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UZK-TDAAbschnitt 1 Entscheidungen über die Anwendung des Zollrechts
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 1 Entscheidungen über die Anwendung des Zollrechts Artikel 2 Anträge und Entscheidungen Die Zollbehörden können erlauben, dass bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des UZK-Zollentscheidungssystems gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU andere Mittel als elektronische Datenverarbeitungstechniken für Anträge und Entscheidungen und alle…

UZK-TDAAbschnitt 2 Entscheidungen über vZTA
geltende FassungRichtlinien13.04.2017

Abschnitt 2 Entscheidungen über vZTA Artikel 4 Form von vZTA-Anträgen und vZTA-Entscheidungen 1. Die Zollbehörden können erlauben, dass bis zu den Zeitpunkten der VerbesserungAnpassung des vZTA-Systems gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU andere Mittel als die der elektronischen Datenverarbeitung für…

UZK-DAAbschnitt 2 Zollrechtliche Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien02.10.2017

Abschnitt 2 Zollrechtliche Entscheidungen Unterabschnitt 0 Mittel für den Austausch von Informationen, die für Anträge und Entscheidungen verwendet werden, für die die einschlägigen Datenanforderungen nicht in Anhang A aufgeführt sind Artikel 7a Anträge und Entscheidungen mit anderen Mitteln als der elektronischen Datenverarbeitung (Artikel 6 Absatz…

UZK-DAUnterabschnitt 3 Entscheidungen über verbindliche Auskünfte
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…von einem Inhaber einer Entscheidung oder in seinem Namen unter den gleichen für die Ermittlung des Zollwerts maßgebenden Umständen zu Waren gestellt, b)der Antrag bezieht sich nicht auf eine beabsichtigte Inanspruchnahme der vZWA-Entscheidung oder eines Zollverfahrens. (2) vZWA-Entscheidungen sind nur hinsichtlich der…

UZK-DAArtikel 20a Verwaltung von Entscheidungen über verbindliche Zollwertauskünfte
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…der Union angenommen, mit dem eine vZWA-Entscheidung nicht vereinbar ist; in diesem Fall tritt der Verlust der Gültigkeit mit Wirkung vom Tag der Anwendung des Rechtsakts ein; b)eine vZWA-Entscheidung ist nicht mehr mit Artikel VII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, dem Übereinkommen…

UZK-DAArtikel 252 Geltungsdauer von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 252 Geltungsdauer von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind Entscheidungen über verbindliche Auskünfte, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind, bleiben für den in ihnen genannten Zeitraum gültig. Eine solche Entscheidung ist ab dem 1…

UZK-DAArtikel 253 Geltungsdauer von Entscheidungen zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 253 Geltungsdauer von Entscheidungen zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind Gemäß Artikel 224 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 getroffene Entscheidungen zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs, die am 1. Mai 2016 gültig sind, bleiben wie folgt gültig: a…

UZK-IAAbschnitt 2 Zollrechtliche Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…betreffenden Person, Zugang zu den unter Buchstabe a genannten Unterlagen und Informationen nach den geltenden Vorschriften zu erhalten. (2) Nimmt die betreffende Person vor Ablauf der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Frist Stellung, so können die Zollbehörden die Entscheidung erlassen, es sei denn, die…

UZK-IAUnterabschnitt 2 Entscheidungen auf Antrag
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…zur Verfügung. (2) Eine EU-weit harmonisierte, von der Kommission und den Mitgliedstaaten einvernehmlich konzipierte Schnittstelle für Wirtschaftsbeteiligte dient dem Informationsaustausch im Zusammenhang mit Anträgen und Entscheidungen, die Auswirkungen in mehr als einem Mitgliedstaat haben könnten. (3) Die Absätze 1 und 2 finden Anwendung ab…

UZK-IAUnterabschnitt 3 Entscheidungen über verbindliche Auskünfte
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…Unterrichtung. (2) Ein Antrag auf eine Entscheidung über eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) darf sich nur auf Waren beziehen, die ähnliche Eigenschaften aufweisen und zwischen denen keine für ihre zolltarifliche Einreihung relevanten Unterschiede bestehen. (3) Ein Antrag auf eine Entscheidung über eine verbindliche Ursprungsauskunft (vUA) darf…

UZK-IAArtikel 20 Überwachung von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte (*)
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

