…vorbrachte, nicht über die Buchhaltungsunterlagen sowie über die finanziellen Mittel, die zu dessen Erstellung erforderlich wären, verfügt. Dem Vorbringen in der mündlichen Berufungsverhandlung, dass der faktische Geschäftsführer der GmbH der Vater des Bw. gewesen sei, ist entgegenzuhalten, dass ein zur Vertretung einer juristischen Person Berufener…
…des Vaters über die MA Fleischgroßhandel GmbH weiter zu betreiben. Der Beschwerdeführer zog es nie in Erwägung, dass es unter der faktischen Geschäftsführung seines Vaters zu nicht beglichenen Abgabenverbindlichkeiten kommen würde. Hierzu hatte er auch keinerlei Veranlassung. Erst nachdem der Lehrvertrag des Beschwerdeführers zu Mag…
…In diesem Zusammenhang ist nicht von Relevanz, dass den Bw. auf Grund der faktischen Geschäftsführertätigkeit des L keine strafrechtliche Verantwortung trifft, da ein strafrechtlich relevantes Verhalten eines Dritten nichts an der schuldhaften Pflichtverletzung des Vertreters im Sinne des § 9 BAO ändert. In diesem Zusammenhang sei…
…wonach ***Bf1*** wirtschaftlicher Machthaber der ***Primärschuldnerin*** gewesen sei, seien unrichtig und stellen lediglich Schutzbehauptungen dieser Personen dar. ***Person 1*** habe als faktischer Geschäftsführer Kenntnis darüber gehabt, dass abgabenrechtliche Verpflichtungen durch die ***Primärschuldnerin*** nicht eingehalten worden seien. ***Bf1*** sei von ***Person 1*** und ***Person 2*** zu…
…56; aM Fischerlehner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I BAO3, § 9a Rz 7, wonach ein Verschulden des faktischen Geschäftsführers nicht Tatbestandsvoraussetzung für die Haftung ist; vgl. Ritz/Koran, BAO8 § 9a BAO Rz 3). Wie im Sachverhalt ausgeführt, wurde ***Bf1*** im Verfahren vor dem Landesgericht Wiener Neustadt…
…des § 9 BAO trifft, auf Personen erweitert werden, die entweder faktische Geschäftsführer sind (somit die de facto an Stelle des Vertreters die abgabenrechtlichen Pflichten des Vertretenen erfüllen bzw. verletzen) oder die den Vertreter dahingehend beeinflussen, dass abgabenrechtliche Pflichten durch den Vertreter verletzt werden. Die Haftung…
…2023. Zunächst wird in der Beschwerde ausgeführt, dass es zutreffe, dass der Beschwerdeführer faktischer Geschäftsführer der Primärschuldnerin war. Hinsichtlich der im Haftungsbescheid angeführten Abgaben wird ausgeführt, dass gegen diese Abgabenfestsetzungen Beschwerde erhoben wurde. Zum Haftungserfordernis der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin wird ausgeführt, dass…
… 9a, 80 Bundesabgabenordnung kommt es darauf an, dass während der Zeit als faktischer Geschäftsführer eine Verpflichtung zur Entrichtung von Abgaben vorgelegen ist und nicht eingehalten wurde. Im Haftungsprüfungsverfahren wird eine detaillierte und präzise Berechnung (rechnerische Darlegung) zur Gleichbehandlung aller Gläubiger abverlangt, aus der die Entrichtung…
…2009, 2009/16/0092). Mit § 9a BAO wird der Personenkreis, den die Ausfallshaftung des § 9 BAO trifft, auf Personen erweitert, die entweder faktische Geschäftsführer sind oder die den Vertreter dahingehend beeinflussen, dass abgabenrechtliche Pflichten durch den Vertreter verletzt werden (vgl. Ritz, BAO6, § 9a Tz 1)…
…der am 08.02.2019 auf Antrag der Bf. durchgeführten mündlichen Verhandlung führte der Vertreter der Bf. aus, der faktische Geschäftsführer der GmbH sei Z1 gewesen. Die Bf. sei in die Gründung der GmbH nicht eingebunden gewesen. Bereits in diesem Zeitraum seien Ankäufe und Geschäfte…
