…Nachträgliche Entgeltsänderungen bei unterschiedlich besteuerten Leistungen Rz 2391: Durch diese Bestimmung wird eine Belegerteilungspflicht für jene Fälle statuiert, in welchen Entgelte für unterschiedlich besteuerte Lieferungen oder sonstige Leistungen eines bestimmten Zeitabschnittes gemeinsam geändert werden. Aus dem Beleg, den der Unternehmer dem Leistungsempfänger zu erteilen hat…
…sonstige Leistung rückgängig gemacht worden ist. (4) Ist eine Einfuhrumsatzsteuer, die als Vorsteuer abgezogen worden ist, herabgesetzt, erlassen oder erstattet worden, so hat der Unternehmer den Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen. Der letzte Satz des Abs. 1 gilt sinngemäß. (5) Werden die Entgelte für unterschiedlich besteuerte…
…sonstige Leistung rückgängig gemacht worden ist. (4) Ist eine Einfuhrumsatzsteuer, die als Vorsteuer abgezogen worden ist, herabgesetzt, erlassen oder erstattet worden, so hat der Unternehmer den Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen. Der letzte Satz des Abs. 1 gilt sinngemäß. (5) Werden die Entgelte für unterschiedlich besteuerte…
…oder sonstige Leistungen eines bestimmten Zeitabschnittes gemeinsam geändert (zB Jahresboni, Jahresrückvergütungen), so hat der Unternehmer dem Abnehmer der Lieferungen oder dem Empfänger der sonstigen Leistungen einen Beleg zu erteilen, aus dem zu ersehen ist, wie sich die Änderung der Entgelte auf die unterschiedlich besteuerten Umsätze…
…sonstige Leistung rückgängig gemacht worden ist. (4) Ist eine Einfuhrumsatzsteuer, die als Vorsteuer abgezogen worden ist, herabgesetzt, erlassen oder erstattet worden, so hat der Unternehmer den Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen. Der letzte Satz des Abs. 1 gilt sinngemäß. (5) Werden die Entgelte für unterschiedlich besteuerte…
…Auch das allfällige Vorliegen von Entgeltsminderungen für mit österreichischer USt bezogene Eingangsleistungen führt nicht dazu, dass Bf. in Österreich steuerbare Umsätze iSd §1 Abs. 1 Z 1 VO BGBl 1995/279 idgF ausführt, da es sich bei der Entgeltsminderung nur um eine Korrektur (Reduktion) des…
…würde man der Ansicht der Finanzbehörde folgen, für dieselbe Leistung zwischen denselben Vertragspartnern unterschiedliche Beträge der Umsatzsteuer zu unterwerfen wären. Dass der Aufwertungsbetrag von den übrigen GBV nicht zum Anlass für die Umsatzsteuerberichtigung genommen worden sei, beruhe hauptsächlich auf dem Erlass des BMF vom 19…
…VO. Dabei kommt man hinsichtlich einzelner Telefonate oder Datennutzungen zu unterschiedlichen Ergebnissen: Wird beispielsweise von einer Privatperson ein Telefongespräch in dem Drittland geführt, so liegt der Leistungsort gem. §3a UStG 1994 in dem Drittland, während bei einem Gespräch derselben Person in Österreich der Leistungsort gem…
…berücksichtigt das Finanzamt im Rahmen seiner Schätzung die unterschiedlichen Empfänger der Roamingleistungen von der Bf. nicht, obwohl das materielle Recht nur bei einem Teil der Leistungsempfänger, nämlich Nichtunternehmern, den leistenden Unternehmer - also Bf. - als Steuerschuldner vorsieht (B2C), während es bei einem anderen Teil der Leistungsempfänger…
… 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses an und werden sie für Zeiträume ausbezahlt, für die eine Anwartschaft gegenüber einer Betrieblichen Vorsorgekasse besteht, sind sie bis zu einem Betrag von 7.500 Euro mit dem festen Steuersatz von 6…
