28.5.3 Fälligkeit der Vorauszahlungen 28.5.3.1 Vorauszahlung als Jahresbetrag Rz 7563: Die gemäß § 45 Abs. 1 EStG 1988 ermittelte Vorauszahlung ist stets, also auch wenn erstmals steuerpflichtige Einkünfte unterjährig bezogen werden, als Jahresbetrag festzusetzen. Beispiel: Die Vorauszahlung wird erstmals (Geschäftseröffnung am…
…hievon abweichende, kraft Gesetzes zustehende (insbesondere Nachfristen; siehe Rz 38 bis Rz 50) oder bescheidmäßig zuerkannte (insbesondere Zahlungserleichterungen) Zahlungstermine berühren die Fälligkeit nicht (siehe Rz 24). Rz 2: Sofern Abgabenvorschriften nicht anderes vorsehen (zB bei Selbstbemessungsabgaben), werden Abgaben mit Ablauf eines Monates nach Bekanntgabe (§ 97…
1.2. Keine Änderung der Fälligkeit Rz 24: Abgesehen von dem in Rz 22 erster Satz angeführten Ausnahmefall kann der den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Fälligkeitstag auch in weiteren Verfahren einem Abgabepflichtigen gegenüber nicht mehr geändert werden und ist somit unverschiebbar. Eine Änderung des Fälligkeitstages tritt…
…5 UStG wird durch eine Nachforderung auf Grund der Veranlagung keine von Abs. 1 und 3 abweichende Fälligkeit begründet. Die Bf. hat mit den für das Jahr 2019 abgegeben Umsatzsteuervoranmeldungen in Summe Gutschriften in Höhe von € 58.909,46 geltend gemacht. Am 30.11…
…zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit den angefochtenen Bescheiden setzte die belangte Behörde die Einkommen- und Umsatzsteuer für das Jahr 2012 wegen Nichtabgabe von Steuererklärungen im Schätzungswege fest. Als Tag der Fälligkeit wurde im Spruch des Einkommensteuerbescheids 2012 der 11. Oktober 2013 genannt. Laut dem Spruch…
…BAO5, § 198 Tz. 10): Art und Höhe der Abgaben, Zeitpunkt der Fälligkeit und die Bemessungsgrundlagen. Die Formulierung: "Dieser Säumniszuschlag ist bis 17.08.2015 zu entrichten." hat insoweit einen normativen Inhalt, als damit ein Fälligkeitstag festgesetzt wurde. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. zB. VwGH…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des Herrn RECHTSANWALT, ADR gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 28. August 2013, ErfNr***, StNr…
…kein Rückstand mehr bestanden. Demnach sei keine Säumnis eingetreten. Die Begründung, wann Säumnis eintrete, müsse im ursächlichen Zusammenhang einer Fälligkeit stehen. Die Abweisung stehe daher mit der Begründung in keiner Beziehung, sie sei daher unbegründet. Über die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren …
…oben stehenden Fristen entrichtet worden seien. In der dagegen eingebrachten Berufung führte die Berufungswerberin (Bw.) aus, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeiten der Kammerumlage 01-03/2005 am 17. Mai 2005 in Höhe von € 8.649,10 und der Umsatzsteuer-Zahllast 04/2005 am 15…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Ludwig Martiny, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk in Wien betreffend Säumniszuschlag entschieden: Der Berufung wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
…Die Vorauszahlungen können nach § 212 BAO gestundet werden. Die Fälligkeiten sind gesetzlich vorgegeben und lassen sich nicht durch Bescheid anders festlegen; der Abgabenanspruch selbst entsteht bereits mit Beginn des jeweiligen Kalendervierteljahres. Im Lichte dieser gesetzlichen Bestimmungen und der Literaturausführungen hat das Finanzamt dem Berufungsbegehren des…
…sich aus § 45 Abs 2 EStG 1988 unzweifelhaft ergibt - zu Recht darauf hingewiesen, dass etwa hinsichtlich der strittigen Vorauszahlungen an Einkommensteuer an den Buchungstagen sehr wohl bereits die Fälligkeit bestsanden habe, sodass diese auch zu Recht in den Abrechnungsbescheid Eingang gefunden haben. Sollte der Bf…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Firma X-GmbH, Adresse1, damals vertreten durch G., Steuerberaterin, Adresse2, über die Beschwerde vom 10. Juli 2013 gegen…
…Die Feststellungen zu den Ansuchen, Bewilligung und Begründung der genannten Zahlungserleichterungsansuchen ergibt sich aus ebendiesen. Die Fälligkeiten der im Haftungsbescheid angeführten Abgaben ergeben sich aus dem Haftungsbescheid bzw. dem diesen angehängten Bescheiden. Dass die verfahrensgegenständlichen Abgaben bei der Primärschuldnerin uneinbringlich sind, ergibt sich aus den…
…Frage der Fälligkeit übertragbare Erkenntnis des VwGH vom 30. Juni 1976, 0191/75, mwN). Da dies jedenfalls vor dem 28. Februar 2019, dem Tag an dem der Beschwerdeführer einen (Teil)Betrag an Gebühren entrichtet hat, der Fall war, wurde die Gebühr bei Fälligkeit nicht vorschriftsmäßig…
…Umbuchung nicht abgedeckte restliche Umsatzsteuer (428,06 €) wurde von der Bw. am 23.10.2012 entrichtet. Da somit die Tilgungswirkung erst nach der Fälligkeit der Umsatzsteuerschuld der Bw. (15.5.2012) eingetreten ist, liegen die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Festsetzung des Säumniszuschlages unstrittig vor. …
…Bw. hat in seiner Berufung selbst dargetan, dass die Anweisung zur Überweisung am 9. Juli 2009, daher innerhalb von drei Tagen nach Fälligkeit (8. Juli 2009), erfolgte. Obwohl Sinn der Bestimmungen über Respirofristen dabei aber keineswegs die Einräumung einer weiteren Frist zur Abgabenentrichtung ist, vielmehr…
…3 dieser Bestimmung ist der Wert unverzinslicher befristeter Forderungen oder Schulden jener Betrag, der nach Abzug von Jahreszinsen in Höhe von 5,5 v. H. des Nennwertes bis zur Fälligkeit verbleibt. Zufolge der Novellierung durch BGBl I 2003/71, in Geltung ab 21. August 2003…
…3 dieser Bestimmung ist der Wert unverzinslicher befristeter Forderungen oder Schulden jener Betrag, der nach Abzug von Jahreszinsen in Höhe von 5,5 v. H. des Nennwertes bis zur Fälligkeit verbleibt. Zufolge der Novellierung durch BGBl I 2003/71, in Geltung ab 21. August 2003…
…3 dieser Bestimmung ist der Wert unverzinslicher befristeter Forderungen oder Schulden jener Betrag, der nach Abzug von Jahreszinsen in Höhe von 5,5 v. H. des Nennwertes bis zur Fälligkeit verbleibt. Zufolge der Novellierung durch BGBl I 2003/71, in Geltung ab 21. August 2003…