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12 Treffer1610 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 253–2781.2.8 ABC der Vereinstätigkeiten
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…handelt es sich dabei um Einnahmen des unentbehrlichen Hilfsbetriebs. Zu Eintrittsgeldern bei entgeltlichen Festveranstaltungen siehe Rz 306 bis 308 "Vereinsfest". Entgeltliche Festveranstaltungen Rz 270: Siehe Rz 177a und 306 bis 308 "Vereinsfest". Erholungsheim Rz 271: Siehe Rz 278 "Heimbetrieb". Fitnessstudio Rz 271a: Betreibt ein Verein…

UFSW RV/3647-W/08Schätzungsbefugnis der Behörde aufgrund ungeklärter Privateinlagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2010

…17. September 2007 Rechnung getragen. Im Betriebsprüfungsbericht vom 13. September 2007 sind (was den strittigen Punkt betrifft) folgende Umstände festgehalten: Die Bw. habe eine Halle für Festveranstaltungen wie Hochzeiten und dergleichen vermietet. Diesbezügliche Mieteinnahmen seien in den Steuererklärungen erfasst. Die Einnahmen eines Imbissstandes in Wien…

BFG RV/7101510/2012Frage der Begünstigung iSd § 34 ff BAO eines BgA einer Körperschaft öffentlichen Rechts; Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen einer Jungendherberge mit Kantinenbetrieb
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.04.2015Teil 1/2

…Shirts für die Gäste des Jugendgästehauses handelte. Den durch die AP unter Berücksichtigung des Steuersatzes von 20% ermittelten Netto-Beträgen aus den bisher mit 10% versteuerten Getränkeumsätzen aus Festveranstaltungen wurde im Rechtsmittel nicht widersprochen. Die Abgabenbehörde erließ in der Folge eine teilweise stattgebende Berufungsvorentscheidung (BVE)…

BFG RV/7101510/2012Frage der Begünstigung iSd § 34 ff BAO eines BgA einer Körperschaft öffentlichen Rechts; Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen einer Jungendherberge mit Kantinenbetrieb
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.04.2015Teil 2/2

…als üblicherweise im Gefolge einer Beherbergungsleistung vorkommend darstellt. Vielmehr erfüllte die „Naschkammer“ durch ihr umfangreiches Angebot ihren eigenständigen Zweck als Kantine und gaststättenähnlicher Betrieb sowohl für die Beherbergungsgäste als auch Touristen und Tagesgäste und im Rahmen von Festveranstaltungen wie Hochzeiten, Taufen etc. Die Umsätze der…

UFSW RV/3262-W/08Haftung für Kapitalertragsteuer betreffend Differenz zwischen linearer und progressiver Ermittlung bei Stückzinsen sowie Depotentnahmen gem § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2010Teil 3/3

…zur Anwendung der linearen Methode Bescheid wusste, ist dazu auszuführen, dass kurze Anrufe bzw. Gespräche bei Festveranstaltungen bzw. auch die Vorlage eines Beispielfalles durch einen Bankenvertreter wohl kaum ausreichen, um einen Vertrauenstatbestand zu derartig komplexen Fragestellungen zu begründen, insbesondere weil offenbar auch der tatsächliche Umfang…

UFSW RV/2455-W/08Finanzmathematische Berechnung von Stückzinsen bei Nullkuponanleihen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2010Teil 2/2

…zur Anwendung der linearen Methode Bescheid wusste, ist dazu auszuführen, dass kurze Anrufe bzw. Gespräche bei Festveranstaltungen bzw. auch die Vorlage eines Beispielfalles durch einen Bankenvertreter wohl kaum ausreichen, um einen Vertrauenstatbestand zu derartig komplexen Fragestellungen zu begründen, insbesondere weil offenbar auch der tatsächliche Umfang…

UFSW RV/3272-W/08Haftung für Kapitalertragsteuer betreffend Differenz zwischen linearer und progressiver Ermittlung der Stückzinsen sowie bei Depotentnahmen gemäß § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.12.2009Teil 3/3

…zur Anwendung der linearen Methode Bescheid wusste, ist dazu auszuführen, dass kurze Anrufe bzw. Gespräche bei Festveranstaltungen bzw. auch die Vorlage eines Beispielfalles durch einen Bankenvertreter wohl kaum ausreichen, um einen Vertrauenstatbestand zu derartig komplexen Fragestellungen zu begründen, insbesondere weil offenbar auch der tatsächliche Umfang…

UFSW RV/1943-W/09Kosten für ein Appartement in einem Altenheim, die ihre Ursache nicht in einer Krankheit/Behinderung haben, sind nicht als außergewöhnliche Belastung im Sinn des § 34 Abs. 1 EStG 1988 anzuerkennen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2009

…Unsere Wohnform und die zahlreichen Freizeitaktivitäten bieten dazu Gelegenheit! Aber auch Angebote, wie Kultur- und Festveranstaltungen, Ausflüge und Heurigenbesuche finden bei den BewohnerInnen großen Zuspruch. Unsere AnimatorInnen sorgen für Spaß und für den Erfolg dieser Aktivitäten. Darüber hinaus ist uns die Teilnahme der SeniorInnen am…

UFSL FSRV/0026-L/08Beschwerde eines Bürgermeisters gegen eine Verfahrenseinleitung wegen (angeblich) versuchter Abgabenhinterziehung durch unrechtmäßige Geltendmachung von Werbungskosten; tatsächlich größtenteils aber keine Verletzung einer Offenlegungspflicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)04.11.2008

…a. zahlreiche Fahrten im Nahbereich, privat veranlasste Fahrten (Ausstellungen, Ballveranstaltungen, Festveranstaltungen) sowie Fahrten in der Funktion als B- bzw. L-Obmann und Tagesdiäten für Fahrten unter 25 Km enthalten waren. Mit Bescheiden vom 7. Februar 2008 wurde der Bescheid vom 27. Juni 2007 gemäß § 299…

UFSW RV/0965-W/04Anerkennung einer Betriebsausgabe; Durchlaufender Posten; Verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2007Teil 2/2

…Urkunden, Programme und dgl. ohne Entgelt veranlassen sowie die Verpflegung der Teilnehmer bzw. die jeweiligen Festveranstaltungen für die Teilnehmer ebenfalls ohne Entgelt übernehmen. Die Bw. trägt die Kosten dieser Maßnahmen selbst, ist jedoch berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, zur Deckung dieser Kosten Dritte als Sponsoren zu…

KStR 2013 Rz 279–2862.12 Geselligkeitsbetriebe gewerblicher Art (§ 5 Z 12 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

2.12 Geselligkeitsbetriebe gewerblicher Art (§ 5 Z 12 KStG 1988) 2.12.1 Betroffene Körperschaften Rz 279: § 5 Z 12 KStG 1988 normiert eine Steuerbefreiung für entgeltliche Geselligkeitsveranstaltungen von Körperschaften öffentlichen Rechts, welche sonst als Betrieb gewerblicher Art steuerpflichtig wären. Der Anwendungsbereich des § 5 Z…

BFG RV/7103344/2024Zur steuerlichen Anerkennung von Eventmarketing, zum Empfängerbenennungsverlangen nach § 22 Abs 3 KStG 1988 und zum Neuerungsverbot nach § 270 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.09.2026Teil 1/3

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 23. August 2024 gegen die Feststellungsbescheide Gruppenträger 2017 bis…