B.1.1.2. Lieferung von im Vergütungsverfahren befreiten Kraftfahrzeugen Rz 405: (Rechtslage ab 1. Juli 2021) Unter die Steuerpflicht des § 1 Z 1 NoVAG 1991 fällt auch die Lieferung von Kraftfahrzeugen, die anschließend im Vergütungsverfahren nachgemäß § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 befreite Vorgänge betreffenim…
…darüber hinausgehende Freundschaft mit einer Person dieses Namens wurde nicht einmal behauptet. Im Fall einer tatsäch-lichen Freundschaft, welche geeignet gewesen wäre, die Fahrzeugüberlassung hin-reichend zu erklären, hätte der Bf. eine entsprechende Bestätigung mit näherem Vorbringen erhalten und auch vorlegen können, zumal unklar ist…
…an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass die nicht bescheinigte Fahrzeugüberlassung im gegenständlichen Fall nicht stattgefunden hat. Bei der Weitergabe von Fahrzeugen im Familien- und Freundeskreis wäre eine Bestätigung der betreffenden Personen leicht zu erhalten. Eine derartige Bestätigung wurde jedoch ebenfalls nicht vorgelegt…
…geladen. In der Ladung wurde darauf hingewiesen, dass vom Bf. Unterlagen zum Nachweis der Fahrzeugüberlassung und der Anwesenheit des angegebenen Fahrzeuglenkers zum angegebenen Zeitpunkt in Wien im Original vorzulegen seien. Sollte aus wichtigen Gründen eine Teilnahme am Verhandlungstermin nicht möglich sein, wurde der Bf. darauf…
…14:00 Uhr geladen. In der Ladung wurde darauf hingewiesen, dass vom Bf. Unterlagen zum Nachweis der Fahrzeugüberlassung und der Anwesenheit des angegebenen Fahrzeuglenkers zum angegebenen Zeitpunkt in Wien im Original vorzulegen seien. Der Bf. wurde darauf hingewiesen, dass - sollte aus wichtigen Gründen eine Teilnahme…
4.3.6 Verkauf gebrauchter Dienstfahrzeuge Rz 222b: Beim Verkauf gebrauchter Dienstfahrzeuge an Arbeitnehmer liegt ein steuerpflichtiger Sachbezug insoweit vor, als die Arbeitnehmer auf Grund des Dienstverhältnisses einen Preis zu bezahlen haben, der unter dem Preis liegt, der bei einer Veräußerung des Fahrzeuges an einen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ri in der Verwaltungs-strafsache gegen VN1 VN2 NN, ADRESSBEZ, PLZ ORT, Deutschland, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabe-verordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, in der geltenden Fassung…
…79 KFG 1967 die Pflicht zur Anmeldung in Österreich. A.2.3.8. Prüfungsschema für die Feststellung einer widerrechtlichen Verwendung Rz 6265: Im Falle einer Fahrzeugüberlassung seitens eines ausländischen Unternehmens an einen inländischen Dienstnehmer, (selbständigen) Handelsvertreter oder Geschäftsführer ist der Gegenbeweis zu erbringen. Der Beweis…
Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967) Rz 17: Ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit mindestens vier Rädern; zwei Räder mit einer gemeinsamen Nabe oder Zwillingsräder zählen als ein Rad. Diese umfassen gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 KFG 1967 folgende Untergruppen, wobei diese kraftfahrzeugsteuerrechtlich unterschiedlich zu beurteilen…
B.3.4.2. Tageszulassungen Rz 665: Bei Tageszulassungen handelt es sich um kurzfristige Zulassungen auf einen Fahrzeughändler (siehe Rz 432 ff). Im Unterschied zu einem Vorführkraftfahrzeug werden Kraftfahrzeuge mit einer Tageszulassung nicht auf Straßen des öffentlichen Verkehrs verwendet und dienen daher auch keinem Vorführzweck…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1010 Wien, Renngasse 1, vom 30. Jänner 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 23. November 2007…
A.3.5. Miet-, Taxi- und Gästewagen Rz 143: Gemäß § 3 Abs. 3 Z 3 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) bzw. § 3 Z 3 TS 3 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24/2007 (Rechtslage bis 30…
B.3.4. Vorführkraftfahrzeuge und Tageszulassungen Rz 658: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) sind Vorführkraftfahrzeuge von Fahrzeughändlern sowie Kraftfahrzeuge, die auf den Fahrzeughändler zugelassen und nicht auf öffentlichen Straßen verwendet werden…
C.2.2.3. Kraftfahrzeuge mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen (§ 2 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992) Rz 1404: Steuerbefreit sind Kraftfahrzeuge, die mit Probefahrtkennzeichen oder Überstellungskennzeichen verwendet werden. C.2.2.3.1. Probefahrtkennzeichen Rz 1405: Probefahrten (§ 45 Abs. 1 KFG 1967) mit nicht zum…
Gemäß dem Zollkodex der Gemeinschaft (ZK; VO 2913/92) gibt es das Zollverfahren der Vorübergehenden Verwendung. Im Rahmen dieses Zollverfahrens dürfen drittländische Waren vorübergehend zur Nutzung in der EU, ohne Eingangsabgaben entrichten zu müssen, eingebracht werden. Die näheren Bestimmungen dazu sind in der Zollkodex-Durchführungsverordnung…
B.12.9.4. Definition Kraftfahrzeug, Verbringen bzw. Lieferung Rz 1264: Grundlegende Voraussetzung für die Vergütung der Normverbrauchsabgabe ist schon nach dem Wortlaut des Gesetzes, dass (überhaupt) noch ein Kraftfahrzeug vorliegt. Da ein Wrack (Vollwrack) jedenfalls nicht als Kraftfahrzeug beurteilt werden kann, besteht diesbezüglich kein…
12.5.2.4 Körperbehinderung mit KFZ- oder Taxinutzung Rz 847: Für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, ist zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag…
B.10. Bescheinigungspflicht (§ 10 NoVAG 1991) B.10.1. Allgemeines Rz 1150: Bei der Lieferung (steuerbare Vorgänge im Sinne des § 1 Z 1 oder 4 NoVAG 1991) muss der Unternehmer dem Abnehmer des Kraftfahrzeuges (z.B. auch Leasingunternehmen) eine Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, dass…
B.1.3.2. Tatsächliche erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 lit. a NoVAG 1991) B.1.3.2.1. Allgemeines Rz 425: Hierunter fällt die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach § 1 Z 1 oder Z 2…
C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992) Rz 1470: Steuerschuldner ist die Person, für die das Kraftfahrzeug zugelassen ist (siehe aber auch Rz 1471). Kraftfahrzeuge dürfen nur zugelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er der rechtmäßige Besitzer des Kraftfahrzeuges ist oder das Kraftfahrzeug auf…