…als Zollschuldner begründet ist. Der, dem subjektiven Bereich zuzuordnende Vorwurf, der Bf. hätte zumindest erkennen müssen, dass die von ihm übernommene Gänseleber zuvor der zollamtlichen Überwachung entzogen worden war, ist anhand der objektiven Umstände des Einzelfalles zu beurteilen. Der Bf. ist Kaufmann und beim Erwerb…
…Wert, die Beschaffenheit als auch die Bestimmung der eingeführten Waren zu verschleiern und damit eine größtmögliche Reduzierung der Abgabenbelastung zu erreichen bzw. die Heranziehung der tatsächlichen Erwerber als Zollschuldner zu verhindern. Nach der Aktenlage und nach den Ausführungen des im Rahmen der o.a. Berufungsverhandlung…
…Wert, die Beschaffenheit als auch die Bestimmung der eingeführten Waren zu verschleiern und damit eine größtmögliche Reduzierung der Abgabenbelastung zu erreichen bzw. die Heranziehung der tatsächlichen Erwerber als Zollschuldner zu verhindern. Nach der Aktenlage und nach den Ausführungen des im Rahmen der o.a. Berufungs…
…Wert, die Beschaffenheit als auch die Bestimmung der eingeführten Waren zu verschleiern und damit eine größtmögliche Reduzierung der Abgabenbelastung zu erreichen bzw. die Heranziehung der tatsächlichen Erwerber als Zollschuldner zu verhindern. Nach der Aktenlage und nach den Ausführungen des im Rahmen der o.a. Berufungs…
…Wert, die Beschaffenheit als auch die Bestimmung der eingeführten Waren zu verschleiern und damit eine größtmögliche Reduzierung der Abgabenbelastung zu erreichen bzw. die Heranziehung der tatsächlichen Erwerber als Zollschuldner zu verhindern. Nach der Aktenlage und nach den Ausführungen des im Rahmen der o.a. Berufungsverhandlung…
…und alles unternommen haben, um wissentlich und willentlich die Zollbehörde in die Irre zu führen (bzw. die Heranziehung der tatsächlichen Erwerber als Zollschuldner zu verhindern). Die Tatsache, dass die betreffenden Speditionsdienstleistungen trotz ihres beachtlichen Umfanges stets in bar abgewickelt worden sind, spricht ebenfalls für die…
…und alles unternommen haben, um wissentlich und willentlich die Zollbehörde in die Irre zu führen (bzw. die Heranziehung der tatsächlichen Erwerber als Zollschuldner zu verhindern). Die Tatsache, dass die betreffenden Speditionsdienstleistungen trotz ihres beachtlichen Umfanges stets in bar abgewickelt worden sind, spricht ebenfalls für die…
…Wert, die Beschaffenheit als auch die Bestimmung der eingeführten Waren zu verschleiern und damit eine größtmögliche Reduzierung der Abgabenbelastung zu erreichen bzw. die Heranziehung der tatsächlichen Erwerber als Zollschuldner zu verhindern. Nach der Aktenlage und nach den Ausführungen des im Rahmen der o.a. Berufungsverhandlung…
…Der Erwerber der Schmuggelware findet sich im dritten Gedankenstrich des Art. 203 Abs. 3 ZK. Der mangelhafte Spruch des Erstbescheides, der mit der BVE nicht verbessert wurde, war nunmehr dahingehend abzuändern, dass im Spruch zum Ausdruck gebracht wird, als welcher der möglichen Zollschuldner der Bf…
…der angeführten Beweise weiters zwingend davon auszugehen, dass der Bw als Eigentümer bzw. Vertreter seines Unternehmens hinsichtlich der in Rede stehenden Einfuhren einerseits persönlich den Auftrag (Bestellung der Waren) erteilt und andererseits die Waren durch Kaufgeschäfte erworben habe. Das Zollamt beschäftigt sich danach noch im…
