…und Verwertung dieser Beteiligungen gegründet worden. Gegenstand der Gesellschaften sei insbesondere gewesen, als Finanzierungsholdings zu handeln, sich an Unternehmen der X Gruppe zu beteiligen und diesen Unternehmen Darlehen zu gewähren. Im verfahrensgegenständlichen Zeitraum seien verschiedene Beteiligungserwerbe zur Diskussion gestanden. Um das Torfaufkommen für die X…
…Gesellschaften verrechneten höheren Zinsen nicht zu begründen. In der Gegenäußerung zur Stellungnahme der Betriebsprüfung wurde ausgeführt, dass die luxemburgischen Gesellschaften mit der Funktion einer Beteiligungs- und Finanzierungsholding gegründet wurden. Zu Beginn der Tätigkeit dieser Gesellschaften sollte der höhere Aufwand auch durch höhere Zinsen abgegolten werden…
2.14.7 Finanzierungsbereich (§ 6b Abs. 2, 3 und 4 KStG 1988) Rz 304: § 6b Abs. 2 KStG 1988 regelt die Investitionsmöglichkeiten von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im Finanzierungsbereich. Diese können ausschließlich in operative Unternehmen in der Frühphase (Rz 305 f) und Unternehmen in der Wachstumsphase (Rz 307…
…angewiesen, nicht aber die darauf entfallende Lohnsteuer bezahlt. Dies wäre aber dem Bw. nicht mitgeteilt worden und wäre ihm durch längere Zeit nicht zur Kenntnis gelangt. Bei der AG hätte es sich um eine reine Finanzierungsholding gehandelt, die keine Erlöse aus operativem Geschäft erzielt hätte…
…darauf entfallende Lohnsteuer bezahlt. Dies wäre aber dem Bw. nicht mitgeteilt worden und wäre ihm durch längere Zeit nicht zur Kenntnis gelangt. Bei der AG hätte es sich um eine reine Finanzierungsholding gehandelt, die keine Erlöse aus operativem Geschäft erzielt hätte, weshalb es für den…
Wird von argentinischen Investoren in Österreich eine Holdinggesellschaft errichtet, die Beteiligungen an Gesellschaften in verschiedenen dritten Staaten hält und die deren Finanzierung übernimmt, wobei sich die Holdinggesellschaft ihrerseits die erforderlichen Finanzmitteln durch Emission einer Anleihe besorgt (20% Eigenkapital, 80% Anleihefremdkapital), dann kann in einem solchen…
17.6.2.5 Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen Rz 1248ef: Ein Versicherungsunternehmen iSd Art. 13 Nr. 1 der Richtlinie 2009/138/EG ist ein direktes Lebensversicherungs- oder Nichtlebensversicherungsunternehmen, das eine Zulassung gemäß Art. 14 der Richtlinie 2009/138/EG erhalten hat. Rz 1248eg: Als "Rückversicherungsunternehmen" iSd…
1.3.3. Finanztransaktionen Rz 106: Die Finanzierungsaktivitäten eines Konzerns können sehr unterschiedlich ausgestaltet sein und erfordern einen unterschiedlichen Grad an Zentralisierung. Je nach Organisationsstruktur des Konzerns können sie komplett zentralisiert (zB durch ein "Group Treasury") oder in den einzelnen operativen Einheiten dezentral und eigenständig…
Wählt eine deutsche Bank-AG, deren Anteile zu 70% von zwei deutschen Gebietskörperschaften gehalten werden, Österreich als Standort für die Errichtung einer Tochtergesellschaft, die ihrerseits in zahlreichen ausländischen Staaten weitere Kapitalgesellschaften einrichtet, die das "Forfaitierungsgeschäft" (ein Geschäftszweig, der dem unechten Factoring gleichzuhalten sein dürfte…
2.14 Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (§ 5 Z 14 in Verbindung mit § 6b KStG 1988) 2.14.1 Allgemeines Rz 291: Mit dem Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2017 (MiFiG-Gesetz 2017), BGBl. I Nr. 106/2017, wurde ein neues Regime für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften geschaffen, das sich im Grundsatz am ausgelaufenen Regime…
