… 3 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988 steuerfrei (VwGH 10.09.1998, 96/15/0272, Entschädigung für einen Ernteausfall). Rz 301a: § 3 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 gilt auch für entsprechende Zuwendungen der in § 4a Abs. 3 EStG 1988 in der Fassung…
…zwei folgenden Jahren neuerlich die Zukaufsgrenze überschritten wird, ist ab dem dritten Jahr von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen, es sei denn, die Überschreitung der Zukaufsgrenze wurde durch nicht einkalkulierbare Ernteausfälle (Frostschäden, Hagel usw.) veranlasst oder es wird glaubhaft gemacht, die Überschreitungen waren nur vorübergehend (vgl. …
…Pflanzenschutzmittel "***Bez.***" der Firma ***A***. Die Behandlung der Weinreben mit diesem Pflanzenschutzmittel führte insbesondere im darauffolgenden Jahr 2015, aber auch noch im Jahr 2016 infolge von Wuchsanomalien zu Ernteausfällen. Am 23.7.2016 unterschrieb der Bf. eine Vergleichsvereinbarung mit der Firma ***A GmbH***, ***Agrarbereich*** (***ABC***…
…aus Vermietung und Verpachtung der Einkommensteuer. Gegen diese Wiederaufnahms- und Einkommensteuerbescheide erhob die Berufungswerberin Berufung, die ihre steuerliche Vertretung wie folgt begründete: Bei den Provisionen handle es sich um Servitutsentschädigungen für ein landwirtschaftliches Grundstück, die als Abgeltung für Ernteausfälle, Wirtschaftserschwernisse und Bodenwertminderungen gezahlt worden seien…
…ausgewiesen worden sei. Diese Umsatzsteuer sei von der Bw. als Vorsteuer in Abzug gebracht worden. Es seien unter anderem auch Entschädigungszahlungen für Ernteausfälle geleistet worden. Diese Schadenersatzzahlungen seien mangels Leistungsaustausches nicht steuerbare Umsätze und würden daher die Bw. nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Die dafür im…
…bis ATS 90.000,00 aus einer nichtlandwirtschaftlichen Nutzungsüberlassung als Nebenerwerb zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zählen, wobei Einnahmen für Ernteausfälle nicht zum Ansatz kommen, da diese bei der Vollpauschalierung für landwirtschaftliche Flächen bereits erfasst seien. Das Finanzamt wertete die Vermietung des Grundstückes…
…des § 30 Abs. 9 BewG 1955 sind auch unentgeltliche Zugänge zu berücksichtigen, allerdings mit einem Zukaufswert von Null. Eine Überschreitung der Zukaufsgrenze auf Grund von nicht einkalkulierbaren Ernteausfällen (Frostschäden, Hagel usw.) ist nicht schädlich. Rz 4213: § 30 Abs. 9 letzter Satz BewG 1955 sieht vor…
…eine geplante "Betriebsvergrößerung" verwiesen bzw. dürfte dies auch in der vorgelegten Prognoserechnung berücksichtigt worden sein. Auf welcher Basis beruht die vorgelegte Prognoserechnung bzw. inwiefern wurden Ernteausfälle berücksichtigt? Um Stellungnahme und Vorlage der entsprechenden Unterlagen wird ersucht. Vorhaltsbeantwortung vom 3. Oktober 2017 Der Bf äußerte sich…
…Hagelgewittern unterschiedlich reagieren. Aufgrund dieser Gegebenheiten ist für den Landwirten eine breite Bewirtschaftung im Sinne der Anbaunaturen erforderlich, damit Ernteausfalle einer Anbaunatur durch Erntezuwachse anderer Naturen ausgeglichen wird. Aus der Feststellung seitens der Betriebsprüfung, dass die Anbauplanung zwischen der ***1*** KG und dem Betrieb von *…
…Hagelgewittern unterschiedlich reagieren. Aufgrund dieser Gegebenheiten ist für den Landwirten eine breite Bewirtschaftung im Sinne der Anbaunaturen erforderlich, damit Ernteausfalle einer Anbaunatur durch Erntezuwachse anderer Naturen ausgeglichen wird. Aus der Feststellung seitens der Betriebsprüfung, dass die Anbauplanung zwischen der ***1*** KG und dem Betrieb von *…
