…ist auch nicht ersichtlich, wie sich die bisher festgesetzte Einkommensteuer von € - 2.079,44 errechnet. Ich beantrage daher die Ausbuchung der bisher vorgeschriebenen Einkommensteuer von € - 2.079,44." Einwendungen gegen die Höhe und Art der Berücksichtigung von Sonderausgaben und Werbungskosten, wie sie das…
…vertreten durch RA, vom 26. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 29. März 2010 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit dem angefochtenen Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2008…
…Ich beantrage die Vorauszahlungen in Höhe von EUR 1.119,00 bei der Veranlagung 2014 zu berücksichtigen. Begründung: Für das Jahr 2014 habe ich Vorauszahlungen in Höhe von EUR 1.119,00 getätigt.“ Einwendungen gegen die Berücksichtigung des zweiten Lohnzettels sowie der Frei- und Absetzbeträge…
…alle Einwendungen gegen die Grundlage der Haftung vorzubringen, auch wenn dieser Grundlage eines Verfahrens eines anderen Abgabenpflichtigen bilden und über diese Grundlage in diesem anderen Verfahren bereits rechtskräftig abgesprochen wurde (vgl. VwGH 02.10.2014, Ro 2014/15/0028). Dabei steht das Beschwerderecht gegen den…
…die Umsatzsteuer 2001; der nunmehrige Berufungswerber hafte ja nur für diese fremde Schuld. Was die Einwendungen gegen den Abgabenanspruch betreffe, so sei hier auf die Möglichkeit des § 248 BAO hinzuweisen: Demnach könne der zur Haftung heranzuziehende auch gegen den Abgabenanspruch selbst berufen. Allerdings wäre über…
…verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen. Für die frichtgerechte Abdeckung der Umsatzsteuernachforderung seien auf dem Abgabenkonto somit keine Guthabenbeträge zur Verfügung gestanden. Im Vorlageantrag wurden Einwendungen nur mehr gegen den Säumniszuschlag betreffend die Umsatzsteuer 2000 in Höhe von 3.999,00 ATS bzw. 290,62 € vorgebracht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des XY, Ort, vom 6. November 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes A-B-C vom 30. Oktober 2007 betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages (§ 239 BAO) und Abrechnung (§ 216 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…erforderlichen Beträge gemäß § 124 KO rechtzeitig zur Rückzahlung verfügbar gewesen wären. Der Bund hätte gegen die vom Masseverwalter gelegte Schlussrechnung, in der die Befriedigung dieser Forderung nicht vorgesehen gewesen sei, Einwendungen erheben müssen. Beides sei ohne Zutun des Bw nicht geschehen. Ein Gemeinschuldner hafte nur…
…hinsichtlich des selben Verfahrensgegenstandes, wenn das erste Verfahrens bereits rechtswirksam durch vollinhaltliche Entsprechung der Berufung gegen den ersten Bescheid beendet worden sei. Unter Punkt II. (Materiellrechtliche Einwendungen) wird zwar die Mitgliedschaft der Bwin bei den Wirtschaftskammern und deren zuständigen Fachorganisationen nicht bestritten, jedoch weiterhin die…
…Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin erklärte im Veranlagungsjahr 2016 insgesamt ein Vorsoll an i.H.v…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers , gegen den Umsatzsteuerbescheid 2017 der belangten Behörde FinanzamtXX vom 15.05.2018 Umsatzsteuer beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO iVm § 278 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat in den Finanzstrafsachen gegen 1.) den Beschuldigten N.N. , Adresse1 , und 2.) den belangten Verband X-GmbH, Adresse2, beide vertreten durch Mag. Wolfgang Anton Winkler, Rechtsanwalt, Ditscheinergasse 2/4, 1030 Wien, wegen der Finanzvergehen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Vertreter, vom 24. Juni 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf, St. Nr. vom 12. Mai 2003 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1998 und 2000…
…dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe sowie den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. 2.) Den Berufungen gegen die Umsatzsteuerfestsetzungen für die Zeiträume 02/2001 bis 04/2004 wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die…
…Fällen des § 278 immer in der Sache selbst mit Erkenntnis zu entscheiden. Beweiswürdigung und rechtliche Beurteilung: Gegen die im Schätzungswege ermittelte und mit vorliegend angefochtenem Bescheid festgesetzte Umsatzsteuer für 2012 (€ 18.580,12) wurden im Zuge des Beschwerdeverfahrens keine konkreten Einwendungen erhoben. Die Beschwerde…
…in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Mai 2024 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 29. April 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind der…
…ebenfalls unter Angabe des Vorsolls und der verbleibenden Nachzahlungen iHv 1.169,72 € (2006) bzw iHv 4.093,57 € (2009), fest. 6. Berufung vom 18. Juli 2011 Die gegen diese Bescheide erhobene Berufung vom 18.07.2011 wurde wie folgt begründet: Die Schlussbesprechung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb.,vom 21. April 1999 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 17. Juli 1998 und 16. Februar 1999 betreffend Umsatzsteuerfestsetzung der Vorauszahlungen für den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb.,vom 21. April 1999 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 17. Juli 1998 und 16. Februar 1999 betreffend Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum September 1997 und Februar bis…
…UStG 1994 gekommen ist. Gegen die Höhe der Schätzung wurden keine weiteren substantiierten Einwendungen vorgebracht. Die Schätzung der Umsätze ist für die Streitjahre 2013 - 2016 geboten und die Schätzung wurde so vorgenommen, dass sie den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahekommt. 2.4. "Vorsoll-Fehler" Soweit die…