…und Sicherheitstraining ein Fahrkurs geboten wird, der vielfach von verantwortungsbewussten Verkehrsteilnehmern zur Verbesserung der eigenen Fahrkenntnisse, vor allem in Extremsituationen, auch auf eigene Kosten besucht wird. Mit der strittigen Rechnung vom 10. Juli 2000 (laufende Nummer 60) wird vom deutschen Autohersteller als Veranstalter des Fahr…
…20 EStG 1994 nicht abzugsfähig seien. Weiters lasse sich aus § 12 UStG 1994 und den USt-Richtlinien nicht ableiten, dass Vorsteuern im Rahmen eines Fahrsicherheitstrainings nicht abzugsfähig seien. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für…
…Beurteilung, weil es sich um einen ausschließlichen Werbeaufwand handelte. Eine Kürzung derartiger Aufwendungen dürfe nicht erfolgen, wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Leistungsaustausch stehen und nahezu keine Repräsentationskomponente enthielten. Bei dieser von der Bw. organisierten Veranstaltung hätte es sich um eine Händlerschulung gehandelt, deren…
…Motorsporthelme usw. vorgestellt worden seien und eine "X. Outdoor Präsentation" stattgefunden habe. Wenn den Teilnehmern neben der Produktpräsentation auch die Möglichkeit geboten werde ein Fahr- und Sicherheitstraining zu absolvieren - wovon auszugehen sei, da die Rechnung von der Test & Training GmbH im ÖAMTC Fahrsicherheitszentrum Saalfelden ausgestellt…
…deutsche Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Wesentlicher Leistungsinhalt war die von der Bw. an die F. angebotene Veranstaltung eines Fahr- und Sicherheitstrainings in T. mit Elementen eines Wettbewerbes der einzelnen Teams untereinander. Ziel der angebotenen Leistung war durch Aktivitäten im Team die Verbindung zur täglichen Arbeit…
…einem sehr anstrengenden Arbeitstag) - mit der Fahrt verbundene Reisehindernisse (z.B. Stau, Glatteis, etc.) In diesen Fällen ist der Grund der Unzumutbarkeit, als auch die Nächtigung zumindest dem Grunde nach vom Arbeitnehmer dem Arbeitgeber durch Angabe des Namens und der Anschrift des Unterkunftgebers nachzuweisen. Mit…
…früh zum Arbeitsort an und fahre am Freitag vom Arbeitsort zum Familienwohnsitz. Er habe keine geregelte Arbeitszeit, müsse wegen der internationalen Beteiligungen (insb. USA) oft spät abends noch zu Telefonkonferenzen im Büro anwesend sein, was ein tägliches Pendeln unmöglich mache und der Grund dafür gewesen…
…der zentralen Haltestelle in der Ortsgemeinde und der der Ausbildungsstätte nächstgelegenen zentralen Haltestelle in der Ausbildungsgemeinde (jeweils ohne den Geh-, Fahr- und Wartezeiten zwischen Wohnung und zentraler Haltestelle in der Ortsgemeinde einerseits und zwischen zentraler Haltestelle in der Ausbildungsgemeinde und Ausbildungseinrichtung andererseits) Verbindungen mit öffentlichen…
…mit einer Fahr- bzw. Wegzeit von nicht mehr als eine Stunde zur Verfügung stehen: Winterfahrplan 2005/2006: Sämtliche fünf Bahn- bzw. Bus-/Bahnverbindungen an Schultagen von Weiden am See (Raika bzw. Feuerwehr) mit einer Ankunftszeit in Wien (Südbahnhof) zwischen 6:41 Uhr und 8:37…
…2 Monate nach der Zustellung des Ergänzungsersuchens vorgelegt und nicht schon gemeinsam mit dem Antwortschreiben vom 28.10.2006 gefaxt. Das Finanzamt geht in Anbetracht dieser Umstände davon aus, dass die Kilometerangaben im Fahrtenbuch nicht unmittelbar nach der Fahrt eingetragen sondern im Nachhinein geschätzt wurden…
…der Wohnsitzgemeinde zur Ausbildungsgemeinde - ermittelt nach den Grundsätzen des Studienförderungsgesetzes 1992 - öffentliche Verkehrsmittel mit einer Fahr- bzw. Wegzeit von nicht mehr als eine Stunde zur Verfügung stehen und auch die Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht unzumutbar ist. Soweit Fahrpläne für den Berufungszeitraum dem UFS zugänglich…
…die tägliche Fahrzeit zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, anzuwenden. In diesem Fall gilt die tägliche Fahrt von dieser Gemeinde an…
…und Schlafräumen; - die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen aller Art; - die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecken; - … … Ausnahme Abstellplätze: Betroffen ist das Abstellen von Fahrzeugen aller Art, somit nicht nur von Kraftfahrzeugen, sondern auch von Fahr- und…
…6.000 Kilometer zurückgelegt hat. Die Betriebsdauer und die Betriebsleistung sind gemäß Art. 1 Abs. 9 UStG 1994 im Zeitpunkt des Erwerbs zu prüfen. Fahr- und Betriebsleistungen, die zwischen dem Übergang der Verfügungsmacht an den Abnehmer und der Verwendung im Bestimmungsmitgliedstaat liegen, bleiben daher unberücksichtigt …
…Gasnetz und den Gasbezug i) die Kosten der Anlagen und Einrichtungen, die der Verschönerung des Leasingobjektes dienen (z.B. Grünanlagen) j) die Kosten der Betreuung, Bewachung und Wartung der Innen-und Außenanlagen k) die Kosten der Reinigung , Schneeräumung und Bestreuung der Verkehrsflächen (Parkplätze, Fahr-und…
…getroffenen Sachverhaltsfeststellungen für die Hinfahrt am Morgen von der Wohnsitzgemeinde zur Ausbildungsgemeinde - ermittelt nach den Grundsätzen des Studienförderungsgesetzes 1992 - öffentliche Verkehrsmittel mit einer Fahr- bzw. Wegzeit von nicht mehr als eine Stunde zur Verfügung stehen und auch die Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht unzumutbar ist…
…der Wohnsitzgemeinde zur Ausbildungsgemeinde - ermittelt nach den Grundsätzen des Studienförderungsgesetzes 1992 - öffentliche Verkehrsmittel mit einer Fahr- bzw. Wegzeit von nicht mehr als eine Stunde zur Verfügung stehen und auch die Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht unzumutbar ist. Soweit Fahrpläne für den Berufungszeitraum dem UFS zugänglich…
…die tägliche Fahrzeit zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, anzuwenden. In diesem Fall gilt die tägliche Fahrt von dieser Gemeinde an…
…mit den öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 2 Stunden für die Fahrt in die Arbeit benötigen würde und damit mehr als vier mal so lange wie mit dem Kfz. | Wegstrecke Wohnung - Bushaltestelle O. | 25 min. | Wartezeit auf den Bus: | 10 - 15 min…
…Bewachung und Wartung der Innen- und Außenanlagen k) die Kosten der Reinigung, Schneeräumung und Bestreuung der Verkehrsflächen (Parkplätze, Fahr- und Gehwege) l) die Kosten aller abgeschlossenen Versicherungen (gemäß Punkt V. Absatz 2) m) die Kosten einer etwaigen Bauzustandsprüfung (gemäß Punkt X Absatz 2 und Absatz…