…Konto-Nr.: x, zur Finanzierung des Restkaufpreises verwendet. Dieser Bankkredit wurde daher zweifelsohne nicht für Zwecke der Errichtung eines Eigenheimes aufgenommen, sondern diente zur Gänze dem Erwerb eines bereits errichteten Eigenheimes von einem Vorbesitzer. Daraus folgt, dass die normierte sachliche Voraussetzung der Darlehensverwendung zur Wohnraumerrichtung…
…Errichtung eines Eigenheimes aufgenommen, sondern diente zur Gänze dem Erwerb eines bereits errichteten Eigenheimes von einem Voreigentümer. Daraus folgt, dass die normierte sachliche Voraussetzung der Darlehensverwendung für diesen Kredit zur Wohnraumerrichtung nicht erfüllt ist. Da somit die Bezahlung des Restkaufpreises einen nicht sonderausgabenbegünstigten Erwerb darstellt…
…gehören auch die Nebenkosten der Anschaffung wie Vertragserrichtungskosten etc.) eines bereits errichteten Eigenheimes. Mit Kaufvertrag vom 13. Juli 2006 erwarb die Bw. gemeinsam mit ihrem Ehegatten eine Liegenschaft samt Gebäude um 150.000 Euro. Da es sich bei diesem Gebäude unbestrittenermaßen um ein bereits errichtetes…
…b iVm lit. d EStG 1988 nur die "Errichtung" neuen Wohnraumes durch einen Steuerpflichtigen, nicht jedoch der Erwerb bereits (teilweise) bestehenden Wohnraumes (Anschaffungskosten des Grundstücks und des Rohbaus) begünstigt ist und damit der Bw. hinsichtlich des von ihm und seiner Gattin erworbenen Rohbaues nicht Errichter…
…hat. Bereits im Zeitpunkt des Grundkaufes am 25.9.2008 war der Wille der Bf. auf den Erwerb eines durch Realteilung zu schaffenden eigenen Grundstückes samt dem von der GmbH vorgeplanten und darauf errichteten Bauwerk gerichtet und nicht bloß auf den Erwerb eines unbebauten Nutzungsabschnittes…
…In einer Gesamtbetrachtung ist jedenfalls davon auszugehen, dass die Bf. nicht Bauherr hinsichtlich des auf dem erworbenen Nutzungsabschnitt errichteten Eigenheimes war. In ihrer Gesamtheit sprechen daher die Vorplanung und die koordinierte Ausführung der 4 Bauprojekte sowie der Erwerb von Miteigentum letztendlich für die Hinnahme des…
…In einer Gesamtbetrachtung ist jedenfalls davon auszugehen, dass der Bf. nicht Bauherr hinsichtlich des auf dem erworbenen Nutzungsabschnitt errichteten Eigenheimes war. In seiner Gesamtheit sprechen daher die Vorplanung, die koordinierte Ausführung der 4 Bauprojekte, der Erwerb von Miteigentum und die zeitliche Abfolge letztendlich für die…
…In einer Gesamtbetrachtung ist jedenfalls davon auszugehen, dass die Bf nicht Bauherr hinsichtlich des auf dem erworbenen Nutzungsabschnitt errichteten Eigenheimes war. In seiner Gesamtheit spricht daher die Vorplanung, die zeitliche Abfolge, der Erwerb von Miteigentum und vor allem die koordinierte Ausführung der 4 Bauprojekte (Einreichplan…
…In einer Gesamtbetrachtung ist jedenfalls davon auszugehen, dass der Bf. nicht Bauherr hinsichtlich des auf dem erworbenen Nutzungsabschnitt errichteten Eigenheimes war. In seiner Gesamtheit sprechen daher vor allem die Vorplanung, die zeitliche Abfolge, der Erwerb von Miteigentum und die koordinierte Ausführung der 4 Bauprojekte letztendlich…
…In einer Gesamtbetrachtung ist jedenfalls davon auszugehen, dass der Bf. nicht Bauherr hinsichtlich des auf dem erworbenen Nutzungsabschnitt errichteten Eigenheimes war. In ihrer Gesamtheit sprechen daher die Vorplanung und die koordinierte Ausführung der 4 Bauprojekte sowie der Erwerb von Miteigentum letztendlich für die Hinnahme des…
