…der Fremdenpolizei und den Etablissement-Inhabern im Rotlichtmilieu aus Praktikabilitätsgründen als selbständige Unternehmerinnen zu qualifizieren seien, bei welchen lediglich gemäß §§ 98 Abs.1 Z.3 und 99 Abs.1 Z.1 EStG 1998 eine Abzugssteuer in Höhe von € 300,-- pro Monat und Prostituierte an…
…in diesem Zusammenhang auch nicht glaubwürdig und ist in der Branche absolut unüblich, dass ausländische Mädchen von sich aus ihre „Dienstorte“ aussuchen können und zu Zeiten, die sie selber festlegen, kommen und gehen (lt. Niederschrift mit einer Prostituierten vom 18.2.2005 gab diese an…
…Der Betrieb bietet seinen Gästen neben der allgemeinen Konsumation von Getränken einschlägige Unterhaltung wie Tabledance und Liebesdienst in Separees. In den Wintermonaten werden bis zu 10, in den Sommermonaten rund 5 Damen beschäftigt. Weiters werden noch 2 Kellnerinnen beschäftigt. Die Entlohnung der Prostituierten erfolgt durch…
…98/13/0047, nichts gewonnen werden, da in diesem Fall der "Schandlohn" von den Prostituierten völlig frei und ohne irgendwelche Weisungen mit dem Kunden vereinbart worden sei. Zum Kapitalertragsteuersatz werde weiters bemerkt, es sei von Anfang an vereinbart gewesen, dass die Kapitalertragsteuer für allfällige verdeckte…
…welche die Beschwerdeführerin durch ,Entlohnung' der Mädchen getroffen hatte, hat die belangte Behörde bei Festsetzung der Körperschaft- und Gewerbesteuer ohnehin als zusätzliche Betriebsausgaben berücksichtigt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Prostituierten ihre Leistungen der Beschwerdeführerin gegenüber als Dienstnehmerinnen oder als selbständig Tätige erbracht…
…Vorliegen der Voraussetzungen den Vorsteuerabzug nach § 12 UStG. Bei einem Jahresumsatz von weniger als EUR 30.000,- hätte zudem auf die Kleinunternehmerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 27 UStG verzichtet werden müssen, um berechtigterweise Umsatzsteuer ausweisen zu können. Es sei davon auszugehen, dass die Prostituierten…
…welche die Beschwerdeführerin durch ,Entlohnung' der Mädchen getroffen hatte, hat die belangte Behörde bei Festsetzung der Körperschaft- und Gewerbesteuer ohnehin als zusätzliche Betriebsausgaben berücksichtigt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Prostituierten ihre Leistungen der Beschwerdeführerin gegenüber als Dienstnehmerinnen oder als selbständig Tätige erbracht…
…1997 zutage gefördert hätten. Daraus ergäbe sich, dass nach der Auszahlung der Prostituierten auch regelmäßig eine Bezahlung des Stammpersonals erfolgt sei. Der Bw. habe täglich 2.500 öS erhalten. Bei einer Befragung im Dezember 1997 habe sich der Bw. damit verantwortet, dass er ab September…
…Animation der Kunden durch die "Mädchen" ausschließlich in seinem Lokal C***** D***** erfolgt und zwar durch Getränkekauf, die Preise für den Separeebesuch Fixpreise sind und vom Abgabepflichtigen festgelegt werden die Dauer des bezahlten Separeebesuches vom Abgabepflichtigen überwacht wird Es war daher abzuklären, ob die Prostituierten…
…sei unverständlich. Zur Entlohnung (Trinkprozente): dass die Prostituierten durch "Trinkprozente" am Umsatz der Bw. beteiligt gewesen seien, könne kein Argument für Nichtselbständigkeit sein. Gerade dadurch habe sich für sie (neben ihrer eigentlichen selbständigen Tätigkeit als Prostituierte) ein zusätzliches Unternehmerrisiko ergeben, weil sie es in den…
