…Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG abgesprochen wird. Die Entscheidung über die ebenfalls angefochtene Nachforderung der Einfuhrumsatzsteuer ist bereits erfolgt. Diesbezüglich wird auf das rechtkräftige Erkenntnis des BFG vom 12. Juli 2017, RV/bbbb/2014, verwiesen, mit dem die betreffende Beschwerde, soweit die Einfuhrumsatzsteuer…
…52 Abs. 2 VwGVG dem Bund als jener Gebietskörperschaft zu, die den Aufwand des Bundesfinanzgerichtes zu tragen hat. Vollstreckung Soweit dies nicht in der BAO, im ZollR-DG oder im FinStrG geregelt ist, hat das Bundesfinanzgericht gemäß § 25 Abs. 2 BFGG in seiner Entscheidung zu…
…Abgabenerhöhung zu entscheiden. Gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG ist in den Fällen des Entstehens einer Zollschuld nach den Art. 202 bis 205 oder 210 oder 211 ZK oder im Fall einer Zollschuldnacherhebung gemäß Art. 220 ZK eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag entspricht…
…im Zusammenhang mit Angelegenheiten außerhalb des Geltungsbereiches des § 2 Abs. 1 ZollR-DG (zB Abgaben nach dem ALSaG) ist für die Aussetzung der Einhebung allein die Regelung des § 212a BAO maßgeblich. 4.3.4. Aussetzung der Verpflichtung zur Abgabenentrichtung außerhalb von Rechtsbehelfsverfahren (Art. 108 Abs…
…Dies beruht auf dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20.12.2001 - Zahl: 2001/16/0299-8, wonach bei einer Abgabenerhöhung gern. § 108 Abs. 1 ZollR-DG im Falle einer Vorsteuerabzugsberechtigung des Empfängers Zinsen nicht zu erheben ist. Die Abgabenerhöhung der Einfuhrabgaben Zoll blieb unverändert. Es…
…gesetzlichen Anforderungen entspricht (§ 93 Abs. 3 Buchst. b), § 85 c Abs. 1 ZollR-DG. Zur Rechtsbehelfsbefugnis nach Art. 243 ZK: (1) Nach Abs. 1 dieser Vorschrift kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar und…
…des Zollrechts nicht anzuwenden" entsprochen werden können. Somit ist ab dem Inkrafttreten des § 30a FinStrG, ab 1 .Jänner 2011, die Festsetzung der Abgabenerhöhung nach § 108 Abs.1 ZollR-DG unzulässig." Im zu beurteilenden Fall wurde die Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs.1 ZollR-DG nach dem…
…davon wird lediglich die Abgabenerhöhung nach § 108 Abs 2 ZollR-DG. Da die Festsetzung einer Abgabenerhöhung nach § 108 Abs 1 ZollR-DG ab 1. Jänner 2011 unzulässig ist (siehe dazu VwGH 27.09.2012, 2012/16/0090), war wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden. Salzburg…
…erwogen: Gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG ist in den Fällen des Entstehens einer Zollschuld nach den Art. 202 bis 205 oder 210 oder 211 ZK oder im Fall einer Zollschuldnacherhebung gemäß Art. 220 ZK eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag entspricht, der für…
…erwogen: Gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG ist in den Fällen des Entstehens einer Zollschuld nach den Art. 202 bis 205 oder 210 oder 211 ZK oder im Fall einer Zollschuldnacherhebung gemäß Art. 220 ZK eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag entspricht, der für…
…erwogen: Gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG ist in den Fällen des Entstehens einer Zollschuld nach den Art. 202 bis 205 oder 210 oder 211 ZK oder im Fall einer Zollschuldnacherhebung gemäß Art. 220 ZK eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag entspricht, der für…
…erheben sind, unzulässig." Da es sich bei dieser Regelung um eine Verfahrensbestimmung handelt, die die Abgabenerhöhung nach § 108 Abs 1 ZollR-DG unberührt lässt, ist die letztgenannte Norm ab sofort wieder anzuwenden. Aus den dargelegten Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 18. Jänner 2013
…erachtet. Dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. März 2004, 2003/16/0479, zufolge ist demnach die Vorschreibung einer Abgaben-erhöhung nach § 108 ZollR-DG unter Heranziehung des Zinssatzes für Säumniszinsen zulässig. Entsteht eine Zollschuld unter anderen als den in Artikel 218 Abs.1 ZK vorgesehenen…
…einem Steuerberater unterschrieben sein. Gemäß § 85c Abs. 7 ZollR-DG steht der Berufungsbehörde der ersten Stufe das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Hauptzollamtes Wien vom 5. Dezember 2002…
…mittels des angefochtenen Nachforderungsbescheides zu Recht vorgenommen hat. In der Beschwerde vom 25. Februar 2013 wird die Entscheidung des Zollamtes, von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer iSd § 72 a ZollR-DG Abstand zu nehmen und die Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG nicht…
…ferner den im Spruch des aufgehobenen Bescheides verwendeten Ausdruck "Zinsen", der jedenfalls die Abgabenerhöhung nach § 108 Abs.1 ZollR-DG nicht umfasse. Über die Beschwerde wurde erwogen: Es ist zunächst zu vermerken, dass zum vorliegenden Abgabenverfahren bereits in den zollbehördlichen Entscheidungen vom 21.4.1999…
…In den Beschwerden vom 11. Februar 2013 wird die Entscheidung des Zollamtes, von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer iSd § 72 a ZollR-DG jeweils Abstand zu nehmen und die Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG jeweils nicht festzusetzen, ausdrücklich von der Anfechtung ausgenommen…
…Entsprechung des § 85c Abs.1 ZollR-DG dem (zum damaligen Zeitpunkt noch zuständig gewesenen) Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Da das Rechtsbehelfsverfahren am 31.12.2013 beim Unabhängigen Finanzsenat noch anhängig gewesen ist, war die Berufung vom 7.5.2012 ab dem 1.1.2014…
…Mitteilung des geschuldeten Abgabenbetrages an den Zollschuldner, nicht überschreiten darf (Art. 222 Abs. 1 Buchstabe a ZK). Einfuhr- und Ausfuhrabgaben werden mit Beginn des Tages, an dem sie nach dem Zollrecht spätestens zu entrichten sind, im Sinn der abgabenrechtlichen Vorschriften fällig (§ 73 ZollR-DG idF…
…In den Beschwerden vom 11. Februar 2013 wird die Entscheidung des Zollamtes, von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer iSd § 72 a ZollR-DG jeweils Abstand zu nehmen und die Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG jeweils nicht festzusetzen, ausdrücklich von der Anfechtung ausgenommen…