…bereits das mediterrane Klima für sich allein zu einer Linderung der Krankheit der Bf. führt, reicht für die Anerkennung der Aufwendungen von Erholungsreisen als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1988 nicht aus. Bei einer breiten Palette von Krankheitsbildern vermag ein Klimawechsel den Krankheitsverlauf gewiss positiv…
…sondern jeweils in einem Appartement, also in einem für jeden erholungssuchenden Urlauber zugänglichen Domizil. Unterscheiden sich medizinisch indizierte Reisen aber nach ihrem äußeren Erscheinungsbild nicht von Erholungsreisen, werden sie mangels ausreichender Abgrenzung von der steuerlich unbeachtlichen privaten Sphäre nach einhelliger Rechtsprechung nicht als zwangsläufig angesehen…
…2755/76, 2103/77, 2104/77). An den Nachweis dieser Voraussetzungen müssten wegen der im Allgemeinen schwierigen Abgrenzung solcher Reisen von den ebenfalls der Gesundheit und Erhaltung der Arbeitskraft dienenden Erholungsreisen strenge Anforderungen gestellt werden (z.B. VwGH 18.12.1973, 1792/72). Zum Nachweis…
ausgeschlossen werden konnte und Geschäftsreisen in Verbindung mit Erholungsreisen grundsätzlich nicht abzugsfähig sind (Aufteilungsverbot), wurden die gegenständlichen Reisen der Privatsphäre zugeordnet. Die angefallenen Kosten (Flug- und Nächtigungskosten, Taggelder) in Höhe von S 22.378,00 (Reise Rom 1997) und S 21.930,00 (Reise Barcelona…
…Abs. 3 EStG 1988 und führte begründend aus, der Begriff "Kur" erfordere gewisse Voraussetzungen, wie etwa ärztliche Aufsicht und Betreuung oder einen kurmäßig geregelten Tagesablauf. Wegen der Schwierigkeit der Abgrenzung reiner Erholungsreisen von Kuraufenthalten, seien strenge Maßstäbe an die den Steuerpflichtigen treffenden Nachweiserfordernisse zu legen…
…der Körperpflege, der ärztlichen Behandlung, der Heilmittel und der Pflege in Krankheitsfällen, einer Erholungsreise, des Unterrichtes und der Berufsausbildung, der Befriedigung angemessener geistiger Bedürfnisse und Unterhaltungen und vieles mehr. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die nachfolgende Kostenaufstellung eines typischen Monats: [Grafik] In dieser…
…einer Krankheit nachweislich notwendig ist und eine andere Behandlung nicht oder kaum erfolgversprechend sei. An den Nachweis dieser Voraussetzungen seien vor allem auf Grund der schwierigen Abgrenzung zu Erholungsreisen strenge Anforderung zu stellen. Erforderlich sei die Vorlage eines vor Antritt der Kur ausgestellten ärztlichen Zeugnisses…
…unter ärztlicher Aufsicht und Betreuung durchgeführtes Heilverfahren. Die der Behandlung einer Krankheit unmittelbar dienende Reise zur Heilung oder Linderung einer Krankheit muss nachweislich notwendig sein. Zur Abgrenzung von Erholungsreisen ist wesentlich, dass die Reise nach Ihrem Gesamtcharakter eine Kurreise, auch mit nachweislich kurgemäß geregelter Tages…
…Da generell ein Erholungsurlaub der Gesundheit zuträglich ist, erweist sich eine Abgrenzung der für die Gesundheit und Erhaltung der Arbeitskraft förderlichen Erholungsreisen von den aus medizinischer Sicht notwendigen Reisen im engeren Sinn als erforderlich. Eine Reise im letztgenannten Sinn könne nach der Rechtsprechung nur angenommen…
…ärztliche Empfehlung erfolgt, die durchgeführten Heilbehandlungen seien unter ärztlicher Aufsicht und Betreuung gestanden. Die Reisen würden ausschließlich der Linderung seines aktenkundigen Leidens dienen und seien daher auch keine Erholungsreisen und schon gar nicht Erholungsaufenthalte, zumal die Tages- und Freizeitgestaltung kurmäßig geregelt gewesen sei. Den Ablauf…
