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104 902 Treffer335 msnur geltende Fassungen
VB-0304Anlage 3a
geltende FassungRichtlinien14.10.2025

Anlage 3a Formular für den genehmigten Zusatz [Grafik]  

UFSK RV/0310-K/06Erhöhte Familienbeihilfe bei Zöliakie
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.01.2008Teil 1/2

…nicht ausreichend deutlich geregelt sind, dient (vgl. BMSK-41130/0030-IV/8/2007) Zur Zöliakie wird in den Ergänzungsrichtlinien folgendes angeführt: "Im Rahmen der Einschätzung des Grades der Behinderung (Behinderungseinstellungsgesetz, Familienlastenausgleichsgesetz und Bundesbehindertengesetz) wird zur Einschätzung des Schweregrades einer Behinderung die Richtsatzverordnung (§7 KOVG) herangezogen…

UFSK RV/0310-K/06Erhöhte Familienbeihilfe bei Zöliakie
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.01.2008Teil 2/2

Es ist richtig, dass das vom Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen vom 15. März 2003 an die Vorsitzende der österreichischen Arbeitsgemeinschaft, Frau Hertha Deutsch, gefertigte Schreiben, "Einschätzung der Zöliakie zum Bezug der erhöhten Familienbeihilfe" ausführt, dass "im Falle eines negativen Antikörpernachweises weiterhin eine Einschätzung…

UP-4001Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

Die Arbeitsrichtlinie Alternativ geltende Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen ("Transitional rules") UP-4001 stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…

ZK-2590Einleitung
geltende FassungRichtlinien25.04.2023

Die Arbeitsrichtlinie: ZK-2590 passive Veredelung (pV) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…

UP-5100Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

  Die Arbeitsrichtlinie UP-5100 (Arbeitsrichtlinie CARIFORUM) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei…

UP-4700Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.05.2020

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4700 (Arbeitsrichtlinie Algerien) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei…

ZK-2560Einleitung
geltende FassungRichtlinien25.04.2023

  Die Arbeitsrichtlinie: ZK-2560 aktive Veredelung (aV) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…

UP-4300Einleitung
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4300 (Arbeitsrichtlinie EWR [IS, NO, LI]) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…

VB-0240Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

Die Arbeitsrichtlinie Ökologische/Biologische Produktion (VB-0240) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Beschränkungen der Verordnung (EU) 2018/848 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können…

UP-4300Anhang 3
geltende FassungRichtlinien29.09.2022
UP-4200Anlage 3
geltende FassungRichtlinien28.10.2021
VB-0210Anlage 2
geltende FassungRichtlinien03.03.2018

Anlage 2 Teildokument V I 2 [Grafik]   [Grafik]  

UP-4200Anlage 4
geltende FassungRichtlinien10.11.2021
ZK-25902.6.6. Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

2.6.6. Ersatzwaren | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 223 | Art. 169 | Art. 268, 269 | - | - | Anhang 71-04 | - | - 2.6.6.1. Grundsätzliches Abweichend vom Nämlichkeitsprinzip bewilligen die Zollbehörden auf…

UP-4200Anlage CH
geltende FassungRichtlinien18.11.2021
UP-4000Einleitung
geltende FassungRichtlinien08.05.2020

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser…

UP-5300Anhang 2
geltende FassungRichtlinien29.09.2017

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UP-4300Anhang 2
geltende FassungRichtlinien08.06.2018

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UP-4200Einleitung
geltende FassungRichtlinien28.10.2021

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4200 (Arbeitsrichtlinie EFTA [IS, NO, CH]) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…