Artikel 20 Überwachung von vZTA-Entscheidungen über verbindliche Auskünfte (*) (Artikel 23 Absatz 5 des Zollkodex) Bei Erfüllung der Zollförmlichkeiten für unter eine vZTA-Entscheidung über verbindliche Auskünfte fallende Waren durch den Inhaber dieser Entscheidung oder für dessen Rechnung gibt der Inhaber diesenwird dieser Umstand in…

UZKAbschnitt 3 Zollrechtliche Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…die Hauptbuchhaltung für Zollzwecke des Antragstellers geführt wird oder zugänglich ist und an dem wenigstens ein Teil der von der Entscheidung zu erfassenden Vorgänge durchgeführt wird. (2) Die Zollbehörden überprüfen unverzüglich und spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Eingang des Antrags auf eine Entscheidung…

UZKArtikel 23 Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Fällen Entscheidungen unwirksam oder nichtig sind, können die Zollbehörden, die eine Entscheidung getroffen haben, diese jederzeit zurücknehmen, ändern oder widerrufen, sofern sie den zollrechtlichen Vorschriften widerspricht. (4) In bestimmten Fällen führen die Zollbehörden die folgenden Tätigkeiten aus: a)Neubewertung einer Entscheidung, b)Aussetzung einer Entscheidung…

UZKArtikel 27 Rücknahme begünstigender Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…sind: a)die Entscheidung wurde auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Informationen getroffen, b)der Inhaber der Entscheidung wusste oder hätte wissen müssen, dass die Informationen unrichtig oder unvollständig waren, c)wären die Angaben richtig und vollständig gewesen, so wäre eine andere Entscheidung erlassen worden…

UZKArtikel 30 Beschränkungen für Entscheidungen über in ein Zollverfahren überführte Waren oder Waren, die sich in der vorübergehenden Verwahrung befinden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 30 Beschränkungen für Entscheidungen über in ein Zollverfahren überführte Waren oder Waren, die sich in der vorübergehenden Verwahrung befinden Außer in Fällen, in denen der Beteiligte darum ersucht, betrifft der Widerruf, die Änderung oder die Aussetzung einer begünstigenden Entscheidung keine Waren, die zum Zeitpunkt…

UZKArtikel 33 Entscheidungen über verbindliche Auskünfte
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Ursprungsauskünfte (vUA-Entscheidungen). Ein solcher Antrag wird in den folgenden Fällen nicht angenommen: a)Der Antrag wird - oder wurde bereits - bei derselben oder einer anderen Zollstelle von einem Inhaber einer Entscheidung oder in seinem Namen zu den gleichen Waren und, im Falle von vUA-Entscheidungen…

UZKArtikel 34 Verwaltung von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte
geltende FassungRichtlinien01.01.2020

…L 83 vom 25.03.2019 S. 38 Die verlängerte Verwendungsdauer gemäß Unterabsatz 1 darf sechs Monate ab dem Ende der Geltungsdauer oder dem Zeitpunkt des Widerrufs der vZTA- oder vUA-Entscheidung nicht überschreiten. In einer Maßnahme gemäß Artikel 57 Absatz 4 oder Artikel 67…

UZKArtikel 35 Entscheidungen über verbindliche Auskünfte in Bezug auf andere Faktoren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 35 Entscheidungen über verbindliche Auskünfte in Bezug auf andere Faktoren In bestimmten Fällen erlassen die Zollbehörden auf Antrag Entscheidungen über verbindliche Auskünfte in Bezug auf andere Faktoren gemäß Titel II, auf deren Grundlage Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben bemessen oder andere handelspolitische Maßnahmen angewendet werden.

ZK-02203. Zollrechtliche Entscheidungen (Art. 22 bis 32 UZK, Art. 8 bis 18 UZK-DA, Art. 8 bis 15 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…Personenmehrheit Gemäß Art. 22 Abs. 1 UZK kann in Übereinstimmung mit den zollrechtlichen Vorschriften eine Entscheidung auch von mehreren Personen beantragt werden bzw. in Bezug auf mehrere Personen erlassen werden. Von dieser Möglichkeit der nationalen Regelung wird im ZollR-DG jedoch nicht mehr Gebrauch gemacht…

ZK-02203.3.10. Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag (Art. 23 UZK)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…grundsätzlichen Regelungen für Bewilligungen. Spezielle Bestimmungen für das jeweilige besondere Verfahren sind in den diesbezüglichen Arbeitsrichtlinien enthalten. 3.4.1. Allgemeines Bewilligungen sind Entscheidungen der Zollbehörden, die im Rahmen der besonderen Verfahren für a)die Inanspruchnahme der aktiven oder passiven Veredelung, der vorübergehenden Verwendung oder…