…bestätigt worden. Mit Beschluss vom ***ttmmjjjj*** sei das Sanierungsverfahren aufgehoben worden. Die Festsetzung der Altlastenbeiträge nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens (in voller Höhe) sei unzulässig, da - sollten die Ausführungen zu der Verjährung verworfen werden - richtigerweise höchstens die 20%-ige Quote gebühre und eine höhere Vorschreibung…
…Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Graz vom 10. Oktober 1996, GZ. 700/15067/2/96, betreffend Vorschreibung eines Altlastenbeitrages nach Aufhebung des Bescheides (Berufungsentscheidung) der Finanzlandesdirektion für Steiermark vom 22. Oktober 1997, Hz. RM-W1/1/5-3/97, durch das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20…
…der dieselbe Zahl wie der Tag des Fristbeginns trägt. Im gegenständlichen Fall wurde der Bescheid betreffend Festsetzung Altlastenbeiträge am 15.4.2015 (Tag der Hinterlegung) mittels Rückscheinbrief (Rsb) zugestellt. Bei der nach der Fristenverordnung am 15.4.2015 beginnenden Frist endete die Berufungsfrist somit am…
…***11***, gab das Zollamt am 29.10.2018 und am 28.11.2018 an das Landesverwaltungsgericht NÖ Stellungnahmen ab. 2019: Festsetzung des Altlastenbeitrags für die Quartale 3 und 4 2009 innerhalb der Verjährungsfrist. 2. Zu ***2*** vom 16.03.2020: Entstehung des Abgabenanspruches mit Ablauf…
…2022 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 16. Februar 2022, Zl. ***1***, betreffend Altlastenbeitrag und Säumniszuschlag zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Rückerstattungsantrag ist zunächst als solcher auf bescheidmäßige Festsetzung der Selbstbemessungsangabe zu werten und es ist zunächst bescheidmäßig über die Abgabenfestsetzung und erst anschließend über das Rückzahlungsbegehren zu entscheiden. In diesem Sinne hat das Unternehmen die Rückerstattung des entrichteten Altlastenbeitrages in Höhe von EUR 165.800…
…nicht berücksichtige: Die am 15.02.2012 vorsorglich entrichtete Summe von EUR 165.800,-- erfasse für die festsetzungsgegenständliche Jahre die prüfungsgegenständliche Materialverwendung an den Standorten ***KW4*** und ***KW5*** vollständig und wäre daher schon rein rechnerisch von der Festsetzung des Altlastenbeitrages jedenfalls auszunehmen gewesen. I.8…
…2012 vorsorglich entrichtete Summe von 165.800,00 Euro, welche für die festsetzungsgegenständlichen Jahre die Materialverwendungen an den Standorten ***KW4*** und ***KW5*** vollständig erfasse und daher schon rein rechnerisch von der Festsetzung des Altlastenbeitrages jedenfalls auszunehmen gewesen wäre, nicht berücksichtige. Diesem Einwand ist Folgendes entgegenzuhalten…
…Zollamts Eisenstadt Flughafen Wien (nunmehr Zollamt Österreich) vom 18. November 2019, Zl. ***1***, betreffend Altlastenbeitrag und Säumniszuschlag zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…***2***, der die Festsetzung von Altlastenbeitrag und Säumniszuschlag für das Jahr 2014 betrifft wird zu Gunsten des Bf. abgeändert: | | AlSAG | Säumniszuschlag | Summe | Vorgeschrieben wurde: | 36.800,00 | 736,00 | 37.536,00 | Vorzuschreiben war: | 32…
…Zln. ***1***, ***2***, ***3***, ***4*** und ***5***, betreffend Altlastenbeitrag und Säumniszuschläge zu Recht erkannt: I. Die Beschwerden werden gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht…
…über die Beschwerden vom 13.01.2020 gegen die Bescheide des damaligen Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 10.12.2019, Zln. ***1*** und ***2*** betreffend Altlastenbeitrag, Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge nach der am 21.12.2022 durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der o.a…
…erstmalige Festsetzung der Abgabe mit Abgabenbescheid erfolgen, wenn der Abgabepflichtige, obwohl er dazu verpflichtet sei, keinen selbst berechneten Betrag der Abgabenbehörde bekannt gibt oder wenn sich die bekannt gegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung werde die Festsetzung des Altlastenbeitrages…
…erstmalige Festsetzung der Abgabe mit Abgabenbescheid erfolgen, wenn der Abgabepflichtige, obwohl er dazu verpflichtet sei, keinen selbst berechneten Betrag der Abgabenbehörde bekannt gibt oder wenn sich die bekannt gegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung werde die Festsetzung des Altlastenbeitrages…
…fehlende Untersuchungsergebnisse (Baurestmassen). Der Bf sei Beitragsschuldner, weil er die beitragspflichtigen Tätigkeiten veranlasst habe. Die erstmalige bescheidmäßige Festsetzung des Altlastenbeitrags erfolge, weil der Bf weder eine Anmeldung bei der Abgabenbehörde abgegeben noch die Beiträge entrichtet habe, obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre. Wegen der verspäteten…
…im Freien“ handle es sich nicht um Abfall iSd AWG 2002 war nicht näher einzugehen, zumal mit dem angefochtenen Bescheid ausschließlich die Festsetzung von Altlastenbeitrag für Klärschlamm und Kompost erfolgt ist. Der in der Beschwerde ins Spiel gebrachte Fertigkompost ist hingegen nicht Gegenstand der Vorschreibung.…
…entsprechend zu korrigieren. Zum Einwand der Verjährung: Nach den Bestimmungen des § 207 Abs. 2 BAO verjährt das Recht zur Festsetzung des Altlastenbeitrages nach fünf Jahren. Im vorliegenden Fall ist der Abgabenanspruch für die unstrittig im Juli 1999 vorgenommenen Umlagerungen – wie oben ausgeführt – gemäß § 7 Abs…
…Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die beitragspflichtige Tätigkeit vorgenommen wurde. Die beitragspflichtige Tätigkeit wurde im gegenständlichen Fall im vierten Quartal 2003 vorgenommen. Die fünfjährige Frist zur Festsetzung des Altlastenbeitrages hat demnach am 1. Jänner 2004 begonnen und hätte die Frist am 31. Dezember 2008 geendet…
…August 2011, Zl. 420000/06084/2010, betreffend Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes…
…die Festsetzung von Altlastenbeiträgen für das "dritte Quartal 2011" zu Recht erkannt: Der für den Beschwerdeführer mit Bescheid des Zollamt Klagenfurt Villach vom 27. November 2012, Zahl: 420000/xx/2012, für das "dritte Quartal des Jahres 2011" festgesetzte Altlastenbeitrag wird wie folgt neu festgesetzt: Altlastenbeitrag…