…Heilverfahren Anwendung finde. Der Steuerpflichtige sei für das Vorliegen der geforderten Voraussetzungen nachweispflichtig. Wegen der generell schwierigen Abgrenzung von Kurreisen und ebenfalls der Gesundheit und Erhaltung der Arbeitskraft dienenden Erholungsreisen würden strenge Maßstäbe an die Nachweispflicht angelegt. Außergewöhnliche Belastungen lägen nur dann vor, wenn Ausgaben…
…den Steuerpflichtigen zu führenden – Nachweis dieser Voraussetzungen müssten wegen der im allgemeinen schwierigen Abgrenzung krankheitsbedingter Reisen von den ebenfalls der Gesundheit dienenden Erholungsreisen strenge Anforderungen gestellt werden. Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit eines Kuraufenthaltes sei die Vorlage eines vor Antritt der Kur ausgestellten ärztlichen Zeugnisses erforderlich…
…nachweislich notwendig und eine andere Behandlung nicht oder kaum Erfolg versprechend ist. An den - vom Steuerpflichtigen zu führenden - Nachweis müssen wegen der im Allgemeinen schwierigen Abgrenzung solcher Reisen von den ebenfalls der Gesundheit dienenden Erholungsreisen strenge Anforderungen gestellt werden (etwa VwGH vom 28. Oktober 2004…
…ausgestellte ärztliche Bestätigungen, aus welchen sich die Notwendigkeit und Dauer der Reise sowie das Reiseziel ergäben oder durch den einen Kostenersatzes durch die Sozialversicherung, der Charakter einer außergewöhnlichen Belastung nachgewiesen werden könne. Aufwendungen für Erholungsreisen, seien nicht abzugsfähig. Die Belege über Thermenbesuche, Hotels und Ähnliches…
…einer Krankheit nachweislich notwendig und eine andere Behandlung nicht oder kaum Erfolg versprechend ist. An den zu erbringenden Nachweis dieser Voraussetzungen müssen wegen der im allgemeinen schwierigen Abgrenzung krankheitsbedingter Reisen von den ebenfalls der Gesundheit dienenden Erholungsreisen strenge Anforderungen gestellt werden (VwGH 28.10.2004…
…den - vom Steuerpflichtigen zu führenden - Nachweis dieser Voraussetzungen müssen wegen der allgemein schwierigen Abgrenzung krankheitsbedingter Reisen von den ebenfalls der Gesundheit dienenden Erholungsreisen strenge Anforderungen gestellt werden. Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit eines Kuraufenthaltes ist die Vorlage eines vor Antritt der Kur ausgestellten ärztlichen Zeugnisses erforderlich…
…nachweislich notwendig ist und eine andere Behandlung nicht erfolgversprechend ist. An den Nachweis dieser Voraussetzungen müssen wegen der im Allgemeinen schwierigen Abgrenzung solcher Reisen von den ebenfalls der Gesundheit dienenden Erholungsreisen strenge Anforderungen gestellt werden. Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit eines Kuraufenthalts ist die Vorlage eines…
…das vor Antritt der Kur ausgestellt wurde. Aufwendungen, denen schwerpunktmäßig der Charakter einer zumal mit der Gattin unternommenen Erholungsreise zukomme, seien nicht abzugsfähig. Der Bw wandte sich gegen diese Auffassung mit Vorlageantrag. Ihn begründete er wie folgt: Seine Frau sei seit Jahren wegen Kreuzschmerzen in…
…ist und eine andere Behandlung nicht oder kaum erfolgversprechend ist. An den Nachweis dieser Voraussetzungen müssen wegen der im Allgemeinen schwierigen Abgrenzung solcher Reisen von den ebenfalls der Gesundheit dienenden Erholungsreisen strenge Anforderungen gestellt werden. Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit eines Kuraufenthalts ist deshalb die Vorlage…
…ein vor Antritt der Kur ausgestelltes ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Der vom Arzt ausgestellte Kurantrag sei am 27. September 2007 und somit nach den ,Erholungsreisen' ausgestellt worden. Nach Auskunft der Pensionsversicherungsanstalt sei für 2007 kein Kuraufenthalt bewilligt worden. Die Aufenthalte seien zwar unbestritten der Gesundheit förderlich…