…einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (Freizügigkeitsabkommen, BGBl. III Nr. 133/2002, in der Folge FZA) bereits in Geltung gestanden. Mit diesem Abkommen werde das Ziel gleicher Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen verfolgt und entsprechende Diskriminierungen untersagt. Das Abkommen erlaube es daher nicht…
…Arbeitnehmerfreizügigkeit auf zuzeigen. Zum zweiten ist zu berücksichtigen, dass Art. 21 Abs. 2 FZA eine im Gemeinschaftsrecht fehlende Vorschrift enthält, wonach keine Abkommensbestimmung so auszulegen ist, "dass sie die Vertragsparteien daran hindert, bei der Anwendung ihrer Steuervorschriften eine Unterscheidung zwischen Steuerpflichtigen zu machen, die sich…
…Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Dr. Stefan Bwvom 19.2.2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA Dorf vom 29.1.2008 an die FZahl K2 Immobilien Handel KG und an Dr. Stefan Bw betreffend das Unterbleiben der Feststellung der Einkünfte…
…Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder Mag. Dieter Ortner, Wolfgang Speyl und Gerhard Raub über die Berufungen der FZahl K2 Immobilien Handel KG gegen die Bescheide des Finanzamtes FA betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Feststellungen 1997, Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für den Zeitraum…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. N Bw vom 19.2.2008gegen den Bescheid des Finanzamtes FA Dorf vom 21.1.2008 an die FZahl K2 Immobilien Handel KG und an Dr. N Bw betreffend das Unterbleiben der Feststellung der Einkünfte…
…Mitglieder Mag. Dieter Ortner, Wolfgang Speyl und Gerhard Raub über die Berufungen der FZahl K2 Immobilien Handel KG - vom 4. 12.2006 gegen die Erledigung des Finanzamtes FA Dorf vom 8.11.2006 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Feststellung der Einkünfte 2000, - vom 4. 12…
…2001 hinsichtlich der FZahl K2 Immobilien Handel KEG und der in der Beilage dieser Erledigungen genannten Kommanditisten, darunter auch des Berufungswerbers, beschlossen: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit den behördlichen Erledigungen vom 1.12.2006 betreffend 1999-2001 an die FZahl KEG (ab…
…Einkünfte für die Jahre 2002-2005 in Bezug auf die genannten Kommanditisten, -vom 6.2.2008 gegen die Erledigungen des Finanzamtes FA vom 31.1.2008 an die FZahlK2 KG und an die Kommanditisten "Erbe Theresie Verlass nach Erbe Ludwig 50%" und "Erbe Ludwig jun…
…und Gerhard Raub über die Berufung der Frau Dr. N Bw vom 29.2.2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA Dorf vom 21.1.2008 an die FZahl K2 Immobilien Handel KG und an Frau Dr. N Bw betreffend das Unterbleiben der Feststellung der…
…Wolfgang Speyl und Gerhard Raub über die Berufung des Dr. Reinhard Bw vom 5.2.2008gegen den Bescheid des Finanzamtes FA Dorf vom 21.1.2008 an die FZahl K2 Immobilien Handel KG und an Dr. Reinhard Bw betreffend das Unterbleiben der Feststellung der Einkünfte…
…Mitglieder Mag. Dieter Ortner, Wolfgang Speyl und Gerhard Raub über die Berufung des Bw1.Bw12. Tit N Bwvom 28.2.2008gegen den Bescheid des Finanzamtes FA Dorf vom 21.1.2008 an die FZahl K2 Immobilien Handel KG und an Bw1 . Bw12 . Tit . N Bw…
…und Gerhard Raub über die Berufung des Inst. Ber. Ak N Bw vom 3.3.2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA Dorf vom 29.1.2008 an die FZahl K2 Immobilien Handel KG und an Inst . Ber . Ak N Bw betreffend das Unterbleiben der…
…Ortner, Wolfgang Speyl und Gerhard Raub über die Berufung des Dr. Reinhard Bw gegen den Bescheid des Finanzamtes FA Dorf vom 29.1.2008 an die FZahl K2 Immobilien Handel KG und an Dr. Reinhard Bw betreffend das Unterbleiben der Feststellung der Einkünfte betreffend Dr…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes FA Dorf vom 29.1.2008 an Dr. N Bw- N2 und die FZahl K2 Immobilien Handel KG betreffend das Unterbleiben der Feststellung von Einkünften in Bezug auf Dr. N Bw- N2 mit Wirksamkeit für die Jahre 2002-2005 beschlossen…
…Unterbleiben von Feststellungen der Einkünfte für die Jahre 2002-2005 in Bezug auf die Kommanditisten beschlossen: Die Berufungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe I.)Mit den behördlichen Erledigungen vom 1.12.2006 betreffend 1999-2001 an die FZahl KEG (ab 2007: KG) (abgekürztFZl) wurden gemäß …
…Speyl und Gerhard Raub über die Berufungen derFZahlK2Immobilien Handel KG - vom 4.1.2007 gegen die Erledigungen des Finanzamtes FA Dorf vom 1.12. 2006 an die FZahl K2 Immobilien Handel KEG betreffend Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für den Zeitraum 1999 bis 2001…
… 6 WTBG keine Bedeutung zukomme. Die Bestimmung finde auf Korrespondenzdienstleistungen keine Anwendung. Die Wertung des Europarechts betreffend Korrespondenzdienstleistungen sei auch für den Anwendungsbereich des auf die Antragstellerin anzuwendenden FZA zu übernehmen. 6. Mit Ergänzungsersuchen des Bundesfinanzgerichtes vom 10.11.2025 wurde die Bf u.a…
…insbesondere eine Liberalisierung kurzzeitiger Dienstleistungen. Von einer kurzzeitigen Erbringung von Dienstleistungen könne in Anbetracht der Anzahl der von der ***Bezeichnung_Kanzlei*** in Österreich vertretenen Mandanten keine Rede sein. Aus Art. 2 FZA erhelle, dass Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates, die mit Niederlassung in ***Land_1*** Dienstleistungen…
…Agreement vom 11.6.2019 der bf GmbH als Sponsor als "Investigator", Service Agreement vom 26.6.2018 der bf GmbH mit der FZA GmbH- mit Sitz in Wien über die europaweite Distribution aller klinischen Prüfpräparate der klinischen Studie. Main Agreement (Rahmenvertrag) der bf GmbH…
…am 1. Juni 2002 in Kraft getretenen Abkommen über den freien Personenverkehr zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits (Freizügigkeitsabkommen; im Folgenden: FZA), die Personenfreizügigkeit wie sie nach den in der europäischen Gemeinschaft geltenden Bestimmungen verwirklicht ist, im Wesentlichen…