…Prostituierte und Animierdame" in einem Barbetrieb oder Nachtklub in der Regel in ähnlicher wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit erbracht wie in einem Arbeitsverhältnis. Es wäre zu klären, ob eine Anwesenheitspflicht gegegen ist wie die Entlohnung bzw die Abrechnung in diesem Nachtklub und dem Laufhaus mit der…
…jener Prostituierten, die ebenfalls bei der Berufungswerberin zu Gast sind und mit potenziellen Freiern Räumlichkeiten der Berufungswerberin nutzen. Ob und welche Leistung dann von der Prostituierten gegenüber ihrem Freier erbracht wird und welche Entlohnung dafür vereinbart wurde, entzieht sich aber gänzlich der Sphäre der Berufungswerberin…
…FG mit ihrem Internetauftritt den Eindruck erweckt, selbst Anbieterin der sexuellen Dienstleistungen zu sein und damit geworben habe, dass täglich ein "Minimum" von 40 Mädchen anwesend sei. Das habe nahegelegt, dass die Prostituierten aus Sicht der Freier austauschbar erschienen. Zudem habe die GmbH unter ihrem…
…die Umsätze der Prostituierten dem Gesamterlös des Unternehmens hinzuzurechnen seien. Es liege keine einheitliche Leistung hinsichtlich Barbetrieb und Zimmerleistung der Girls vor. Die Mädchen würden eine eigene Abrechnung mit dem Unternehmen vornehmen und täglich ihre Tätigkeit quasi als selbstständige Arbeit vergütet bekommen. Diese Entlohnung werde…
…Der gegenständliche Bordellbetrieb wurde auch nicht in Form eines so genannten "Laufhauses" geführt. Zum Berufungspunkt B/2.15.- Entlohnungsform/Getränkeverkaufsprovisionen/Einnahmenseitiges Unternehmerrisiko Gegenständlich war eine Leistungsabhängige Entlohnung zwischen dem GmbH-Gf und den Prostituierten vereinbart: Für von ihnen im Betrieb vermittelte Getränkeumsätze erhielten die Prostituierten…
…auch sämtliche finanzielle Entscheidungen. Herr K hat mit dem Club nichts zu tun ..." Dem gegenüber aber die Aussage der SCH am 21. Februar 1999 vor dem Gendarmerieposten T, sie habe nicht gewusst, dass die im Lokal beschäftigten Prostituierten einen Aufenthaltstitel benötigen würden. Sie habe angenommen…
…als die Einkünfte der Animierdamen und Sexdienstleisterinnen als Einkünfte aus im Inland ausgeübter Tätigkeit einer Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen qualifiziert wurden, für welche etwa pauschal Einkommensteuer in Höhe von monatlich € 300,00 pro Person vom Schuldner ihrer Entlohnung (dem Bordellbetreiber: hier die B-GmbH bzw…
…als die Einkünfte der Animierdamen und Sexdienstleisterinnen als Einkünfte aus im Inland ausgeübter Tätigkeit einer Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen qualifiziert wurden, für welche etwa pauschal Einkommensteuer in Höhe von monatlich € 300,00 pro Person vom Schuldner ihrer Entlohnung (dem Bordellbetreiber: hier die B-GmbH bzw…
…die Gäste sowohl zum Alkoholkonsum als auch zum Aufsuchen eines angeschlossenen Separees zu animieren und dafür von der [Bw] auch zu entlohnen waren", so ist dies eine durch die Verfahrensergebnisse nicht gedeckte Mutmaßung: Richtig ist, dass die Prostituierten prozentuell am Alkoholkonsum der Gäste beteiligt waren…
…dass die Prostituierten der Bw. verpflichtet gewesen wären, die Gäste sowohl zum Alkoholkonsum als auch zum Aufsuchen eines der angeschlossenen Zimmer zu animieren und dafür von der Bw zu entlohnen gewesen seien. Dass die Bw. als Lokalbetreiberin die in der Bar angebotenen und vom Kunden…