…Die von der Berufungswerberin geltend gemachten Kosten für Kosmetika, Friseur und Solarium, berechtigen daher ebensowenig zum Abzug als Betriebsausgaben. Aus der großen Zahl von Entscheidungen des VwGH zum Thema, zitiert der unabhängige Finanzsenat nur beispielsweise und zur Illustration einige wenige aus jüngerer Zeit: VwGH 20…
…0061), ausgenommen auftrittsbezogener Friseur- und Kosmetikaufwand. Im gegenständlichen Fall liegt aber eben gerade kein auftrittsbezogener Aufwand vor. "Krankheitskosten" sind nur dann als Betriebsausgaben absetzbar, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt oder der Zusammenhang zw. der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht. Diese Voraussetzungen…
…des § 16 Abs. 1 EStG 1988 und § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 dargestellt. Daran anknüpfend wurde die Aussage getroffen, dass daher die Aufwendungen für Friseur, Kosmetik und Fitnesscenter nicht als Werbungskosten anzuerkennen seien. Betreffend die Aufwendungen für Bürobedarf wurde ausgeführt, dass…
…Gastronomiebetrieben). Kosmetika, Körperpflege Rz 4732: Grundsätzlich nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung (VwGH 28.4.1999, 94/13/0196, betreffend Modejournalistin; VwGH 17.9.1997, 94/13/0001, betreffend Schminke, Kosmetika, Friseur, Reinigung der Kontaktlinsen; VwGH 26.11.1997, 95/13/0061, betreffend Kosmetika und Friseur einer…
…für Masken (Kosmetik, Abschminke nach Vorstellung, Grundschminke vor der Vorstellung etc.) in Höhe von € 2.450,60, Friseur (7 Behandlungen) in Höhe von € 325,- sowie Eintrittskarten für die eigenen Vorstellungen in Höhe von € 2.814,60 wie vorgelegt und in der Erklärung…
…festgelegte eindeutige Verwendung von Kosmetikprodukten zu befolgen (Zitat: "Dezentes Tages-Make-up ist ein Muss für alle weiblichen Uniformträger. Kleiner Aufwand - große Wirkung!"). Den Argumenten der Bw. wird entgegengehalten, dass nach ständiger Rechtsprechung des VwGH Aufwendungen für Kosmetika, Friseur, Körper- und Schönheitspflege grundsätzlich zu den…
…zu erfüllen und wären diese Tätigkeiten mit denen einer Schauspielerin durchaus vergleichbar. Diesbezüglich ist den Ausführungen der belangten Behörde in der Beschwerdevorentscheidung zu folgen. Wie die belangte Behörde treffend ausgeführt hat, sind nach ständiger Rechtsprechung des VwGH Aufwendungen für Kosmetika, Friseur, Körper- und Schönheitspflege grundsätzlich…
…§ 20 Abs. 1 Z 1 und Z 2 lit. a EStG 1988 - Nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung (Rz 226) (2001) Eine Flugbegleiterin einer Fluglinie beantragt als Werbungskosten unter anderem Aufwendungen für Kosmetika und Friseur. Diese Aufwendungen werden mit dem Hinweis auf § 20 EStG 1988 als nichtabzugsfähige…
…Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, können derartige Aufwendungen oder Ausgaben zur Hälfte abgezogen werden. (..). Aufwendungen für die übliche Körperpflege - worunter auch die Haare fallen - zählen stets zu den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung; lediglich auftrittsbezogener Friseur- oder Kosmetikaufwand wäre einkommensmindernd…
…09.1997, 94/13/0001 betreffend Schminke, Kosmetika, Friseur, Reinigung der Kontaktlinsen). Sie können steuerlich nicht in Abzug gebracht werden. 4. Sonderausgaben Für die Beiträge zu Kranken- und Unfallversicherung wurden die schriftlichen Bestätigungen der Versicherungsanstalten beigebracht. Die Zahlungen sind daher als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Dagegen…