…Hagelgewittern unterschiedlich reagieren. Aufgrund dieser Gegebenheiten ist für den Landwirten eine breite Bewirtschaftung im Sinne der Anbaunaturen erforderlich, damit Ernteausfälle einer Anbaunatur durch Erntezuwachse anderer Naturen ausgeglichen wird. Aus der Feststellung seitens der Betriebsprüfung, dass die Anbauplanung zwischen der ***1*** KG und dem Betrieb von *…
…die §§ 21 bis 31 EStG 1988 zu subsumieren sei. "Eine anlässlich der Einräumung einer Stromleitungsdienstbarkeit auf land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken geleistete Entschädigung für künftige Ernteausfälle gehört als Entschädigung gemäß § 32 Abs. 1 zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (VwGH 28.9.1962, 588/63…
…Saisonkarte. Im Sachverständigengutachten vom 24. November 2006 sei eine Entschädigung für Wirtschaftserschwernisse, Ernteausfälle und Grundwertminderung in Höhe von 16.912,55 (30%) errechnet worden. Für diese neben der Grundstückspacht eigenständig bestehende Hauptleistung sei vom Bf Umsatzsteuer in Höhe von 12% gem. § 22 (1) UStG verrechnet…
…Aufwand für Betriebsmittel, moderne Maschinen und Betriebsführung, sei gegenüber früher deutlich gestiegen. Im Falle eines Ernteausfalles gebe es nicht nur – wie früher – keinen Ertrag, sondern aufgrund der eingesetzten finanziellen Mittel einen massiven finanziellen Verlust. Diese möglichen finanziellen Verluste gingen zwischenzeitlich so weit, dass es als…
…hinaus durch den Aufenthalt in Österreich ihre Deutschkenntnisse weiter vertiefen. Die Ehefrau wollte sich angesichts der schlechten Arbeitsmarktlage in Griechenland darüber hinaus eine berufliche Perspektive in Österreich aufbauen. Diese Pläne sind leider aus verschiedenen Gründen (Ernteausfälle, Krankheit der Ehefrau und daraus resultierende familiäre Probleme) nicht…
…Landwirte stellt sich die Frage der Steuerbefreiung nicht. In den anderen Fällen ist die besondere Situation der Urproduktion von Feldfrüchten zu berücksichtigen. Treten durch ein Katastrophenereignis Ernteausfälle ein, liegt eigentlich ein Sachschaden an den "unfertigen Erzeugnis" (Feldfrüchte) vor. Dieser Substanzverlust tritt aber bei der landwirtschaftlichen…
…die alte Drainage nicht mehr. Der Wasserstand in diesen Gebieten ist erheblich gestiegen, es gibt dadurch teilweise Ernteausfälle bis zu 100 %. Eine Instandsetzung der ursprünglichen Drainagierung ist wirtschaftlich nicht vertretbar und würde auch aufgrund der naturschutzrechtlichen Bestimmungen nicht mehr genehmigt werden. Diese Eingriffe in die…
…die Zukaufsgrenze überschritten wird, ist nach der Verwaltungspraxis ab dem dritten Jahr von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen, es sei denn, die Überschreitung der Zukaufsgrenze wurde durch nicht einkalkulierbare Ernteausfälle (Frostschäden, Hagel usw.) veranlasst oder es wird glaubhaft gemacht, dass die Überschreitungen nur vorübergehend waren (vgl. …
…VwGH 1. Juni 2006, 2003/15/0093) Nur dieser Betrag kann von der Entschädigungszahlung in Abzug gebracht werden (der Betrag, welcher auf Ernteausfälle u.ä. entfällt, blieb bereits im Zuge der Veranlagung unberücksichtigt). Somit sind von der Entschädigungszahlung 59.063,97 ATS steuerpflichtig, es ergeben…
…Juni 2006, 2003/15/0093) Nur dieser Betrag kann von der Entschädigungszahlung in Abzug gebracht werden (der Betrag, welcher auf Ernteausfälle uä entfällt, blieb bereits im Zuge der Veranlagung unberücksichtigt). Eine pauschale Reduktion der Entschädigungssumme um 30 %, wie von der Abgabenbehörde erster Instanz im Zuge…