…einzelne Spaltungsform im Lichte der Regelungen der Art. VI UmgrStG zu betrachten. Zu unterscheiden sind Spaltungsvorgänge, die eine Umschichtung des Evidenzkontenstandes gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 zwischen spaltender und übernehmender Körperschaft zu Verkehrswertrelationen aufweisen und jenen Fällen, die einen ersatzlosen Untergang des Evidenzkontos (steuerneutrale…
13.65. Einlagekonto IBAN ***97***, 13.66. Einlagekonto IBAN ***98***, 13.67. Einlagekonto IBAN ***99***, 13.68. Einlagekonto IBAN ***100***, 13.69. Einlagekonto IBAN ***101***, 13.70. Einlagekonto IBAN ***102***, 13.71. Einlagekonto IBAN ***103***, 13.72. Einlagekonto IBAN ***104***, 13.73. Einlagekonto IBAN ***105…
BESCHLUSS ÜBER die Bewilligung einer Konteneinschau gem. § 8 KontRegG Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Siegfried Fenz über den Antrag des Finanzamtes Österreich vom 21. Dezember 2021 auf Bewilligung von Auskunftsverlangen der Behörde nach § 8 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG) (Konteneinschau) im Abgabenverfahren betreffend ***1…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des J.M., xyK., vertreten durch Czepl & Partner Treuhand GmbH, 4560 Kirchdorf/Krems, Jörgerstraße 16, vom 20. Dezember 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf an der Krems vom 2. Oktober 2002 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer…
tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen. Zudem muss festgestellt werden, dass die Wahl der Schätzungsmethode der Abgabenbehörde grundsätzlich frei steht. Die Schätzung nach der Methode des unaufgeklärten Vermögenszuwachses wie hier, wo sehr genau der Vermögenszuwachs ermittelt worden ist, muss als dem Finanzamt bzw der Bp…
…auf das Darlehenskapital-Subkonto umzugliedern. Ist dies nicht oder nur zum Teil möglich, kommt einer nachfolgenden Darlehenstilgung - als verdeckte Ausschüttung - in Höhe des fehlenden Evidenzkontenstandes zwingend die Eigenschaft einer Einkommensverwendung zu. 4.3. Führung und Vorlage der Evidenzkonten 4.3.1. Zeitliche Erfassung am Evidenzkonto…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Andrea Müller-Moravec, Steuerberaterin, 1100 Wien, Jagdgasse 25,vom 30. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10, vertreten durch Hofrat Mag. Christian Wolf, vom 11. Juni 2008 betreffend…
…im Evidenzkonto der Substiftung ist allerdings noch der "maßgebliche Wert" (= Bilanzgewinn + Gewinnrücklagen + stille Reserven, Rz 266 ff) der zuwendenden Stiftung abzuziehen. Beispiel 1: Die Privatstiftung A hat im Jahr 14 einen Evidenzkontostand iHv 10 Mio. und einen Bilanzgewinn im Jahr 13 iHv 2 Mio…
…3 Z 2 lit. b EStG 1988 genannten Werte (fiktive Anschaffungskosten) bis zu einem Stand von 0, ein negativer Evidenzkontenstand kann sich nicht ergeben. Zuwendungen der Stiftung, die über den Evidenzkontostand hinausgehen, sind jedenfalls steuerpflichtig, auch wenn kein maßgeblicher Wert vorhanden sein sollte. Rz 273…
…Die disponible Innenfinanzierung ist bei der übernehmenden Körperschaft um 300 zu erhöhen (Addition). Entwicklung der Evidenzkontenstände zu Variante a) bei Buchung auf eine ungebundene Kapitalrücklage: Die A- GmbH weist in ihrem Jahresabschluss zum 31.12.02 folgende Eigenkapitalstruktur und am Evidenzkonto folgenden Einlagenstand aus: |…
…dass in diesem Einbringungsfall auch der Evidenzkontenstand der einbringenden Körperschaft im Verhältnis des Verkehrswertes des eingebrachten Vermögens zum Gesamtwert vor Einbringung abzustocken und bei der übernehmenden Körperschaft aufzustocken ist. Rz 1263: Die Abstockung ist in erster Linie bei dem Disponible Einlagen-Subkonto (alternativ beim Bilanzgewinn…
…daher nur die historischen Anschaffungskosten der übertragenen Wertpapiere als Stiftungseingangswert im Evidenzkonto der Y Stiftung angesetzt werden dürften, wäre bei der Y Stiftung immer noch ein ausreichend hoher Evidenzkontenstand vorhanden, damit die Zuwendung darin Deckung finden und zur Gänze als steuerneutrale Substanzauszahlung gewertet werden könne. …
…nachvollziehbar und nachprüfbar sein. Dass, wie die Bf meint, auch bei einer bloßen Schätzung der Stiftungseingangswerte ein bei weitem ausreichender Evidenzkontenstand vorhanden gewesen sei, um ungeachtet von Bewertungsfragen die Zuwendung des Streitjahres als steuerneutrale Substanzauszahlung werten zu können, genügt dem nicht, zumal die Höhe der…
…natürliche Person, eine (X) GmbH gegründet habe und daneben habe diese natürliche Person einen Betrieb in eine andere (Y)GmbH eingebracht, habe dies dort zu einem Evidenzkontenstand von 100 geführt. In der Folge habe die natürliche Person diesen Anteil in die X GmbH eingebracht, was…
…c FinStrG) haben kann. Im Falle einer Berichtigung oder Änderung von Auszahlungstatbeständen sind auch die Evidenzkontenstände entsprechend zu berichtigen. 4.2. Form der Evidenzkontenführung Zur vereinfachten Evidenzkontenführung bei kleinen und mittelgroßen GmbH siehe Anhang I. Für die Qualifikation einer Ausschüttung als Einlagenrückzahlung oder Gewinnausschüttung besteht…
…damit das fiktiv ausgeschüttete Gewinnkapital auf 45.000 (95.000 - 50.000). Eine Doppelerfassung wird damit vermieden. Zum Stand der auf dem Evidenzkonto erfassten Einlagen sowie der Veränderung des Evidenzkontenstandes aufgrund von vorgelagerten Umgründungen siehe den Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass des BMF vom 27. September 2017…
…€ könne somit keinesfalls der Ausschüttungsfiktion unterliegen. Bei Bestand von Zweifel an der Qualifikation zwischen Einlagen- und Gewinnteile sei die Entwicklung laut Evidenzkontenstandsveränderung als Interpretationshilfe heranzuziehen (vgl. Rz.555 in den UmgrStR 2002).In der Anlage werde die Evidenzkontostandsentwicklung vor und nach der Einbringung gesendet…
4. Sollten Anfangs- und Endbestand an verfügbaren Geldmitteln sowie Geldbewegungen und Privataufwendungen laut Finanzamtstabelle von der Bf nicht fristgerecht bekannt gegeben werden, geht das Gericht von der Neutralität dieser Daten über den Beschwerdezeitraum sowie von einem von der Bf zu belegenden Finanzierungserfordernis von 3.266…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der [Z-Privatstiftung] (FN [####6]h), [Anschrift_Berufungswerberin], vertreten durch Hrn. [Steuerberater], [Anschrift_Stb], vom 1. Juni 2011 und 3. August 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Mag. Dieter Lukesch, vom 28. April…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri als Vorsitzende, den Richter bR als Beisitzer sowie die fachkundigen Laienrichter LR1, Wirtschaftskammer Wien, LR2, Arbeiterkammer Wien, in der Beschwerdesache des Bf, adresse, W., vertreten durch Steuerb., über die Beschwerde gegen die Bescheide des…