…für die gemäß § 8 Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten mit monatlich 262 Euro vermindert um die Summe der pflegebedingten Geldleistungen (Pflegegeld, Pflegezulage oder Blindenzulage) zu berücksichtigen. (2) Bei Unterbringung in einem Vollinternat vermindert sich der nach…
…Abs. 7 und 8 WKG 1998. Im § 41 Abs. 4 letzter Satz FLAG 1967 ist normiert, dass sich die Beitragsgrundlage um S 15.000,00 verringert, soferne sie in einem Kalendermonat nicht den Betrag von S 20.000,00 übersteigt. Strittig ist im vorliegenden Fall…
…Finanzamt zuständig (§ 9b Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Diese Norm kann die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. 3.34.2. Familienbeihilfe Rz 168: Für die Gewährung der Familienbeihilfe ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 13 Familienlastenausgleichsgesetz 1967). 3.34.3. Schulfahrtbeihilfe Rz 169…
…[…]" Nach dem festgestellten Sachverhalt liegen die im gegenständlichen Fall tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 8 FLAG 1967 für den Bezug des Erhöhungsbetrages im hier gegenständlichen Zeitraum nicht vor. In den Monaten Mai 2020 bis September 2021 (Anmerkung: Die Bf hat in diesem Zeitraum für ihre Tochter…
…der vorgesehenen Studienzeit Diese Voraussetzungen treffen bei Ihrem Kind nicht zu (§ 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Ihre Tochter ***8*** hat das Bachelorstudium Gesundheits- und Krankenpflege an der Fachhochschule Campus Wien, welches sie mit September 2020 begonnen hat, vorzeitig mit 22. Februar 2021 beendet…
…wenn die Rückforderung unbillig wäre. § 33 EStG 1988 lautet: (3) 1. Steuerpflichtigen, denen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, steht im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag von monatlich 58,40 Euro (Anm. 1) für jedes Kind zu. Für Kinder…
…des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 kommt es überdies nicht nur auf das (ernstliche und zielstrebige) Bemühen um den Studienfortgang an, sondern die Berufsausbildung muss auch in quantitativer Hinsicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen (vgl. etwa VwGH 18.5.2020…
…2019. Beschwerdevorentscheidung Mit Beschwerdevorentscheidung vom 11.11.2021 wies das Finanzamt die Beschwerde mit folgender Begründung als unbegründet ab: Gemäß § 2 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 67) haben Personen Anspruch auf Familienbeihilfe, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Gemäß § 2 Abs…
…(Abweisung) § 6 FLAG 1967 in der für den Beschwerdefall maßgeblichen Fassung (BGBl I Nr 220/2021) normiert auszugsweise: "(1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben auch minderjährige Vollwaisen, wenn (a) sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, (b) ihnen nicht Unterhalt von ihrem Ehegatten…
…dann Familienbeihilfe erhalten würde, wenn die Bf arbeiten und keine Leistung aus der Grundversorgung beziehen würde (§ 3 Abs 4 Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Da trotz Aufforderung des Finanzamtes kein Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen für den Bezug der FB erbracht worden wäre, wäre die Familienbeihilfe nicht…
…betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Oktober 2018 bis Mai 2021 für das Kind ***MD***, verbunden mit der Rückforderung der aus der Kinderstaffel (§ 8 Abs 3 FLAG 1967) resultierenden anteiligen Familienbeihilfe für die Kinder ***DM***, ***RD*** und ***GD***, zu Recht: I…
…kann aufgrund der zuvor getätigten rechtlichen Ausführungen nicht entsprochen werden. 2. Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG 1967 § 2 Abs 1 lit b und lit i FLAG 1967 lauten: "Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben," Lit b: "für volljährige Kinder…
…zuständig gewesenen Finanzamtes. Zu Spruchpunkt I. ( teilweise Stattgabe) Nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für…
…eines Masterstudiums nicht unter die Begünstigung des § 2 Abs 1 lit j Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) falle. Strittig ist ausschließlich die Rechtsfrage, ob das vom Sohn betriebene Studium dem § 2 Abs 1 lit j FLAG 1967 unterfällt, wodurch sich der Anspruchszeitraum um ein Jahr verlängern…
… 11.11.2010, 2010/17/0066). Für den Bereich der Familienleistungen ist einleitend anzumerken, dass die Bestimmungen des FLAG 1967 keine bescheidmäßige Zuerkennung von Familienbeihilfe/Ausgleichszahlung (FB) sowie für den gemäß § 33 Abs 3 EStGgemeinsam mit der FB auszuzahlenden Kinderabsetzbetrag kennen. Das Wohnsitzfinanzamt hat die…
…wörtlich zu entnehmen. Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) besteht ein Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für einen Beruf ausgebildet werden. Unstrittig steht fest, dass ich für den beantragten Zeitraum das…
…Berufsausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes anzusehen sind. Allerdings sei die Zeit der Kursunterbrechung (im dortigen Fall 14 Monate), in der die Bediensteten exekutivdienstlich im fremden- und grenzpolizeilichen Bereich und im sicherheitspolizeilichen Bereich unterstützend tätig werden, nicht als Berufsausbildung i.S.d. FLAG 1967 zu werten.…
…eine angemessene Unterrichtsdauer, sowie die Verpflichtung zur Ablegung einer Abschlussprüfung. Da es sich bei dem Verwaltungspraktikum im gehobenen Dienst um keine Berufsausbildung im Sinne der Ausführungen zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967 handelt, war spruchgemäß zu entscheiden. Dieser Bescheid wurde am 15.2.2017 zugestellt. Versicherungsdatenauszug Laut Versicherungsdatenauszug…
…ist die Tatbestandsvoraussetzung des § 2 Abs. 1 lit. d FLAG 1967 nicht gegeben. Es ist auch festzuhalten, dass eine Bindung an den weiteren Rückforderungsbescheid vom 10.2.2017 in diesem Verfahren nicht besteht. Fehlende Ermittlungen Es ist zu ermitteln: A. Erfolgte im Rahmen des Verwaltungspraktikums…
…Stunde weniger. 2. Rechtliche Beurteilung 2.1 § 30c FLAG 1967 lautet: "(1) Die Schulfahrtbeihilfe beträgt, wenn der Schulweg nicht länger als 10 km ist und | a) | an einem Schultag oder an zwei Schultagen in der Woche zurückgelegt wird, monatlich | | 4,4…