…Juni, Juli und August 2006) abrechnet (gegenüber Auftraggeber Firma2 AS 37 bis 38). Seit dem 22. Juni 2009 ist der Bw im Besitz einer EU-Freizügigkeitsbestätigung, die dem Bw das Recht auf freien Arbeitsmarktzugang einräumt. Seit Juli 2009 ist der Bw bei der Auftraggeberin SH…
…FA Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug aus der Schweiz in Höhe von insgesamt EUR 420.810,44 (Altersrente von EUR 24.188,62 und schweizerisches Freizügigkeitskapital von EUR 396.621,82) in Österreich der Besteuerung unterzog. Bekämpft wurden auch hier der Zuflusszeitpunkt (2013 anstatt 2017) sowie…
…6. August 2021 weitere Unterlagen zu eidgenössischen Kapitaleinkünften und zur Frage der Möglichkeit einer vorzeitigen Pension, zur zivilrechtlichen Wirkung einer fehlenden Zustimmung durch die Gattin sowie zum Besteuerungszeitpunkt von Freizügigkeitskapital in Deutschland nach. Diese Mails wurden an das FA weitergeleitet. Das FA wies am 13…
…denn, das Reglement der Vorsorgeeinrichtung verlange eine solche. Eine Zustimmung ist auch dann nicht nötig, wenn Freizügigkeitseinrichtungen Leistungen in Form einer Kapitalabfindung erbringen. Das Bundesgericht (BGE 134 V 182) hat es trotz Bedenken abgelehnt, im fehlenden Zustimmungserfordernis eine vom Gericht zu schließende Lücke zu erblicken…
…denn, das Reglement der Vorsorgeeinrichtung verlange eine solche. Eine Zustimmung ist auch dann nicht nötig, wenn Freizügigkeitseinrichtungen Leistungen in Form einer Kapitalabfindung erbringen. Das Bundesgericht (BGE 134 V 182) hat es trotz Bedenken abgelehnt, im fehlenden Zustimmungserfordernis eine vom Gericht zu schließende Lücke zu erblicken…
…falle. Dagegen wandte sich der Bw mit Vorlageantrag. In ihm führte er aus, bei der ihm zugeflossenen Freizügigkeitsleistung handle es sich um "eine im Wege der Swiss Life Rentenanstalt ausgezahlte staatliche, zwingende und gesetzlich geregelte Pensionsleistung". Ob die gesetzliche Pensionsversicherung im Wege öffentlich-rechtlicher Körperschaften…
…in der Schweiz überwiesen. Der obligatorische Anteil in Höhe von 67.805,80 CHF wurde zunächst von der Pensionskasse über Auftrag des Bf. auf ein Konto der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG überwiesen. Am 2.5.2015 wurde dem Bf. das obligatorische Altersguthaben von 67.805…
…Entscheidungsgründe Verfahrensgang Im Beschwerdefall ist strittig, ob die im Jahr 2018 an die Beschwerdeführerin (in der Folge: Bf.) geleistete Auszahlung des Schweizer Freizügigkeitsguthabens in Höhe von insgesamt 69.136,74 Euro (81.068,95 CHF) zur Gänze oder gemäß § 124b Z 53 dritter Satz EStG…
…7.2018 legte der Beschwerdeführer eine Bestätigung der Y-AG vom 9.8.2007 vor, der zufolge die Freizügigkeitsleistung laut Austrittsabrechnung zum 31.7.2007 auf das vom Beschwerdeführer angegebene Konto überwiesen wurde. Aus einer Bestätigung der X-Stiftung vom 17.3.2016 geht hervor…
…welche reglementarische Ansprüche ausrichten und Art. 5 FZG keine abweichenden reglementarischen Regelungen vorbehält, ist es nach Auffassung der OAK BV nicht möglich, eine Freizügigkeitsleistung vor Eintritt des Vorsorgefalles bzw. vor dem frühzeitig möglichen Altersrücktritt in Rentenform an den Versicherten auszuzahlen. Nur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenleistungen …
Das Bundesfinanzgericht kann auch nicht der vom Finanzamt L (im Hinblick auf den strittigen Zuflusszeitpunkt der Freizügigkeitsleistung) vorgebrachten Argumentation beitreten, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bf. allenfalls bereits seit der Abmeldung bei der Wohnsitzgemeinde nicht mehr in der Schweiz befunden habe; diese Abmeldung…
…Juni 2016 zur Einkommensteuer für das Jahr 2015; dabei unterzog die Abgabenbehörde die in Rede stehende Freizügigkeitsleistung (123.233,84 €) ohne Gewährung der Drittelbegünstigung gemäß § 124b Z 53 EStG 1988 zur Gänze der Einkommensteuer und begründete dies unter Verweis auf das VwGH-Erkenntnis vom…
…die Pensionskasse) durch den Bf. erfolgt sei, wobei der Verzicht auf Ausübung des Wahlrechtes nichts daran ändern würde, dass dieses zugestanden sei und kein Zwang zur Aufrechterhaltung des Vorsorgeschutzes in Form eines Freizügigkeitskontos bestanden habe. Im Hinblick auf die Wahlmöglichkeit, welche der Bf. gehabt habe…
…zur Anwendung kommen. Im Übrigen handle es sich bei den in § 124b Z 53 EStG 1988 angeführten Zahlungen für Pensionsabfindungen um solche von einer Pensionskasse, während im gegenständlichen Fall die Überweisung der Freizügigkeitsleistung von einer dritten, von der Pensionskasse unterschiedlichen Einrichtung, nämlich der X-Stiftung…
…ein Drittel des ausbezahlten überobligatorischen Vorsorgeguthabens gemäß § 124b Z 53 EStG 1988 steuerfrei zu belassen und damit diese Freizügigkeitsleistung "nur" im Betrage von 62.240,39 € der Besteuerung zu unterziehen. Nach einem entsprechenden Vorhalteverfahren (vgl. Ergänzungsersuchen der Abgabenbehörde vom 12.8.2015 sowie die…
…mit Bescheid vom 6. Juni 2017 zur Einkommensteuer für das Jahr 2016; dabei unterzog die Abgabenbehörde die in Rede stehende Freizügigkeitsleistung zur Gänze der Einkommensteuer und begründete dies unter Verweis auf VwGH 24.5.2012, 2009/15/0188, sowie auf die Begründung des EVZ-Bescheides…
…Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorzulegen, womit die Beschwerde wiederum als unerledigt galt. Dabei brachte er unter Vorlage seiner Kündigung und eines Hinweises des schweizerischen Bundesamtes betreffend Auszahlung vom Freizügigkeitskonto Folgendes (wörtlich) vor: "Mit 29. Oktober 2010 (wohl 2009) wurde mir meine Arbeitsstelle gekündigt. In meinem Alter…
…Grenzgängereinkommen vorzunehmen. Nichtanwendung der Drittelbegünstigung des § 124b Z 53 EStG 1988 Das BFG habe im Erkenntnis vom 30.09.2015, RV/1100654/2015 die folgende Rechtsansicht vertreten: „Eine teilweise „Barauszahlung“ einer Austrittsleistung (Freizügigkeitsleistung iSd § 2 FZG Schweiz), die eine Grenzgängerin von der Schweizer Pensionskasse ihrer…
…führte dabei begründend Folgendes aus: Gemäß § 67 Abs. 3 EStG 1988 betrage die Lohnsteuer von Abfertigungen aus MV-Kassen 6%. Bei der vom Steuerpflichtigen bezogenen Freizügigkeitsleistung handle es sich um eine mit einer Abfertigung, die gemäß § 67 Abs. 3 EStG 1988 begünstigt zu besteuern sei…
…cit. stelle zudem eine unzulässige Beschränkung der Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizügigkeit dar und habe daher insoweit unangewendet zu bleiben. Denn mit dem Abkommen über den freien Personenverkehr zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits (Freizügigkeitsabkommen, kurz: FZA), das seit 1…