RIS AI
10 662 Treffer1645 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 7563–756828.5.3 Fälligkeit der Vorauszahlungen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

28.5.3 Fälligkeit der Vorauszahlungen 28.5.3.1 Vorauszahlung als Jahresbetrag Rz 7563: Die gemäß § 45 Abs. 1 EStG 1988 ermittelte Vorauszahlung ist stets, also auch wenn erstmals steuerpflichtige Einkünfte unterjährig bezogen werden, als Jahresbetrag festzusetzen. Beispiel: Die Vorauszahlung wird erstmals (Geschäftseröffnung am…

RAE Rz 1–231. Fälligkeit und Zahlungsfristen (§ 210 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…hievon abweichende, kraft Gesetzes zustehende (insbesondere Nachfristen; siehe Rz 38 bis Rz 50) oder bescheidmäßig zuerkannte (insbesondere Zahlungserleichterungen) Zahlungstermine berühren die Fälligkeit nicht (siehe Rz 24). Rz 2: Sofern Abgabenvorschriften nicht anderes vorsehen (zB bei Selbstbemessungsabgaben), werden Abgaben mit Ablauf eines Monates nach Bekanntgabe (§ 97…

RAE Rz 24–501.2. Keine Änderung der Fälligkeit
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

1.2. Keine Änderung der Fälligkeit Rz 24: Abgesehen von dem in Rz 22 erster Satz angeführten Ausnahmefall kann der den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Fälligkeitstag auch in weiteren Verfahren einem Abgabepflichtigen gegenüber nicht mehr geändert werden und ist somit unverschiebbar. Eine Änderung des Fälligkeitstages tritt…

BFG RV/7100329/2022Fälligkeit einer Umsatzsteuernachforderung laut Jahresbescheid als Folge von mit Umsatzsteuervoranmeldungen zu Unrecht geltend gemachten Umsatzsteuergutschriften
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.02.2022

…5 UStG wird durch eine Nachforderung auf Grund der Veranlagung keine von Abs. 1 und 3 abweichende Fälligkeit begründet. Die Bf. hat mit den für das Jahr 2019 abgegeben Umsatzsteuervoranmeldungen in Summe Gutschriften in Höhe von € 58.909,46 geltend gemacht. Am 30.11…

BFG RV/7101793/2014Fälligkeit der Einkommen- und Umsatzsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.02.2019

…zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit den angefochtenen Bescheiden setzte die belangte Behörde die Einkommen- und Umsatzsteuer für das Jahr 2012 wegen Nichtabgabe von Steuererklärungen im Schätzungswege fest. Als Tag der Fälligkeit wurde im Spruch des Einkommensteuerbescheids 2012 der 11. Oktober 2013 genannt. Laut dem Spruch…

BFG RV/5101922/2015Fälligkeit einer Abgabe im Insolvenzverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.11.2015

…BAO5, § 198 Tz. 10): Art und Höhe der Abgaben, Zeitpunkt der Fälligkeit und die Bemessungsgrundlagen. Die Formulierung: "Dieser Säumniszuschlag ist bis 17.08.2015 zu entrichten." hat insoweit einen normativen Inhalt, als damit ein Fälligkeitstag festgesetzt wurde. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. zB. VwGH…

BFG RV/7102806/2013Fälligkeit der Gebühr nach § 24 Abs. 3 VwGG bei einer Sukzessivbeschwerde (vor dem 1.1.2014)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.06.2014

Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des Herrn RECHTSANWALT, ADR gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 28. August 2013, ErfNr***, StNr…

UFSW RV/0978-W/08Fälligkeit der Körperschaftsteuervorauszahlung, Hemmung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2008

…kein Rückstand mehr bestanden. Demnach sei keine Säumnis eingetreten. Die Begründung, wann Säumnis eintrete, müsse im ursächlichen Zusammenhang einer Fälligkeit stehen. Die Abweisung stehe daher mit der Begründung in keiner Beziehung, sie sei daher unbegründet. Über die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren …

UFSW RV/1556-W/06Säumniszuschlag auf Grund Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen nach der Fälligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2007

…oben stehenden Fristen entrichtet worden seien. In der dagegen eingebrachten Berufung führte die Berufungswerberin (Bw.) aus, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeiten der Kammerumlage 01-03/2005 am 17. Mai 2005 in Höhe von € 8.649,10 und der Umsatzsteuer-Zahllast 04/2005 am 15…

UFSW RV/1813-W/03Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlungen bei Hausgemeinschaften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Ludwig Martiny, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk in Wien betreffend Säumniszuschlag entschieden: Der Berufung wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…

UFSW RV/0171-W/03Fälligkeit der Einkommensteuervorauszahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2003

…Die Vorauszahlungen können nach § 212 BAO gestundet werden. Die Fälligkeiten sind gesetzlich vorgegeben und lassen sich nicht durch Bescheid anders festlegen; der Abgabenanspruch selbst entsteht bereits mit Beginn des jeweiligen Kalendervierteljahres. Im Lichte dieser gesetzlichen Bestimmungen und der Literaturausführungen hat das Finanzamt dem Berufungsbegehren des…

BFG RV/5100239/2014Abrechnungsbescheid - Fälligkeit von Abgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.10.2018

