…Verschulden liege auch dann vor, wenn sich der Geschäftsführer schon bei Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt bzw. eine solche Beschränkung in Kauf genommen habe, welche die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung unmöglich mache. Der Umstand allein, dass ein Geschäftsführer seine…
…der Abgaben nicht durch entsprechende gerichtliche Schritte zur Wehr setzt oder von seiner Geschäftsführerfunktion zurücktritt (vgl. VwGH 24.1.2013, 1012/16/0100; 30.3.2006, 2003/15/0080). Aus dem Beschwerdevorbringen des Bf. kann geschlossen werden, dass er sich mit der Einschränkung seiner Befugnisse…
…Auskünften über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens beim Prokuristen beschränkt. Die erteilten Auskünfte seien stets positiv gewesen, es hätten keine Gründe bestanden, an einer Unrichtigkeit der Informationen zu zweifeln. Es sei im Verfahren daher auch nicht hervorgekommen, dass die Bw. Kenntnis über Abgabenrückstände erlangt hätte…
…eine weitere weibliche Person angetroffen hatte. Entgegen der Beschwerdebehauptung sei auch nicht verhindert worden, dass Personen den Raum verlassen, die Damen hätten sich frei im Gebäude bewegt. Eine derartige Maßnahme (Einschränkung der Bewegungsfreiheit) sei als nicht notwendig erachtet worden, zumal bereits um Polizeiassistenz ersucht worden…
… - die Erfüllung der den Vertretenen treffenden gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungs-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten; - andere Personen (Angestellte), die er mit den steuerlichen Agenden betraut, zu kontrollieren (Auswahl- und Kontrollpflichten); - sich bei Geschäftsübernahme zu informieren; - Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion bei Behinderung/Beschränkung der Befugnisse. Die Haftungsinanspruchnahme setzt eine…
…Eine Einschränkung der Vollmacht für die Jahre 2011 und 2012 ist nicht erkennbar. Das Schreiben erfolgte unter Anrede der für die Arbeitnehmerveranlagung des Bf zuständigen Beamtin des Finanzamtes (Frau ***NN***). Die Einkommensteuerbescheide 2013 und 2014 - die Steuerbemessungsgrundlagen wurden für beide Jahre mangels Abgabe einer Steuererklärung…
…das Sekundärrecht nicht zur Anwendung kommt. Auch in sämtlichen nichtharmonisierten Bereichen werden die nationalen Steuersysteme vom Primärrecht überlagert. Die Mitgliedstaaten haben ihre Befugnisse aufgrund der ständigen Rspr des EuGH in diesen Bereichen "unter Wahrung des Gemeinschaftsrechtes" auszuüben. Direkte Steuern sind nur in geringem Ausmaß harmonisiert…
…das Sekundärrecht nicht zur Anwendung kommt. Auch in sämtlichen nichtharmonisierten Bereichen werden die nationalen Steuersysteme vom Primärrecht überlagert. Die Mitgliedstaaten haben ihre Befugnisse aufgrund der ständigen Rspr des EuGH in diesen Bereichen "unter Wahrung des Gemeinschaftsrechtes" auszuüben. Direkte Steuern sind nur in geringem Ausmaß harmonisiert…
…und Leistungen zugunsten der Bank abgetreten waren. Durch Abschluss eines Globalzessionsvertrages ist einerseits die Bank als andrängender Gläubiger begünstigt, andererseits andere andrängende Gläubiger - insbesondere die Abgabenbehörde benachteiligt. Eine derartige Geschäftsgebarung stellt eine Beschränkung der Befugnisse des Vertreters dar. Wird ein Vertreter an der Erfüllung seiner…
… - die Erfüllung der den Vertretenen treffenden gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungs-,Offenlegungs- und Wahrheitspflichten; - andere Personen (Angestellte), die er mit den steuerlichen Agenden betraut, zu kontrollieren (Auswahl- und Kontrollpflichten); - sich bei Geschäftsübernahme zu informieren; - Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion bei Behinderung/Beschränkung der Befugnisse. Die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten…
…lösenden Rechtsfragen lag bereits umfangreiche Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zugrunde (zum Mantelzessionsvertrag siehe zB VwGH 29.01.2015, 2011/16/0136; zur Übernahme der Geschäftsführerfunktion trotz Einschränkung der Befugnisse siehe zB VwGH 11.03.2010, 2010/16/0028; zum Ermessen siehe zB VwGH 08.07.2009…
…Befugnisse einverstanden erklärt bzw. eine solche Beschränkung in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht. Das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, stellt eine derartige Beschränkung der…
… - die Erfüllung der den Vertretenen treffenden gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungs-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten; - andere Personen (Angestellte), die er mit den steuerlichen Agenden betraut, zu kontrollieren (Auswahl- und Kontrollpflichten); - sich bei Geschäftsübernahme zu informieren; - Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion bei Behinderung/Beschränkung der Befugnisse. Die Haftungsinanspruchnahme setzt eine…
…Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere der Abgabenbehörde gegenüber, unmöglich macht. Das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, stellt die oben umschriebene Beschränkung der Befugnisse eines Geschäftsführers dar. Die Ansicht der Bw., sich mit dem Hinweis…
…tragen (Abgabenzahlungspflicht); - die Erfüllung der den Vertretenen treffenden gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungs-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten; - andere Personen (Angestellte), die er mit den steuerlichen Agenden betraut, zu kontrollieren (Auswahl- und Kontrollpflichten); - sich bei Geschäftsübernahme zu informieren; - Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion bei Behinderung/Beschränkung der Befugnisse. Gemäß § 11…
…Übernahme der Vermögensverwaltung mit umfasst ist. Die Verpflichtung des Vermögensverwalters gem. § 80 Abs. 2 BAO reicht - im Gegensatz zu den weiter reichenden Obliegenheiten gem. § 80 Abs. 1 BAO - nur so weit, wie die "Verwaltung reicht" bzw. die Rechtsgrundlage der Verwaltung reicht. Eine Einschränkung der abgabenrechtlichen…
…Aus dem Schriftsatz der belangten Behörde vom 17.8.2023, in dem ausgeführt wird, dass die Haftung für die Dienstgeberabgabe letztlich laut Jahreslohnkonten geltend gemacht werde, lässt sich ableiten, dass die zunächst geltend gemachte Haftung möglicherweise zu hoch war. Zu einer Einschränkung der angemeldeten Insolvenzforderungen…
… - die Erfüllung der den Vertretenen treffenden gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungs-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten; - andere Personen (Angestellte), die er mit den steuerlichen Agenden betraut, zu kontrollieren (Auswahl- und Kontrollpflichten); - sich bei Geschäftsübernahme zu informieren; - Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion bei Behinderung/Beschränkung der Befugnisse. Die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten…
…die Erfüllung der den Vertretenen treffenden gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungs-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten; - andere Personen (Angestellte), die er mit den steuerlichen Agenden betraut, zu kontrollieren (Auswahl- und Kontrollpflichten); - sich bei Geschäftsübernahme zu informieren; - Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion bei Behinderung/Beschränkung der Befugnisse. Hat der Vertreter schuldhaft…
…Befugnisse einverstanden erklärt bzw. eine solche Beschränkung in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht. Das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, stellt eine derartige Beschränkung der…