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LStR 2002 Rz 1355–135640.12 Steuerliche Behandlung von Prämien bzw. Einzahlungen an einen Rechtsträger während der Ansparphase
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.12 Steuerliche Behandlung von Prämien bzw. Einzahlungen an einen Rechtsträger während der Ansparphase Rz 1355: Beiträge an Pensionszusatzversicherungen und Pensionskassen, die über die prämienbegünstigte Bemessungsgrundlage hinausgehen, sind möglich (Versicherungssteuer beträgt auch dafür 2,5%). Die Rechtsträger haben allerdings die prämienbegünstigten Beiträge sowie die darauf…

BFG RV/7500024/2025Einzahlung einer mit Organstrafverfügung verhängten Geldstrafe ohne Angabe der Identifikationsnummer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.04.2025

…angelastet. Dagegen erhoben Sie Einspruch, weil Ihnen die Behörde zwar schriftlich bekannt gegeben hätte Ihre Einzahlung richtig zugeordnet zu haben aber dennoch das Verfahren fortsetzten würde. Beweis wurde durch Einsichtnahme in den gegenständlichen Verwaltungsstrafakt erhoben. Dazu wird Folgendes bemerkt: Unbestritten blieb, dass sich besagtes Fahrzeug…

BFG RV/7500322/2024Einzahlung einer Organstrafverfügung unter Angabe einer unrichtigen Identifikationsnummer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.08.2024

…um 13:56 Uhr in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone in ***Ort1***, ohne gültigen Parkschein abgestellt. Die Einzahlung des Organstrafverfügungsbetrages durch den Beschwerdeführer erfolgte am 22.1.2024 per Banküberweisung auf das Konto der belangten Behörde, wobei als Zahlungsreferenz nicht die auf der Organstrafverfügung aufgedruckte Identifikationsnummer ***Zahl4*…

BFG RV/7500041/2023Einzahlung der Parkstrafe ohne Angabe der ordnungsgemäßen Identifikationsnummer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.02.2023

…Strafbetrages erfolgt; der Lauf der Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Beleg am Tatort hinterlassen oder dem Beanstandeten übergeben wurde. Als fristgerechte Einzahlung des Strafbetrages mittels Beleges (Abs. 2) gilt auch die Überweisung des Strafbetrages auf das im Beleg angegebene Konto, wenn…

BFG RV/7500487/2019Einzahlung der Anonymverfügung unter unrichtiger Identifikationsnummer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.06.2019

…mit einer Bediensteten der MA 67 am 24. Jänner 2019 geführten Telefonat übermittelte die Bf mit E-Mail vom 29. Jänner 2019 den Einzahlungsbeleg vom 24. Jänner 2019 über einen Betrag von € 48,00. Als Empfängerin wurde "MA 67" angegeben, im Feld IBAN "AT**…

BFG RV/7500914/2017Einzahlung ohne Angabe der korrekten Identifikationsnummer der Organstrafverfügung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.06.2018

…vollständigen und richtigen Identifikationsnummer der Behörde den Einsatz einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage zu ermöglichen, mit deren Hilfe eine schnelle und genaue Kontrolle der ordnungsgemäßen Einzahlung der Strafbeträge sichergestellt werde. Die Stadt Wien bearbeite Millionen von Buchungen pro Jahr und sei daher ein Nachfragen vor Erstellung einer…

BFG RV/7500138/2017Einzahlung von drei Strafen mit einem Beleg
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.05.2017

…der Behörde den Einsatz einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage zu ermöglichen, mit deren Hilfe eine schnelle und genaue Kontrolle der ordnungsgemäßen Einzahlung der Strafbeträge sichergestellt wird. Wie aus Ihrem Vorbringen und dem übermittelten Auszug hervorgeht, wurde die Zahlung in Form einer Sammelüberweisung in Höhe von EUR 144…

BFG RV/7500328/2025Fristgerechte Einzahlung der mit Organstrafmandat verhängten Geldstrafe ohne Angabe der Zahlungsreferenz und Rückbuchung (Parkometerabgabe)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.08.2025

…erfolgt; der Lauf der Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Beleg am Tatort hinterlassen oder dem Beanstandeten über-geben wurde. Als fristgerechte Einzahlung des Strafbetrages mittels Beleges (Abs. 2) gilt auch die Überweisung des Strafbetrages auf das im Beleg angegebene Konto, wenn…

BFG RV/7500055/2024Verspätete Einzahlung des Organstrafverfügungsbetrages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.02.2024

…Entgegennahme des Beleges (Abs. 2), so ist die Organstrafverfügung gegenstandslos. Die Unterlassung der Einzahlung mittels Beleges (Abs. 2) binnen einer Frist von zwei Wochen gilt als Verweigerung der Zahlung des Strafbetrages; der Lauf der Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Beleg am…

BFG RV/7500509/2022Parkometerabgabe: Einzahlung einer Organstrafverfügung unter Angabe einer falschen Identifikationsnummer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.12.2022

…Entgegennahme des Beleges (Abs. 2), so ist die Organstrafverfügung gegenstandslos. Die Unterlassung der Einzahlung mittels Beleges (Abs. 2) binnen einer Frist von zwei Wochen gilt als Verweigerung der Zahlung des Strafbetrages; der Lauf der Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Beleg am…

BFG RV/7500302/2022Verspätete Einzahlung der Organstrafverfügung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.08.2022

