…die Forschungskosten dar. (Anmerkung: Obwohl die Berufung von einer rechtswidrigen Anwendung von § 4 Abs. 4 Z 4a EStG 1988 spricht, ist Gegenstand des Verfahrens der sogenannte 'Frascati' Freibetrag, der im zu beurteilenden Zeitraum (mit dem Wachstums- und Standortgesetz 2003, BGBl 133/2003) in § 4 Abs…
…Abs 2 Z 1 und 2 in Höhe von 8 % ein Forschungsfreibetrag nach § 4 Abs 4 Z 4 (Frascati-Freibetrag) und Z 4b (Auftragsforschungs-Freibetrag) geltend gemacht werden (s § 4 Rz 300 ff) konnte. Die Freibeträge sind durch das BudgBG 2011, BGBl I 111/2010…
…von höchstens 100.000 Euro pro Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden. Bis einschließlich 2010 konnte die Forschungsprämie alternativ zu den Forschungsfreibeträgen nach § 4 Abs 4 Z 4 (Frascati-Freibetrag) und Z 4b (Auftragsforschungs-Freibetrag) geltend gemacht werden. Die grundsätzlichen Voraussetzungen waren dieselben wie für den Forschungsfreibetrag…
…dass aus dem vorgelegten Tätigkeitsnachweis nicht hinreichend hervorgehe, dass die Tätigkeit des Bf. überwiegend als Forschung und Entwicklung im Sinne des Frascati-Handbuchs der OECD 2015 zu qualifizieren sei. Mit Eingabe vom 11. September 2025 beantragte der Bf. die Vorlage seiner Beschwerde an das Bundesfinanzgericht…
…2007 | Restforderung | 409.600 | | | Gesamt | 512.000 Im Zuge der Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2007 machte die Bw den Betrag von 541.102,78 Euro (= 25% von 2,164.411,13 Euro) als sog. "Frascati"-Forschungsfreibetrag (§ 4 Abs…
…Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, die Kriterien zur Festlegung der förderbaren Forschungsaufwendungen (-ausgaben) mittels Verordnung festzulegen. Der Freibetrag kann von jenen Aufwendungen nicht geltend gemacht werden, die Grundlage eines Forschungsfreibetrages gemäß Z 4a sind. Die Geltendmachung kann auch außerbilanzmäßig erfolgen. Die Kriterien zur Festlegung…
…Bescheid gemäß § 201 (2) Z 3 BAO zu erlassen. In der Sache stellt die Bp. zunächst die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beanspruchung des Freibetrages für anfallende Aufwendungen im Bereich Forschung und experimentellen Entwicklung (FFB II, Forschungsprämie) dar. Aus den im Zuge der Bp. abverlangten und…
…Z 4a sind; für Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre), für die ein Freibetrag gemäß § 4 Abs. 4 Z 4 geltend gemacht wird, steht keine Forschungsprämie zu. Mit dem WaStoG wurde demnach die Regelung betreffend Forschungsaufwendungen nach dem Frascati Manual, die sich bisher in der Z 4a des § 4…
…5 EStG 1988). Dieser Freibetrag vermindert sich um jenen Betrag, um den die anderen Einkünfte 730 Euro übersteigen und beträgt bei 1.460 Null (Einschleifregelung). Der Freibetrag steht auch Grenzgängern zu, die im Ausland einer nichtselbständigen Tätigkeit ohne Lohnsteuerabzug nachgehen und in Österreich gleichzeitig bspw…
18.3 Begünstigungen 18.3.1 Freibetrag (§ 24 Abs. 4 EStG 1988) Rz 5691: Der Freibetrag iSd § 24 Abs. 4 EStG 1988 steht ggf. sowohl für den Fall der Veräußerung als auch für den Fall der Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen zu. Bei der…
Gemäß Artikel 23 Abs. 3 lit. a DBA-Italien darf der Betrag einer abkommensgemäß anzurechnenden italienischen Steuer "den Teil der vor der Anrechnung ermittelten Steuer vom Einkommen nicht übersteigen, der auf die Einkünfte, die in Italien besteuert werden dürfen, entfällt". Das Abkommen verpflichtet Österreich sonach…
20.2.5 Befreiungen 20.2.5.1 Genussscheine und junge Aktien Rz 6219: Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 ist die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs für Ausgaben natürlicher Personen für die Anschaffung von Genussscheinen im Sinne des § 6 des Beteiligungsfondsgesetzes und für die Erstanschaffung junger Aktien bestimmter…
…Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist jene anzunehmen, die der Bemessung der AfA zu Grunde gelegt wird (Rz 3113 ff). Eine Inanspruchnahme des Freibetrages auf Grund nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist bei einer vierjährigen Nutzungsdauer auch dann möglich, wenn die restliche Nutzungsdauer im Zeitpunkt des Anfalles der…
Veräußert ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger einen Teil seiner Beteiligung an einer italienischen GmbH, so muss dieser Vorgang gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Italien in Italien von der Besteuerung freigestellt werden; das Besteuerungsrecht wird nach dieser Abkommensbestimmung Österreich zugeteilt. Ob Österreich dieses…
Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen ist stets in einem ersten Schritt der Bestand der österreichischen Steuerpflicht nach innerstaatlichem Steuerrecht zu beurteilen. In einem zweiten Schritt ist sodann zu prüfen, ob die in Schritt 1 ermittelte Steuerpflicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt wird (EStR 2000 Rz 33…
…2 KStG 1988 anzusetzen. Ein Verlustausgleich zwischen der Sphäre der unbeschränkten und jener der beschränkten Steuerpflicht ist nicht möglich. Der Freibetrag gemäß § 23 KStG 1988 ist nur vom - nach Abzug der Sonderausgaben verbleibenden - unbeschränkt teilsteuerpflichtigen Einkommen in Abzug zu bringen. Keine Wirkung entfaltet er hingegen…
11.3.5a Veräußerung von Rebflächen Rz 4200c: Rebanlagen stellen ein vom Grund und Boden selbständiges Wirtschaftsgut dar (siehe dazu auch Rz 5100 und Rz 6621). Wird ein Weingarten veräußert, ist daher für die Rebanlage grundsätzlich ein gesonderter Kaufpreis zu ermitteln, der von der Pauschalierung…
…neben dem Grundfreibetrag auch ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag in Anspruch genommen werden. In diesem Fall ist ein Drittel des unter Berücksichtigung der Freibeträge ermittelten Gewinnes bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen; zwei Drittel des unter Berücksichtigung der Freibeträge ermittelten Gewinnes sind progressionserhöhend zu berücksichtigen (§ 2 und …
4.7.2 Steuerbefreiungen Rz 766: Gemäß § 4 Abs. 3a Z 1 EStG 1988 sind steuerfrei: Abgeltungen von Wertminderungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988 (siehe dazu Rz 6653), einer Teilwertabschreibung in Höhe der Entschädigung kommt allerdings auf Grund des § 20 Abs. 2…
9.1.1.3 Grundfreibetrag Rz 3711: Tätigt der Steuerpflichtige keine Investitionen, steht ihm jedenfalls ein Grundfreibetrag in Höhe von 15% (vor 1.1.2022 beginnende Wirtschaftsjahre: 13%) des Gewinnes, höchstens aber in Höhe von 15% (vor 1.1.2022 beginnende Wirtschaftsjahre: 13%) von 33…