18.2.321.2.3 Anwendungsfälle spezieller Art im Bereich von Körperschaften 18.2.3.121.2.3.1 Finanzierungsaufwendungen für den Erwerb von Beteiligungen 218.2.3.1.1 Inländische Beteiligungen Rz 1272: Bei Körperschaften ist das Abzugsverbot der Finanzierungsaufwendungen von Beteiligungen durch den…
Gemäß Art. 10 DBA-Deutschland unterliegen grenzüberschreitende Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften eines Vertragsstaats an im anderen Vertragsstaat ansässige natürliche Personen einer Kapitalertragsteuerbelastung von 15%. Deutschland vertritt die Auffassung, dass die Beteiligungserträge den Gesellschaftern einer Holdinggesellschaft und sonach nicht dieser Holdinggesellschaft zuzurechnen sind, wenn im Ansässigkeitsstaat des…
Beziehen in Deutschland ansässige natürliche Personen Gewinnausschüttungen einer österreichischen GmbH, unterliegen diese Ausschüttungen gemäß Art. 10 DBA Deutschland einer 15-prozentigen österreichischen Quellenbesteuerung (Kapitalertragsteuer). Wird zwischen diese deutschen Investoren und die österreichische GmbH eine deutsche Holdinggesellschaft "zwischengeschoben", dann kann damit auf der Grundlage von § 94a…
Errichtet eine österreichische GmbH, die einem von einer inländischen Privatstiftung gehaltenen Konzern angehört, in Zürich eine SFB (Swiss Finance Branch), der die Aufgabe obliegt, die Finanzierung von Projektgesellschaften in verschiedenen Zielländern sicherzustellen, dann ist vorweg zu prüfen, ob die SFB eine Betriebstätte im Sinn…
Derartige oder ähnliche Objekte sind in Ort für Spitzenmanager nicht erhältlich oder nur in abgespeckter Form und Mangelware. Immer wieder suchen internationale Großbetriebe für Ihre Geschäftsführer und deren Familien Einfamilienhäuser der gehobenen Klasse. Leider gibt es keine und die Familien sind gezwungen auf Penthousewohnungen auszuweichen…
Schüttet die österreichische Tochtergesellschaft ihre Gewinne unmittelbar an eine operative deutsche Muttergesellschaft aus, dann sind aus diesem Sachverhaltsbild keine Umstände erkennbar, die für die Annahme eines Missbrauchs sprechen könnten. Wenn nun diese deutsche Muttergesellschaft die Gewinnausschüttung nicht unmittelbar bezieht, weil sie die Beteiligung dauerhaft von…
18.2.3.221.2.3.2 Zuordenbarkeit der Finanzierungsaufwendungen Rz 1278: Es bedarf einer kausalen Sachverhaltsfeststellung, dass der Beteiligungserwerb und eine zeitnah gelagerte Kreditaufnahme nach Entstehung und Zweckbestimmung miteinander verbunden sind. Der Veranlassungszusammenhang bestimmt sich nach der tatsächlichen Darlehensverwendung, die auf den Erwerb einer…
Wird von einer deutschen Investorengruppe eine Holdinggesellschaft in Österreich errichtet, die Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Portugal (Madeira) halten soll, und wird der Beteiligungserwerb durch die Holdinggesellschaft mit einem zinsenlosen Gesellschafterdarlehen finanziert, so können in Österreich keine fiktiven Zinsen als Betriebsausgabe der Holdinggesellschaft abgesetzt werden; sollte…
Im Rahmen der Privatautonomie steht es den Organen einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich frei, zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung zu wählen (Finanzierungsfreiheit). Umfasst ist davon auch die Hingabe von verzinstem oder unverzinstem Fremdkapital durch den Anteilseigner zB in Form von Gesellschafterdarlehen. Eine Umqualifikation in steuerliches Eigenkapital kann nur…
15.4.3 Möglichkeiten des Herstellens der finanziellen Verbindung Rz 1036: Nach dem Wortlaut des § 9 Abs. 4 KStG 1988 kann die finanzielle Verbindung an der Beteiligungskörperschaft wie folgt begründet werden: unmittelbar mittelbar über eine Personengesellschaft mittelbar über Gruppenmitglieder über eine Beteiligungsgemeinschaft (ab 1. Juli…