…hat. Bereits im Zeitpunkt des Grundkaufes am 25.9.2008 war der Wille des Bf. auf den Erwerb eines durch Realteilung zu schaffenden eigenen Grundstückes samt dem von der GmbH vorgeplanten und darauf errichteten Bauwerk gerichtet und nicht bloß auf den Erwerb eines unbebauten Nutzungsabschnittes…
…In einer Gesamtbetrachtung ist jedenfalls davon auszugehen, dass die Bf. nicht Bauherrin hinsichtlich des auf dem erworbenen Nutzungsabschnitt errichteten Eigenheimes war. In seiner Gesamtheit sprechen daher die Vorplanung, die koordinierte Ausführung der 4 Bauprojekte, der Erwerb von Miteigentum und die zeitliche Abfolge letztendlich für die…
…der durch Vergleichsfälle erwiesenen ständigen Geschäftspraxis der GmbH als erwiesen, dass die GmbH primär nur solche Käufer zum Erwerb eines Grundstückes zugelassen hat, die sich auch verpflichtet haben, ein Haus mit der GmbH zu errichten. Im gegenständlichen Fall ist es der GmbH offenkundig auch gelungen…
…geplantes Haus erwarb oder sie noch geringfügige Änderungen in der Planung im Verhältnis zum Gesamtbauvorhaben bestimmen konnte, ändert nichts daran, dass ein bebautes Grundstück erworben werden sollte (vgl. VwGH 15.3.2001, 2000/16/0082). Ob ein Grundstückserwerber als Bauherr eines darauf zu errichtenden Gebäudes…
…geplantes Haus erwarb oder er noch geringfügige Änderungen in der Planung im Verhältnis zum Gesamtbauvorhaben bestimmen konnte, ändert nichts daran, dass ein bebautes Grundstück erworben werden sollte (vgl. VwGH 15.3.2001, 2000/16/0082). Ob ein Grundstückserwerber als Bauherr eines darauf zu errichtenden Gebäudes…
…eines Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll. Gegenstand eines nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG der GrESt unterliegenden Erwerbvorganges sei das Grundstück in bebautem Zustand auch dann, wenn die Verträge über den Erwerb des unbebauten Grundstücks einerseits und des darauf zu errichtenden…
…eines Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll. Gegenstand eines nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG der GrESt unterliegenden Erwerbvorganges sei das Grundstück in bebautem Zustand auch dann, wenn die Verträge über den Erwerb des unbebauten Grundstücks einerseits und des darauf zu errichtenden…
…C, dass der Grundstückserwerb und der Erwerb des Hauses in einem derart engen Zusammenhang stehen, dass ein einheitlicher Vorgang anzunehmen ist und die Bw bereits vor dem schriftlichen Vertragsabschluss über die Liegenschaft ein im Wesentlichen fertig geplantes Gebäude ausgewählt hat bzw. ihre Absicht darauf gerichtet…
…C, dass der Grundstückserwerb und der Erwerb des Hauses in einem derart engen Zusammenhang stehen, dass ein einheitlicher Vorgang anzunehmen ist und der Bw bereits vor dem schriftlichen Vertragsabschluss über die Liegenschaft ein im Wesentlichen fertig geplantes Gebäude ausgewählt hat bzw. seine Absicht darauf gerichtet…
…grundbücherlichen Sicherstellung sämtlicher betreffender Werklöhne der fünf Grundstückserwerber verpflichtet, zeigt keineswegs die Machtstellung des Bauträgers bzw. ist ein völlig üblicher Vorgang im Rahmen der Errichtung eines Eigenheimes für einen Auftragnehmer. Es ist hier nämlich dezidiert darauf abgestellt, dass diese grundbücherliche Sicherstellung der Werklöhne erst dann…