…nicht zur Gänze ersetzt (Rz 713a), kann der Arbeitnehmer Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 12 EStG 1988 geltend machen. Eine pauschale Berücksichtigung der Kosten erfolgt gemäß der Fahrtkostenersatzverordnung (BGBl. II Nr. 288/2024), also entweder durchsiehe dazu Rz 713a ff Ansatz des Beförderungszuschusses gemäß), …
5.9.21.4 Reisekosten Rz 383d: Sofern eine gesetzliche Regelung vorliegt, wonach Fahrten bzw. Reisen eines politischen Mandatars als Dienstreisen im Sinne des § 26 EStG 1988 zu qualifizieren sind, unterliegen die vom Arbeitgeber geleisteten Ersätze, soweit sie die Sätze des § 26 EStG 1988 nicht…
5.4.4 Vorgangsweise bei von der Wohnung aus angetretenen Dienstreisen 5.4.4.1 Zeitliches Überwiegen Rz 263a: Werden Fahrten zu einem Einsatzort in einem Kalendermonat überwiegend unmittelbar vom Wohnort aus angetreten, liegen hinsichtlich dieses Einsatzortes ab dem Folgemonat Fahrten von der Wohnung zur…
6.8 Kostenersätze Rz 423: § 4 (1). Kostenersätze gemäß § 26 EStG 1988, ausgenommen jene nach § 26 Z 9 EStG 1988, kürzen die jeweiligen Pauschbeträge. (2). Bei Expatriates gemäß § 1 Z 11 kürzen Kostenersätze gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 nicht den Pauschbetrag. Rz 424: Nicht…
Die Fahrerkarte, die gemäß § 102a KFG von einem LKW-/Autobus-Lenker besorgt werden muss, ist unabdingbar für die Inbetriebnahme eines LKW/Autobusses des Arbeitgebers. Es liegt im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers, dass der Lenker eine Fahrerkarte beibringt, da er sonst seine Tätigkeit für…
…außergewöhnliche Belastungen geltend. Darin enthalten ist ein Fahrtkostenersatz für Betreuungsfahrten in Höhe von Euro 3.496,- der in B wohnenden Tochter zu ihrer Mutter nach C (Entfernung 100 km) für insgesamt 46 Fahrten (9.200 km x Euro 0,38=Euro 3.496,-). Die Beschwerdeführerin bestätigte…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. , Botendienst, geb. 196X, 1120 Wien, B.-Gasse, vertreten durch Hannes Folterbauer, Steuerberater, 1010 Wien, Spiegelgasse 21, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf, vertreten durch Oberrat Dr. Klang…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elisabeth Traxler über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Gneist Consulting Team WN Steuerberatung GmbH, Pottendorfer Straße 169, 2700 Wr. Neustadt, vom 11. März 2010 gegen den Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom…
11.10 Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 EStG 1988) Rz 805: Ein jährlicher Verkehrsabsetzbetrag steht allen Arbeitnehmern zu, die Einkünfte aus einem bestehenden Dienstverhältnis beziehen, und zwar auch dann, wenn sie nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Dieser Absetzbetrag deckt den normalen Aufwand für Fahrten zwischen Wohnung und…
…Gesellschaft beteiligten Geschäftsführers D. in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag. 2. Nachversteuerung von Fahrtkostenersätzen für Arbeiter nach Abschnitt VIII des Kollektivvertrages für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe. Zu Punkt 1. vertrat die Berufungswerberin im Wesentlichen die Ansicht, dass eine Dienstnehmerähnlichkeit bei…
…Berufungswerberin sowie in Erfüllung seiner Geschäftsführeraufgaben von der berufungsführenden Gesellschaft neben den Geschäftsführerbezügen auch gesondert für die betrieblich veranlasste Nutzung seines am 30. Juni 2005 angeschafften privaten Kraftfahrzeuges Fahrtkostenersätze in Höhe von 3.804,35 € für die Zeit vom 1. Juli 2005 bis 17…
5.6.6.2 Abgrenzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Rz 291: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein ggf. zustehendes Pendlerpauschale und den Pendlereuro abgegolten. Das gilt auch für Fahrten zwischen…
5.9.11 Familienheimfahrten 5.9.11.1 Voraussetzungen Rz 354: Aufwendungen für Familienheimfahrten eines Arbeitnehmers vom Wohnsitz am Arbeitsort zum Familienwohnsitz sind im Rahmen der durch § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 gesetzten Grenzen Werbungskosten, wenn die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten…
…Beitragsgrundlagenhinzurechnung (Kilometergelder), keiner weiteren Ergänzung bedürfe. Zusammenfassend wies der steuerliche Vertreter der Bw. darauf hin, dass es sich bei den in Rede stehenden pauschalen Fahrtkostenersätzen (Kilometergelder), welche vom Finanzamt als Arbeitslohn (sonstige Vergütungen jeder Art) nach § 41 Abs. 3 FLAG 1967 eingestuft wurden, nicht um…
42.3a Steuerliche Behandlung von Zahlungen an öffentlich Bedienstete, die in Twinning- (und ähnlichen) Projekten tätig sind Rz 1406a: Die an einem TwinningTwinning ist ein Instrument des Verwaltungsaufbaus und beruht auf der Zusammenarbeit zwischen Behörden und/oder anerkannten ermächtigten Einrichtungen (mandatierten Stellen -Projekt beteiligten mandated…
10.6 Werkverkehr und Öffi-Ticket (§ 26 Z 5 EStG 1988) 10.6.1 Begriff des Werkverkehrs gemäß § 26 Z 5 lit. a EStG 1988 Rz 742: Werkverkehr liegt vor, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Fahrzeugen in der Art eines…
…Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Seitens des Dienstgebers wurden dem Bw. für die Fahrten zwischen Wohnung und den einzelnen Einsatzorten (Arbeitsstätten) nicht steuerbare Fahrtkostenersätze ausbezahlt (0,24/0,31 € je km, insgesamt 8.551,43 € für 34.787 km). Laut Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlasser würden…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 11. April 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der angefochtene Bescheid und die Berufungsvorentscheidung werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung…
…Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Seitens des Dienstgebers wurden dem Bw. für die Fahrten zwischen Wohnung und den einzelnen Einsatzorten (Arbeitsstätten) nicht steuerbare Fahrtkostenersätze ausbezahlt (0,24/0,31 € je km, insgesamt 8.592,72 € für 35.803 km). Laut Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlasser würden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Adr, vom 5. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 12. Oktober 2004 betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem am…