…weil dann für ihn als Erwerber die Zollschuld zumindest gemäß Artikel 203 Abs. 3 dritter Anstrich ZK entstanden wäre, zumal ihm anzulasten ist, vom Umstand, dass es sich um unversteuerte Rauchwaren gehandelt hat, Kenntnis gehabt zu haben. Bei zollschuldbegründenden Zuwiderhandlungen im Versandverfahren kommt es hinsichtlich…
…bei Vorhandensein mehrerer Zollschuldner ein Gesamtschuldverhältnis mit der Folge eines entsprechenden Auswahlermessens nach ä 20 BAO vorliegt. Vorliegend enthält jedoch der rechtsbehelfsgegenständliche Bescheid zur Ausübung dieses Auswahlermessens lediglich den Hinweis, dass hinsichtlich unseres Mandanten „das größte Nahverhältnis“ wegen seiner Eigenschaft als Erwerber der Waren bestanden…
…darzulegen, welche Personen es im vorliegenden Fall aufgrund welcher Sachverhaltsannahmen und Ermittlungsergebnisse als Zollschuldner im Sinne des Art. 202 Abs. 3 erster bis dritter Anstrich ZK (entweder als unmittelbar Handelnde, als Beteiligte oder als Erwerber oder Besitzer) ansieht und aufgrund welcher Sachverhaltsannahmen und Ermittlungsergebnisse im…
…allenfalls gemäß Artikel 202 oder 203 Abs. 3 dritter Anstrich ZK als Erwerber zum Zollschuldner geworden ist) ändert nichts daran, dass ihm nach der Aktenlage die Entstehung der Zollschuld als Beteiligter an einer Entziehung gemäß Artikel 203 Abs. 3 zweiter Anstrich ZK nicht anzulasten ist…
…zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der Inbesitznahme der Waren wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass eine zollrechtliche Verpflichtung nicht erfüllt war. Anders als nach altem Recht unter dem ZK, nach dem nur der ins Drittland zurückgekehrte Bewilligungs- und Verfahrensinhaber als Zollschuldner in Anspruch genommen…
…fachgerecht gelagert werden, nur begrenzt haltbar. Der sich mit dem Erwerber und Besitzer als Zollschuldner beschäftigende dritte Gedankenstrich des Art. 202 Abs. 3 des ZK setzt nicht voraus, dass einem Erwerber und/oder ein weiterer Besitzer von zollhängigen Waren auch die Person (Personen), die die…
…die Berufung als unbegründet abzuweisen. Betreffend den ermittelten Tatzeitpunkt ist darauf hinzuweisen, dass ein rascher Umschlag der Zigaretten im Allgemeinen der Lebenserfahrung entspricht. Schließlich sind Zigaretten, wenn sie nicht fachgerecht gelagert werden, nur begrenzt haltbar. Der sich mit dem Erwerber und Besitzer als Zollschuldner beschäftigende…
…zudem ungeklärt geblieben, ob bzw. dass der Bf. Zollschuldner als Verbringer der Zigaretten (Art. 202, Abs. 3, erster Anstrich ZK), als Entzieher derselben (Art. 203, Abs. 3, erster Anstrich ZK) oder als Erwerber derselben im Sinne von Art. 202 und Art. 203 ZK, jeweils Abs…
…Abs. 1 und Abs. 3 letzter Anstrich entstanden. Wegen dieser umfassenden Zollschuldnerstellung als Verfahrensinhaber sei die Zollschuld im Rahmen des der Abgabenbehörde zustehenden Ermessens alleine ihr gegenüber geltend gemacht worden. Da die Zollschuld für die Bf. auf den angeführten Titel zurückzuführen sei, die Bestimmung des …
…die Bf. im Namen des E. alle Angelegenheiten abhandeln könne, auch als Bevollmächtigung für die Abhandlung von Zollangelegenheiten verstanden hat. Zu dritten Gruppe von Zollschuldnern (dritter Anstrich) zählen die Erwerber. Zu dieser Gruppe könnte der auf die Bf. nachfolgende Pächter des Schiffes zählen, wenn er…