…sich aus § 45 Abs 2 EStG 1988 unzweifelhaft ergibt - zu Recht darauf hingewiesen, dass etwa hinsichtlich der strittigen Vorauszahlungen an Einkommensteuer an den Buchungstagen sehr wohl bereits die Fälligkeit bestsanden habe, sodass diese auch zu Recht in den Abrechnungsbescheid Eingang gefunden haben. Sollte der Bf…

BFG RV/7102924/2013Säumniszuschlag - Fälligkeit der Kapitalertragsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.03.2014

Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837   IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Firma X-GmbH, Adresse1, damals vertreten durch G., Steuerberaterin, Adresse2, über die Beschwerde vom 10. Juli 2013 gegen…

BFG RV/7101801/2023Haftungsbescheid: vor Fälligkeit der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.07.2024

…Die Feststellungen zu den Ansuchen, Bewilligung und Begründung der genannten Zahlungserleichterungsansuchen ergibt sich aus ebendiesen. Die Fälligkeiten der im Haftungsbescheid angeführten Abgaben ergeben sich aus dem Haftungsbescheid bzw. dem diesen angehängten Bescheiden. Dass die verfahrensgegenständlichen Abgaben bei der Primärschuldnerin uneinbringlich sind, ergibt sich aus den…

BFG RV/7102238/2019Zeitpunkt der Entstehung und Fälligkeit von festen Gebühren iZm einem Antrag auf Beibehaltung der österr. Staatsbürgerschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.01.2020

…Frage der Fälligkeit übertragbare Erkenntnis des VwGH vom 30. Juni 1976, 0191/75, mwN). Da dies jedenfalls vor dem 28. Februar 2019, dem Tag an dem der Beschwerdeführer einen (Teil)Betrag an Gebühren entrichtet hat, der Fall war, wurde die Gebühr bei Fälligkeit nicht vorschriftsmäßig…

UFSI RV/0672-I/12Säumnis bei Umbuchungsantrag nach Fälligkeit und unterlassenem Stundungsansuchen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2013

…Umbuchung nicht abgedeckte restliche Umsatzsteuer (428,06 €) wurde von der Bw. am 23.10.2012 entrichtet. Da somit die Tilgungswirkung erst nach der Fälligkeit der Umsatzsteuerschuld der Bw. (15.5.2012) eingetreten ist, liegen die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Festsetzung des Säumniszuschlages unstrittig vor. …

UFSW RV/3469-W/09Ein nach Fälligkeit der Abgabenschuld gestellter Antrag auf Aussetzung der Einhebung kann die bereits eingetretene Säumnis nicht rückwirkend beseitigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2010

…Bw. hat in seiner Berufung selbst dargetan, dass die Anweisung zur Überweisung am 9. Juli 2009, daher innerhalb von drei Tagen nach Fälligkeit (8. Juli 2009), erfolgte. Obwohl Sinn der Bestimmungen über Respirofristen dabei aber keineswegs die Einräumung einer weiteren Frist zur Abgabenentrichtung ist, vielmehr…

UFSI RV/0037-I/08Gewinnabfuhrverpflichtung mit aufgeschobener Fälligkeit: Es liegt keine Kapitalforderung (auf einen bestimmten Geldbetrag), sondern eine wiederkehrende Leistung auf bestimmte Zeit (10 Jahre) vor, die gemäß § 15 Abs. 1 BewG abzuzinsen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2009

…3 dieser Bestimmung ist der Wert unverzinslicher befristeter Forderungen oder Schulden jener Betrag, der nach Abzug von Jahreszinsen in Höhe von 5,5 v. H. des Nennwertes bis zur Fälligkeit verbleibt. Zufolge der Novellierung durch BGBl I 2003/71, in Geltung ab 21. August 2003…

UFSI RV/0036-I/08Gewinnabfuhrverpflichtung mit aufgeschobener Fälligkeit: Es liegt keine Kapitalforderung (auf einen bestimmten Geldbetrag), sondern eine wiederkehrende Leistung auf bestimmte Zeit (10 Jahre) vor, die gemäß § 15 Abs. 1 BewG abzuzinsen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2009

…3 dieser Bestimmung ist der Wert unverzinslicher befristeter Forderungen oder Schulden jener Betrag, der nach Abzug von Jahreszinsen in Höhe von 5,5 v. H. des Nennwertes bis zur Fälligkeit verbleibt. Zufolge der Novellierung durch BGBl I 2003/71, in Geltung ab 21. August 2003…

UFSI RV/0035-I/08Gewinnabfuhrverpflichtung mit aufgeschobener Fälligkeit: Es liegt keine Kapitalforderung (auf einen bestimmten Geldbetrag), sondern eine wiederkehrende Leistung auf bestimmte Zeit (10 Jahre) vor, die gemäß § 15 Abs. 1 BewG abzuzinsen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2009

…3 dieser Bestimmung ist der Wert unverzinslicher befristeter Forderungen oder Schulden jener Betrag, der nach Abzug von Jahreszinsen in Höhe von 5,5 v. H. des Nennwertes bis zur Fälligkeit verbleibt. Zufolge der Novellierung durch BGBl I 2003/71, in Geltung ab 21. August 2003…