Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dkfm. Otto Frummel Ges.m.b.H., Wirtschaftstreuhänder, 2136 Laa/Thaya, Stadtplatz 16, vom 15. Oktober 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 7. August 2008, Zl. 23000…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der D-GmbH, vertreten durch Graf von Westphalen Bappert & Modest, Rechtsanwälte, Große Bleichen 21, 20354 Hamburg, Deutschland, vom 10. September 2004 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 28. Juli 2004, Zl. 610/00000/0/1999…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der D-GmbH, vertreten durch Graf von Westphalen Bappert & Modest, Rechtsanwälte, Große Bleichen 21, 20354 Hamburg, Deutschland, vom 6. September 2004 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 29. Juli 2004, Zl. 610/00000/4/1998…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der D-GmbH, vertreten durch Graf von Westphalen Bappert & Modest, Rechtsanwälte, Große Bleichen 21, 20354 Hamburg, Deutschland, vom 8. September 2004 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 2. August 2004, Zl. 610/00000/0/1998…
5.7 Rückzahlung von Einnahmen (§ 16 Abs. 2 EStG 1988) Rz 319: Zu den Werbungskosten zählt auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen, sofern weder der Zeitpunkt des Zufließens noch der Zeitpunkt der Erstattung willkürlich festgesetzt wurde. Die Erstattung (Rückzahlung) von steuerfreien bzw. nicht steuerbaren Einnahmen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der Dipl.-Ing. ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 11.3.2019, gegen den Bescheid des damaligen Finanzamts Wien 4/5/10, 1030 Wien, Marxergasse 4, vom 13.2.2019, mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Klara Verhounig, Kalvarienbergstraße 51, 8020 Graz, über die Beschwerde vom 29. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. November 2021 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Ergon Wirtschaftschaftsprüfung GmbH, Innsbrucker Bundesstraße 75, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom betreffend Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch HSP STEUER Schneider, Talstraße 106, 41516 Grevenbroich, über die Beschwerde vom 23. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 11. Oktober 2019 betreffend…
5.9.21.7 Nachweis und Geltendmachung von Werbungskosten Rz 383g: Sollen Werbungskosten bereits im laufenden Jahr berücksichtigt werden, so müssen sie bis spätestens 30. Juni des laufenden Jahres beim zuständigen FA (Formular L 54) glaubhaft gemacht werden. Auf Grund eines solchen Antrages wird ein…
12.8.24 Schadenersatzleistungen, Schadensfälle Rz 906: Schadenersatzleistungen sind nicht absetzbar, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat (Verschuldenshaftung; VwGH 25.1.2000, 97/14/0071, vgl. Rz 828 ff). Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von Gegenwerten können nur dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn…
Unter den Begriff Tourismus fallen nach Freyer, Walter 2006, Tourismus: Einführung in die Fremdenverkehrsökonomie, 8.Auflage, München, Oldenbourg, unterschiedliche Reisearten und -formen, die sich nach unterschiedlichen Kriterien z.B. nach Motivation (z.B. Kultur- oder Bildungstourismus, Sport- und/oder naturnaher Tourismus, etc.), Dauer, Organisationsform (Individual…
11.12 SV-Rückerstattung und Erstattung Absetzbeträge (§ 33 Abs. 8 EStG 1988) Rz 811: Für Steuerpflichtige, die Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag haben, gilt: Ergibt sich bei der Steuerberechnung nach § 33 Abs. 1 und 2 EStG 1988 ein Betrag unter null, ist der Alleinverdiener…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch die ggw steuerberatungs gmbh, 1010 Wien, Strobelgasse 2/6, vom 5. Mai 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12./13/14 Purkersdorf, vom 3. April 2006 betreffend Einkommensteuer für die Jahre…
Einrichtungsgegenstände im häuslichen Arbeitszimmer Rz 1519: Siehe LStR 2002 Rz 327. Eintreibungskosten Rz 1520: Kosten für die Einbringung betrieblicher Forderungen sind Betriebsausgaben. Dies gilt auch dann, wenn sie nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit gesetzt werden. Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit ist, dass die Aufwendungen in unmittelbarem…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des W F, PLZ L, Adr, vom 29. September 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch Amtsdirektorin Eva Hoffmann, vom 18. September 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der angefochtene Bescheid vom 18…
5.1.4 ABC der Betriebseinnahmen Abfindungen Rz 1030: Der Grund für das Entstehen des Anspruches muss in der betrieblichen Sphäre liegen: Verzicht auf eine Firmenbezeichnung (VwGH 29.3.1978, 0652/77), Entgelt für Verzicht auf Vorkaufsrecht eines Baumaterialienhändlers, da das Recht notwendiges Betriebsvermögen darstellt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache BW, Adr, PLZ E, gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 11. Oktober 2013 betreffend Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung), Steuernummer StNr, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird wie mit Berufungsvorentscheidung abgeändert. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlagen und der Höhe der Abgabe wird auf die Berufungsvorentscheidung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Walter Koneczny,, gegen den gem. § 295a BAO geänderten Einkommensteuerbescheid 2000 vom 15. Juni 2005 (Änderung gem. § 295a BAO zum Einkommensteuerbescheid vom 5. November 2001) und den gem. § 293b BAO berichtigten Einkommensteuerbescheid für…