…erfolge; der Lauf der Frist beginne mit Ablauf des Tages, an dem der Beleg am Tatort hinterlassen oder dem Beanstandeten übergeben worden sei. Als fristgerechte Einzahlung des Strafbetrages mittels Beleges (Abs. 2) gelte auch die Überweisung des Strafbetrages auf das im Beleg angegebene Konto, wenn…

BFG RV/7500071/2022verspätete Einzahlung nach Anonymverfügung und Organstrafverfügung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.03.2022

…wird. Die gegenständliche Anonymverfügung wurde am 2.11.2021 ausgestellt. Die Frist zur Einzahlung des in der Anonymverfügung festgesetzten Betrages begann daher an diesem Tag und endete am 30.11.2021. Wie die Aktenlage zeigt, wurde der Betrag von EUR 12,00 am 10.12…

BFG RV/7500413/2016Verspätete Einzahlung einer mit einer Organstrafverfügung verhängten Geldstrafe ohne Angabe der Identifikationsnummer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.06.2016Teil 1/2

…Identifikationsnummer. Organstrafverfügungen aufgrund von Übertretungen des Parkometergesetzes (Kurzparkzone) müssen auf folgendes Konto eingezahlt werden: IBAN: AT 73 6000 0000 0238 6492, SWIFT/BIC: OPSKATWW (https://www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/parkraumueberwachung/strafen/anzeige.html). Bei der Einzahlung muss der Originalerlagschein, der die automationsunterstützt lesbare…

BFG RV/7500413/2016Verspätete Einzahlung einer mit einer Organstrafverfügung verhängten Geldstrafe ohne Angabe der Identifikationsnummer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.06.2016Teil 2/2

…zugleich Dienstbehörde ist, kann die Ermächtigung nur mit Zustimmung der Dienstbehörde gegeben werden. (2) Die Behörde kann die Organe (Abs. 1) ferner ermächtigen, dem Beanstandeten einen zur postalischen Einzahlung des Strafbetrages geeigneten Beleg zu übergeben, oder, wenn keine bestimmte Person beanstandet wird, am Tatort zu…

BFG RV/7500789/2016Verspätete Einzahlung der Geldstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.06.2016

…gegenstandslos, wenn nicht binnen 4 Wochen nach Ausfertigung die Einzahlung des Strafbetrages mittels Beleges erfolgt (§ 49a Abs.6 VStG). In diesem Fall ist das Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten. Als fristgerechte Einzahlung des Strafbetrages mittels Beleges gilt die Überweisung des Strafbetrages auf das im Beleg angegebene Konto, wenn…

BFG RV/7500492/2015Parkometerabgabe - Einzahlung behauptet
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.01.2016

…2 leg. cit. führt aus wie folgt: Die Behörde kann die Organe (Abs. 1) ferner ermächtigen, dem Beanstandeten einen zur postalischen Einzahlung des Strafbetrages geeigneten Beleg zu übergeben, oder, wenn keine bestimmte Person beanstandet wird, am Tatort zu hinterlassen. Der Beleg hat eine Identifikationsnummer zu…

BFG RV/2100994/2019Ungewidmete Einzahlungen sind nach § 214 BAO und nicht nach § 1416 ABGB auf dem Abgabenkonto zu verrechnen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.08.2020

…verweist in seiner Beschwerde auf zwei ungewidmete (saldowirksame) Einzahlungen auf sein Abgabenkonto am 19.10.2017 in Höhe von 6.000 Euro und am 18.01.2018 in Höhe von 2.000 Euro. Er vermeint dass diese Zahlungen mit der haftungsgegenständlichen Lohnsteuer zu verrechnen gewesen…

BFG RV/7500288/2025Parkometerabgabe: nicht fristgerechte Einzahlung des mit Organstrafverfügung verhängten Strafbetrages wegen Nichtanführung der Identifikationsnummer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.05.2025

…der Frist beginne mit Ablauf des Tages, an dem der Beleg am Tatort hinterlassen oder dem Beanstandeten übergeben worden sei. Als fristgerechte Einzahlung des Strafbetrages mittels Beleges gelte auch die Überweisung des Strafbetrages auf das im Beleg angegebene Konto, wenn der Überweisungsauftrag die automationsunterstützt lesbare…

BFG RV/7500565/2023Zahlendreher bei Einzahlung Organstrafverfügung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.11.2023

…des Beschwerdeführers mit der belangten Behörde beigelegt, in dem die belangte Behörde den Beschwerdeführer informierte, dass bis dato zu der gegenständlichen Geschäftszahl kein Zahlungseingang aufgeschienen sei und er um Übermittlung eines Einzahlungsbeleges bzw. um seinen telefonischen Rückruf ersuchte wurde. Der Beschwerdeführer benannte hingegen die Bankkontonummer…

BFG RV/7500336/2020Parkometerabgabe nicht entrichtet - Einzahlung betrifft andere Übertretung (vom selben Tag an anderem Ort)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.06.2020

…Mit Schreiben vom 18.2.2020 wurde Ihnen mitgeteilt, dass der von Ihnen vorgelegte Zahlungsnachweis eine andere Übertretung betrifft. In Ihrem Antwortschreiben vom 17.3.2020 bezogen Sie sich weiterhin auf die Einzahlung zur GZ 196701155395. Eine geleistete Zahlung zu gegenständlicher Übertretung wurde bis dato…