…nicht zur Gänze ersetzt (Rz 713a), kann der Arbeitnehmer Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 12 EStG 1988 geltend machen. Eine pauschale Berücksichtigung der Kosten erfolgt gemäß der Fahrtkostenersatzverordnung (BGBl. II Nr. 288/2024), also entweder durchsiehe dazu Rz 713a ff Ansatz des Beförderungszuschusses gemäß), …
Die Fahrerkarte, die gemäß § 102a KFG von einem LKW-/Autobus-Lenker besorgt werden muss, ist unabdingbar für die Inbetriebnahme eines LKW/Autobusses des Arbeitgebers. Es liegt im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers, dass der Lenker eine Fahrerkarte beibringt, da er sonst seine Tätigkeit für…
5.4.4 Vorgangsweise bei von der Wohnung aus angetretenen Dienstreisen 5.4.4.1 Zeitliches Überwiegen Rz 263a: Werden Fahrten zu einem Einsatzort in einem Kalendermonat überwiegend unmittelbar vom Wohnort aus angetreten, liegen hinsichtlich dieses Einsatzortes ab dem Folgemonat Fahrten von der Wohnung zur…
5.9.21.4 Reisekosten Rz 383d: Sofern eine gesetzliche Regelung vorliegt, wonach Fahrten bzw. Reisen eines politischen Mandatars als Dienstreisen im Sinne des § 26 EStG 1988 zu qualifizieren sind, unterliegen die vom Arbeitgeber geleisteten Ersätze, soweit sie die Sätze des § 26 EStG 1988 nicht…
6.8 Kostenersätze Rz 423: § 4 (1). Kostenersätze gemäß § 26 EStG 1988, ausgenommen jene nach § 26 Z 9 EStG 1988, kürzen die jeweiligen Pauschbeträge. (2). Bei Expatriates gemäß § 1 Z 11 kürzen Kostenersätze gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 nicht den Pauschbetrag. Rz 424: Nicht…
10.6 Werkverkehr und Öffi-Ticket (§ 26 Z 5 EStG 1988) 10.6.1 Begriff des Werkverkehrs gemäß § 26 Z 5 lit. a EStG 1988 Rz 742: Werkverkehr liegt vor, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Fahrzeugen in der Art eines…
11.10 Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 EStG 1988) Rz 805: Ein jährlicher Verkehrsabsetzbetrag steht allen Arbeitnehmern zu, die Einkünfte aus einem bestehenden Dienstverhältnis beziehen, und zwar auch dann, wenn sie nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Dieser Absetzbetrag deckt den normalen Aufwand für Fahrten zwischen Wohnung und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R in der Beschwerdesache XY gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 14. Oktober 2014 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Adr, vom 5. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 12. Oktober 2004 betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem am…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 11. April 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der angefochtene Bescheid und die Berufungsvorentscheidung werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Mai 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 4. Mai 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Der…
5.6.6.2 Abgrenzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Rz 291: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein ggf. zustehendes Pendlerpauschale und den Pendlereuro abgegolten. Das gilt auch für Fahrten zwischen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. April 2019 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr ***FA***) vom 18. März 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 sowie über die Beschwerde vom 28…
Die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung kann auch darin begründet sein, dass der Steuerpflichtige jederzeit mit der Abberufung von seiner Arbeitsstelle rechnen musste. Es reicht aber nicht schon die abstrakte Möglichkeit, von der Arbeitsstelle abberufen zu werden, aus, um die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in unüblicher Entfernung vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Jud.Ex hinsichtlich der Beschwerde des Bf., vom 15. Februar 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg vom 24. Jänner 2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2011 zu Recht erkannt: Der…
5.9.11 Familienheimfahrten 5.9.11.1 Voraussetzungen Rz 354: Aufwendungen für Familienheimfahrten eines Arbeitnehmers vom Wohnsitz am Arbeitsort zum Familienwohnsitz sind im Rahmen der durch § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 gesetzten Grenzen Werbungskosten, wenn die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten…
…den jeweiligen Kunden, die der Bf. mit seinem privaten Kraftfahrzeug durchführt, erhält er von seinem Dienstgeber keine Fahrkostenersätze. Einmal täglich sucht der Bf. ein ihm von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Büro auf. Maßgeblich sind im zu beurteilenden Fall insbesondere die folgenden Normen: Gemäß § 16…
…Angaben enthalten. Dazu gehören: Reisetag, Reisedauer und -ziel, Reisezweck und die Anzahl der gefahrenen Kilometer. Auch für Fahrtkostenersätze, die dem Arbeitnehmer für Dienstfahrten mit seinem eigenen PKW vom Arbeitgeber geleistet werden, gilt die Regel, dass jede einzelne Dienstfahrt dem Grunde nach durch Belege, Zeugenaussagen und…
5.9.18 KFZ 5.9.18.1 Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte Rz 369: § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 (Pendlerpauschale) enthält eine abschließende Regelung; zusätzliche Werbungskosten können nicht geltend gemacht werden. Bei auswärtiger Beschäftigung siehe auch Stichwort "Familienheimfahrten", Rz 354. 5.9.18.2…
…Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Seitens des Dienstgebers wurden dem Bw. für die Fahrten zwischen Wohnung und den einzelnen Einsatzorten (Arbeitsstätten) nicht steuerbare Fahrtkostenersätze ausbezahlt (0,24/0,31 € je km, insgesamt 8.551,43 € für 34.787 km). Laut Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlasser würden…