3.3.4.2 Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung Rz 40: Für Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversorgung besteht keine generelle Steuerbefreiung. Insbesondere unterliegen bloße "Transferleistungen", die Einkommensersätze darstellen, der Steuerpflicht (zB Krankengeld gemäß §§ 138 bis 143 ASVG). Rz 41: Steuerfrei sind gemäß § 3 Abs. 1…
…1988 Folgendes: Der als sonstiger Bezug zu behandelnde Teil des Urlaubsentgeltes ist immer mit 6% zu versteuern (der Freibetrag von 620 Euro und die Freigrenze [siehe Rz 1055a] sind nicht anzuwenden); die Sechstelbegrenzung gilt nicht für diese Bezüge. Bei Direktauszahlung des Urlaubsentgeltes gemäß § 8 Abs…
…Z 3 und Abs. 2 EStG 1988 normierten Grenzbeträge für die Steuererklärungspflicht, der in § 99 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 genannte Grenzbetrag betreffend die Abzugsteuer bei beschränkter Steuerpflicht, der in § 102 Abs. 3 EStG 1988 genannte Hinzurechnungsbetrag für beschränkt Steuerpflichtige, der in § 4 Abs…
…sind Arbeitslohn. Darunter fallen zB Zahlungen für nicht verbrauchten Urlaub, für Mehrarbeit oder besondere Leistungen. Siehe Rz 1084 ff. 9.1.3.3 Aufsichtsratsvergütungen Rz 651: Aufsichtsratsvergütungen sind gemäß § 22 Z 2 EStG 1988 Einkünfte aus selbständiger Arbeit. 9.1.3.4 Aufwandsentschädigungen Rz 652…
3.3.10a.3 Beginn bzw. Beendigung der Auslandsentsendung während eines Lohnzahlungszeitraumes Rz 70s66: Bei Auslandsentsendungen, die im Laufe eines Lohnzahlungszeitraumes (Kalendermonat) beginnen oder beendet werden, hat sowohl für die nicht begünstigten Inlandsbezüge als auch für die Bezüge nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG…
19.2.4 Beispiele zur Funktionsweise des Jahressechstels, des Freibetrages und der Freigrenze 19.2.4.1 Durchgehendes Arbeitsverhältnis Rz 1068: Beispiel 1: Monatsbezug 500 Euro, Sonderzahlung (Urlaubszuschuss) 500 Euro Das Jahressechstel beträgt 1.000 Euro, die Sonderzahlung ist, weil sie unter dem Jahressechstel und…
…6 und 8 EStG 1988 67 Abs. 1, 2, 6, 7 und 8 EStG 1988 kommen auch bei der Veranlagung von Arbeitnehmern in Betracht. Werden sonstige Bezüge im Wege der Veranlagung im Sinne des § 67 Abs. 11 EStG 1988 erfasst, so besteht insoweit Vorrang gegenüber …
…jedem Fall nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Davon abweichend kann der Unternehmer aus Praktikabilitätsgründen die Anzahlung in der Rechnung bereits mit jenem Steuersatz ausweisen und versteuern, der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gelten wird. Diesfalls ist bei Inkrafttreten der Steuersatzänderung keine Rechnungsberichtigung und in…
…eine Reduktion der Provision auf einen Betrag zu erfolgen, der den verordnungsmäßig vorgegebenen Höchstsatz nicht übersteigen darf. 5.4.11.3 Unangemessen niedriges Leistungsentgelt Rz 1230: Eine derartige Vereinbarung führt zu unterschiedlichen Rechtsfolgen: Ist das Entgelt derart niedrig, dass es nur noch taschengeldähnlichen Charakter aufweist…
…auch ASVG. In § 917 ABGB werde ua festgestellt, dass bei einem entgeltlichen Vertrag entweder Handlungen mit Handlungen oder Sachen mit Handlungen vergolten werden. Nachdem aber nicht jede synallagmatische Leistung, wie etwa ein Kaufvertrag relevant sei, sei hier nur auf jenen Begriff des Entgelts einzugehen, welcher…