…die ausschließlich betrieblich bedingt sind, anzuerkennen. Es handle sich dabei nicht um Kosmetika und Kleidung für den normalen Alltag. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 4 Abs 4 EStG sind Betriebsausgaben Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Ob Aufwendungen oder Ausgaben durch…
…Haarnadeln, div. Cremen und Nagelfeilen typischerweise eine private (Mit)Veranlassung nahelegen würden und somit nicht abzugsfähig seien. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH seien Aufwendungen für Kosmetika, Friseur, Körper- und Schönheitspflege grundsätzlich zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung iSd § 20 Abs. 1 Z 2 lit…
…2013, § 20 Rz 11 f). Den Argumenten der Bf. wird entgegengehalten, dass nach ständiger Rechtsprechung des VwGH Aufwendungen für Kosmetika, Friseur, Körper- und Schönheitspflege grundsätzlich zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung iSd § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 zu zählen sind…
…private Zimmereinrichtung - Kleidung und Wäsche - Dinge des persönlichen Bedarfes (Kosmetika, Zigaretten, Süßigkeiten, Zeitungen usw.) - Friseur, Kosmetik, Fußpflege - diverse Therapien und Heilbehelfe - Eintritte und Konsumation bei Ausflügen und Urlauben - Fahrscheine und sonstige Transportkosten - Beiträge zu ambulanten Diensten ( z.B. Hauskrankenpflege) - Besuchsdienste - Kurse, Weiter- und Ausbildungsmaßnahmen - Sportkurse…
…wurde in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung die Anerkennung von Werbungskosten verneint (VwGH 8.10.1998, 97/15/0079). Da nach ständiger Rechtsprechung des VwGH Aufwendungen für Kosmetika, Friseur, Körper- und Schönheitspflege grundsätzlich zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung iSd § 20 Abs. 1 Z 2 lit…
…dieser Produkte zu bedienen, gegeben. Es sei außerdem von Seiten der K.GmbH ein eigener Marketingplan für die Umsetzung dieses Konzepts erarbeitet sowie ein Hauttestgerät mit Hilfe dessen der Friseur feststellen habe können, welcher Hauttyp welche Kosmetik- und Pflegeprodukte benötige, entwickelt worden. Weiters sei durch…
…Die Lebenshaltungskosten von Bw. sind durch die Leistungen des Fonds Soziales Wien nicht zur Gänze abgedeckt. Er ist insbesondere nicht davon befreit, selbst für die Kosten für Bekleidung, Hygieneartikel in gewissem Ausmaß, Kosmetikartikel, Friseur, Fahrtkosten, etc. aufzukommen. Besonders wichtig ist es, dem Betroffenen die Pflege…
…und lebt seither im Haushalt des Vaters. Die Bf. erhob Beschwerde wie folgt: Im Zeitraum Jänner 24 bis März 24 (Vornamen der Tochter der Bf.) trotz Unterbringung im Kriesenzentrum bei mir gemeldet und wurden nachweißlich Ausgaben von mir getätigt (Schuldgeld, Internetgebühren für Schule, Friseur, Kosmetika…
…2008/07/0119). Die Bf. brachte in ihrer Beschwerde ohne nähere Ausführungen und ohne Vorlage von Rechnungen vor, für ihren Sohn monatlich ca. € 300,00 für Kleidung, Hygieneartikel, Handy, Internet, Friseur, Taschengeld und Essen aufzuwenden. Im Ergänzungsschreiben vom 29. August 2017 schrieb die Bf.…
…Lebenshilfe 430,-- für Kurzurlaub mit Lebenshilfe 160,-- für Armbanduhr 480,-- für neue Brille 200,-- Taschengeld etwa 1.000,-- für Kleidung sowie weitere jährliche anfallende Kosten für Kosmetika, Friseur, Fußpflege, Massage, Stützstrümpfe, Handy und Wertkarten etc. Diverse Anschaffungen die von uns gemeinsam übernommen werden wie Heimtrainer…