9. Gebührenschuldner bei den festen Gebühren (§ 13 GebG) 9.1. Allgemeines Rz 179: § 13 Abs. 1 GebG regelt, welche Person hinsichtlich der festen Gebühren des § 14 GebG (zB Eingaben, Beilagen, Zeugnisse ua.) zur Gebührenentrichtung verpflichtet ist. Diese Person ist Abgabepflichtiger iSd § 77 Abs. 1 BAO…
10. Tarife der festen Gebühren (§ 14 GebG) Rz 250: Die Tarifposten des § 14 GebG enthalten eine taxative Aufzählung der gebührenpflichtigen Schriften und Amtshandlungen. Rz 251: Bei den nach den einzelnen Tarifposten des § 14 GebG vorgesehenen Gebühren handelt es sich nicht um eine einzige einheitliche Abgabe…
…Konsulent eingesetzt, dann steht Österreich gemäß Art. 14 DBA-Schweiz das Besteuerungsrecht an den hiefür bezogenen Konsulentenhonoraren nur dann zu, wenn der Agraringenieur seine inländische Tätigkeit unter Nutzung einer ihm zur Verfügung stehenden inländischen "festen Einrichtung" ausgeübt hat. Hat der Agraringenieur während der begrenzten Inlandsaufenthalte…
…an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr idHv € 14,30. Der erhöhten Eingabengebühr von € 47,30 unterliegen gemäß § 14 TP 6 Abs. 2 Z 1 GebG 1957 Ansuchen um Erteilung einer…
…sind Schriften, die von Organen der Gebietskörperschaften oder von ausländischen Behörden oder Gerichten ausgestellt werden und durch die persönliche Eigenschaften oder Fähigkeiten oder tatsächliche Umstände bekundet werden, von jedem Bogen mit einer festen Gebühr iHv 14,30 Euro zu vergebühren. Gemäß § 4 Abs. 3 BAO…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die Beschwerdeführerin (Bf.) in den o.a. Streitjahren über eine "feste Einrichtung" im Sinne des Art. 14 Abs. 1 DBA Österreich-Ungarn verfügt hat. Die Bf. ist ungarische Staatsbürgerin mit Wohnsitz…
…Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.05.2017, ErfNr, betreffend feste Gebühren (gemäß § 14 TP 5 und TP 6 GebG) und Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…K" angegeben. Der Beschwerdeführer (kurz: Bf) habe demnach in dem Baubewilligungsverfahren die Bundesgebühren für Beilagen, Eingaben und Niederschriften nicht entrichtet. Mit den angefochtenen Bescheiden setzte das Finanzamt feste Gebühren für 53 Beilagen (€ 206,70), 3 Eingaben (€ 42,90) sowie Niederschriften (€ 28,60)…
…Kunden akquirieren. Umsätze werden in Österreich nicht getätigt und werden die österreichischen Aufträge ausschließlich von Deutschland aus erfüllt. Nach § 29 Abs. 1 BAO ist Betriebsstätte im Sinn der Abgabenvorschriften jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes (§ 31) dient…
…es sei denn, dass die Arbeit in einem anderen Staat ausgeübt werde und die Einküfnte einer festen Einrichtung zuzurechnen seien die der natürlichen Person im anderen Staat für die Ausübung ihrer Tätigkeit gewöhnlich zur Verfügung stehe. Die berufungsgegenständlichen Einnahmen seien daher mangels Vorliegens einer Betriebsstätte…
Was die vom Bw. für in den USA durchgeführten Fahrten geltend gemachten Betriebsausgaben betrifft, wird schlussendlich darauf hingewiesen, dass der VwGH mit Erkenntnis vom 26. September 1990, Zl. 86/13/0097, ausführte, dass für den Abgabepflichtigen in Fällen, in denen der abgabenrechtliche Sachverhalt von Auslandsbeziehungen…
…Führung des Hotels habe diesen Raum Ende 1999 der Bw. für die Durchführung von Massagen zur Verfügung gestellt. Die Bw. habe den Raum durch Einbau eines Fensters, Ergänzung der Deckenverkleidung, Ausmalen von Wand und Decke und Einbau einer Beleuchtungsanlage adaptiert. Dieser Raum stehe der Bw…
…an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr idHv 14,30 Euro. Der erhöhten Eingabegebühr von 47,30 EUR unterliegen gemäß § 14 TP 6 Abs. 2 Z 1 Ansuchen um Erteilung einer Befugnis oder…
…an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr idHv 14,30 Euro. Der erhöhten Eingabegebühr von 47,30 EUR unterliegen gemäß § 14 TP 6 Abs. 2 Z 1 Ansuchen um Erteilung einer Befugnis oder…
…an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr idHv 14,30 Euro. Der erhöhten Eingabegebühr von 47,30 EUR unterliegen gemäß § 14 TP 6 Abs. 2 Z 1 Ansuchen um Erteilung einer Befugnis oder…
…an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr idHv 14,30 Euro. Der erhöhten Eingabegebühr von 47,30 EUR unterliegen gemäß § 14 TP 6 Abs. 2 Z 1 Ansuchen um Erteilung einer Befugnis oder…
…in der Folge: MwSt-RL) sowie der "Durchführungsverordnung (EU) Nr 282/2011 des Rates vom 15.3.2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem" (in der Folge: DVO) betrifft: Ist dem Begriff der "festen Niederlassung" das Verständnis beizulegen…
…anderen Ländern geleisteten Arbeitstage haben zwischen einem und 13 betragen. In der Beilage wurde weiters der anwendbare Artikel des jeweiligen DBAs, das Erfordernis einer festen Einrichtung sowie die jeweilige Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (Anrechnungs- oder Befreiungsmethode) angegeben. Diejenigen Einkünfte, die einen Staat betroffen haben…
…wenn dieses Untersuchungszimmer als "feste Einrichtung" des Arztes anzusehen ist. Dies wäre aber nur dann der Fall, wenn dieses Zimmer dauernd in der Verfügungsmacht des Arztes steht. Bloße Mitbenutzungsrechte an Räumlichkeiten führen nach österreichischer Auffassung noch nicht zur Begründung einer Betriebstätte bzw. festen Einrichtung. Sollte…
…2018) zu § 3a - Kommentierung Rz 239) 3. Die vom persönlichen Geltungsbereich der Erstattungs-VO umfassten Unternehmer dürfen im Lichte der unionsrechtlichen Vorgaben somit weder den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit noch eine feste Niederlassung haben, von der aus in Österreich Umsätze bewirkt werden (Ruppe/Achatz, UStG5…