgeblich für die Beurteilung des Fristablaufes ist sohin die Postaufgabe. Da die Sechsmonatsfrist aber erst mit Ablauf des 02.09.2022, sohin um 24:00 dieses Tages…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Steuerberater, vom 21. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 17. September 2008 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO entschieden: Der Berufung wird nicht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Steuerberater, vom 9. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 30. September 2008 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Bundesabgabenordnung entschieden: Der Berufung wird nicht Folge gegeben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Steuerberater, vom 9. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 30. September 2008 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Bundesabgabenordnung entschieden: Der Berufung wird nicht Folge gegeben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Steuerberater, vom 9. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 30. September 2008 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Bundesabgabenordnung entschieden: Der Berufung wird nicht Folge gegeben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 9. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 30. September 2008 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Bundesabgabenordnung entschieden: Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Steuerberatungskanzlei, vom 6. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 14. Juli 2008 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Bundesabgabenordnung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…