…die diese Gemeinschaft bilden, unmittelbar als Leistungsempfänger anzusehen (EuGH 21.4.2005, Rs C-25/03, HE). Erbengemeinschaften können Unternehmer sein, auch wenn sie nicht auf Dauer angelegt sind. Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Unternehmer, wenn sie nach außen hin auftritt (VwGH 22.2.1977, 1187/76)…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dkfm. Elmar Gollowitzer, gegen den Bescheid vom 25. Jänner 2002 des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid gemäß § 289 Abs. 2…
…zu § 81 gehörten zu den Personengemeinschaften die Haus- und Grundstückgemeinschaften (Wohnungseigentumsgemeinschaften), Vermögensgemeinschaften, Erbengemeinschaften und alle sonstigen Gesellschaften nach bürgerlichem Recht. Zusammenfassung und Übertragung auf die spätere Rechtslage:Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind insbesondere OG, KG sowie (nach HGB und EGG) OHG, OEG und KEG, welchen…
…Abgabenrechtlich rechtsfähig (Steuersubjekt) sind die GesbR, Miteigentums-, Arbeits- und Erbengemeinschaften und die unechten (atypischen) stillen Gesellschaften. Die ARGE wurde mit dem Arbeitsgemeinschaftsvertrag (OZ 56) gegründet. Nach dem abgeschlossenen Gesellschaftsvertrag war die BF als Gesellschaft bürgerlichen Rechts anzusehen. Entsprechend dem GesbR-Reformgesetz 2015 (GesbR-RG), BGBl…
Aus steuerlicher Sicht ist eine Erbengemeinschaft eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die bereits mit dem Tod des Erblassers entsteht (VwGH 20.12.2012, 2010/15/0029). Gemäß § 19 Abs 1 BAO gehen die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger…
…2 BAO soll für Personen gelten, die zwangsläufig oder rechtsgeschäftlich zu einer nichtrechtsfähigen Gesellschaft, Vereinigung, Gemeinschaft verbunden sind, wie zum Beispiel Erbengemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften. Soweit nun für nichtrechtsfähige Personenvereinigungen oder Personengemeinschaften dieser Art materiell-rechtlich Steuerrechtssubjektivität (z.Bsp. nach dem UstG.) und damit verbunden die Eigenschaft…
…Nachlasses und berechtigt daher nicht zur Antragstellung nach § 41 Abs. 2 Z 1 EStG 1988." Gegenstand dieses Bescheidbeschwerdeverfahren ist die Überprüfung der Rechtsmäßigkeit des angefochtenen Zurückweisungsbescheides. Analog zur zu Erbengemeinschaften ergangenen Judikatur (z.B. VwGH 1.10.2008, 2006/13/0123) bezeichnete das Finanzamt beide…
…natürlichen Personen iSd § 1 Abs 2 Z 4b VersStG sind nach der Auslegung durch das deutsche BMF neben den juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts insbesondere OG, KG und G,bH und CoKG, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Erbengemeinschaften, Zweckverbände, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögenmassen. (Knörzer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Erbengemeinschaft G.B. und Miterben nach A.B. vom 21. Juni 2010 gegen den Bescheid über die Zurücknahmeerklärung gemäß § 85 Abs. 2 BAO vom 21. Mai 2010 des Finanzamtes Waldviertel betreffend den Antrag des A.B…
…zu § 81 gehörten zu den Personengemeinschaften die Haus- und Grundstückgemeinschaften (Wohnungseigentumsgemeinschaften), Vermögensgemeinschaften, Erbengemeinschaften und alle sonstigen Gesellschaften nach bürgerlichem Recht. Zusammenfassung und Übertragung auf die spätere Rechtslage:Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind insbesondere OG, KG sowie (nach HGB und EGG) OHG, OEG und KEG, welchen…
vgl. VwGH 30.9.2004, 2004/16/0074 unter Hinweis auf Doralt/Ruppe, Steuerrecht I7, 51). Handelt es sich bei den endbesteuerten Bankguthaben und Sparbüchern um Betriebsvermögen und gehören die daraus erzielten Einkünfte auf Grund der Subsidiarität der Einkünfte aus Kapitalvermögen zu den Einkünften aus…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GO, Adr, vertreten durch B & O WP u StB GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 6322 Kirchbichl, Europastraße 5, vom 8. Oktober 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 15. September 2003 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung…
…mit vielen weiteren Nachweisen). Dies trifft auch auf eine Erbengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu (vgl. VwGH 20.12.2012, 2010/15/0029). Sie ist nicht Einkommensteuersubjekt. Eine einkommensteuerliche Entscheidung, die als Bescheidadressaten eine Erbengemeinschaft ohne Nennung der konkreten Erben aufweist, kann deshalb keine Rechtswirkungen entfalten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Vereins K.L., Adresse, vertreten durch RA, vom 24. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 9. Juli 2008 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
…Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Rechtsfrage der Bescheidadressierung an eine Erbengemeinschaft ist durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes geklärt (vgl. VwGH 24.02.2005…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati Partnerschaft von Rechtsanwälten, 1010 Wien, Parkring 2, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 8. März 2010 ErfNr. x1, StNr. x2 betreffend Erbschaftssteuer entschieden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***1***, über die Beschwerde vom 7. Oktober 2013 gegen den Feststellungsbescheid des ***FA*** vom 25. September 2013, ***2***, betreffend Zurechnungsfortschreibung § 21 (4) BewG 1955 zu Recht…
…wobei sich den Begründungen nicht entnehmen lässt, ob Gabriele L***** und / oder der im Spruch der Bescheide genannten "Erbengemeinschaft nach L***** Ignaz" Einkünfte aus Kapitalvermögen zugerechnet werden sollen. Darüber hinaus ist nicht klar, ob mit den angefochtenen vermeintlichen Einkommensteuerbescheiden der Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolgern nach…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 17. November 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 3. November 2005, Erfassungsnummer zzz, betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 3. November…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache BF vertreten durch V über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vom 23.4.2008, ErfNr. 101.945/2004 betreffend Erbschaftssteuer zu Recht erkannt…