…Handy erhalten habe. In diesem Zusammenhang sei es auch Herrn E. N. oblegen, die Kommunalsteuer entsprechend abzuführen. Zum Beweis für die faktische Geschäftsführung des E. N. in der Gesellschaft brachte der Bf weiters vor, dass im Rahmen der Unternehmensverbesserung an die F-GmbH, sämtliche Verkaufsgespräche…
…bezeichneten Personen haften gemäß § 9a Abs. 2 BAO für Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge ihrer Einflussnahme nicht eingebracht werden können. Zur mittlerweile möglichen Haftungsinanspruchnahme des faktischen Geschäftsführers gemäß § 9a BAO wird darauf hingewiesen, dass die abgabenrechtliche Pflicht im Sinne des § 9a BAO erst mit…
…Umständen, dass der Steuerberater die Abgabenschuldnerin als „Goldgrube“ bezeichnet habe und er eben auch davon ausgegangen sei, dass die faktische Geschäftsführung von Herrn Person-1 und Frau Person-2 korrekt ausgeführt würde. Sowie aufgrund der positiven Jahresabschlüsse sei es dem Haftungsschuldner nicht ersichtlich gewesen, dass…
…bezeichneten Personen haften gemäß § 9a Abs. 2 BAO für Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge ihrer Einflussnahme nicht eingebracht werden können. Zur mittlerweile möglichen Haftungsinanspruchnahme des faktischen Geschäftsführers gemäß § 9a BAO wird darauf hingewiesen, dass die abgabenrechtliche Pflicht im Sinne des § 9a BAO erst mit…
…Beschwerdeführer war gem. § 83 BAO als faktischer Geschäftsführer Vertreter der Gesellschaft und daher zur Entrichtung der Abgaben aus deren Mitteln verpflichtet. Die Haftung bestehe zur Gänze, weil der Haftungspflichtige auf den Vorhalt des Finanzamtes nicht reagiert habe und keine Unterlagen vorgelegt habe, aus denen hervorgehe…
…dazu überredet, als alleinige Gesellschafterin und handelsrechtliche Geschäftsführerin der D.GesmbH zu fungieren. Sie sei damals der deutschen Sprache überhaupt nicht mächtig gewesen und habe keinen Einblick in die Geschäftsgebarung der GesmbH gehabt. Als faktischer Geschäftsführer habe Z.Z. mit allgemeinen und unbeschränkten Vollmachten der…
…nicht festgestellt. Die Bw. hätten im Ermittlungsverfahren ausführlich dargelegt, dass sie infolge mangelnder faktischer Geschäftsführung in der Abgabenschuldnerin im angesprochenen Zeitraum keine Haftung treffe. Jeder der Berufungswerber werde iSd § 18 GmbHG als die zur Vertretung berufene Person der Beitragsschulderin prot. Firma S.GesmbH bezeichnet. Die…
…nicht festgestellt. Die Bw. hätten im Ermittlungsverfahren ausführlich dargelegt, dass sie infolge mangelnder faktischer Geschäftsführung in der Abgabenschuldnerin im angesprochenen Zeitraum keine Haftung treffe. Jeder der Berufungswerber werde iSd § 18 GmbHG als die zur Vertretung berufene Person der Beitragsschulderin prot. Firma S.GesmbH bezeichnet. Die…
…zwar an dessen Privatanschrift A-2, und nicht an die im Firmenbuch ausgewiesene Adresse der GmbH in A-3 - zugestellt. Die "faktische Geschäftsführung" durch Herrn P-5 sei dem Finanzamt Österreich daher bekannt gewesen. Beweis: Bericht MV P-6 vom D-6, Punkt 1. 3…
…Bf. umso mehr die Pflicht gehabt, den faktischen Geschäftsführer P-5 zu überwachen. Insbesondere ist im Rahmen der einem Geschäftsführer auferlegten Verpflichtung für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen. Dabei ist dem Vorbringen der Bf., dass eine Haftung für jene Beträge…