Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 6. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 2. April 2004 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 21. August 2002 verstarb…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 6. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 2. April 2004 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 28. Jänner 2003 verstarb…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 6. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 2. April 2004 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 28. Jänner 2003 verstarb…
…Abs. 1BAO in Verbindung mit §13 Abs. 2 Erbschaftsteuergesetz als Haftende für die Erbschaftsteuerschuld des A.H. in aushaftender Höhe von 1.445,76 € samt Nebengebühren in Höhe von 81 €, in Summe 1.526,76 € in Anspruch. Mit Eingabe vom 4. Juni…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Roland Schlegel, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Dr. Karl-Lueger-Platz 5, vom 6. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 17. Juli 2008 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 6. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 2. April 2004 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 21. August 2002 verstarb…
…entsteht bei Erwerben von Todes wegen die Steuerschuld mit dem Tode des Erblassers. Entsprechend dem Bereicherungsprinzip, entsteht die Erbschaftssteuerschuld jeweils zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bereicherung des Erwerbers tatsächlich eingetreten ist. Es ist daher bei der Besteuerung der Erbschaft von den Verhältnissen am Todestag…
…6.1982, 81/15/0119). Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 ErbStG entsteht die Erbschaftssteuerschuld nicht erst mit dem Erwerb des Eigentums an bestimmten, zum Nachlass gehörenden Gegenständen, sondern grundsätzlich schon durch den mit dem Tod des Erblassers eintretenden Anfall an den Bedachten, sofern er…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Gert Folk, Rechtsanwalt, 8605 Kapfenberg, Lindenplatz 4a, vom 29. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 12. Mai 2009 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Erbschaftssteuer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Berufungswerberin vertreten durch Dr. Peter Konradt, öffentlicher Notar, 8010 Graz, Hamerlinggasse 6, vom 3. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 15. April 2010 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 31. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 10. März 2008 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Erbschaftssteuer wird gemäß § 8 Abs…
… 12 Abs. 1 Z. 1 ErbStG entsteht die Erbschaftssteuerschuld nicht erst mit dem Erwerb des Eigentums an bestimmten zum Nachlass gehörenden Gegenständen, sondern grundsätzlich schon durch den mit dem Tod des Erblassers eintretenden Anfall an den Bedachten, sofern er vom Anfall durch Abgabe der Erbserklärung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau F.A., Y., vertreten durch RA, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 18. Dezember 2007 betreffend Haftungsbescheid gem. § 13 Abs. 2 ErbStG (Erbschaftssteuer für Herrn H.J.) entschieden: Der Berufung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 1. August 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 5. Juli 2005 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Erbschaftssteuer wird gemäß § 8 Abs. 5 ErbStG mit 2 % der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau M.P., B., vertreten durch Herrn M.M., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 8. Jänner 2004 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Frau M.W…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Wilhelm Schneider, 1080 Wien, Alserstraße 23, vom 7. März 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 27. Februar 2007, ErfNr. betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge…
…März 2003 gemäß § 13 Abs. 2 ErbStG als Haftende für die Erbschaftssteuerschuld des Herrn G.S. in der Höhe von € 6.409,74 in Anspruch. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass hinsichtlich der Einbringung der Abgabenschuld keine Veranlassungen getroffen worden…
… 12 ErbStG beruht auf dem Bereicherungsprinzip, wonach die Erbschaftssteuerschuld jeweils in dem Zeitpunkt entsteht, zu dem die Bereicherung des Erwerbers tatsächlich eingetreten ist. Für die Festsetzung der Erbschaftssteuer gelten somit die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse am Tag des Entstehens der Steuerschuld. Daher ist auch für…
…xxx.xxx/1993, St.Nr.xxx/xxxx entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe 1. Erbfall Der Erblasser ERBL ist am 26. August 1993 verstorben (= Zeitpunkt des Entstehens der Erbschaftsteuerschuld nach § 12 Abs. 1 ErbStG). 2. Verfahren beim Finanzamt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Dr.J.F., vertreten durch Dr.H., Rechtsanwalt, 1010 Wien, Johannesgasse 14, vom 3. November 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 3. Oktober 2000, St. Nr. 018/1064, Erf. Nr…