Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder HR Mag. Gerhard Verderber, Mag. Herwig Draxler und Mag. Josef Bramer im Beisein der Schriftführerin Melanie Zuschnig über die Berufung der Bw., Ort1, Str1, vertreten durch StB GmbH, Ort2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch G & B Steuerberatungs GmbH, Bauern 17, 6844 Altach, und G & B Steuerberatungs GmbH, Bauern 17, 6844 Altach, über die Beschwerde vom 9. Dezember 2016 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Steurer in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die A Steuerberatung GmbH & Co KG, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 13. Juni 2017 betreffend Einkommensteuer 2015 zu Recht…
…mwN). Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat über die Beschwerde erwogen: Im gegenständlichen Fall bestand allein Streit darüber, ob die im Beschwerdejahr aus der Schweiz als Einmalbetrag bezogene Freizügigkeitsleistung eine nach § 124b Z 53 EStG 1988 zu besteuernde "Pensionsabfindung" und folgedessen zu einem Drittel (40.309,93…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Steurer in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf1-Adr***, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 19. Februar 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
…und Hinterlassenenversicherung (AHV) und von der L Pensionskasse. Außer Streit steht zwischen den Verfahrensparteien, dass zum Zeitpunkt der Auszahlung des Freizügigkeitsguthabens von der C Freizügigkeitsstiftung nur die Möglichkeit der Auszahlung als Einmalbetrag bestand. III. Rechtsgrundlagen und rechtliche Würdigung § 124b Z 53 EStG 1988 idF BGBl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Steurer in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 10. Februar 2017 betreffend Einkommensteuer 2015 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Steurer in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 29. Mai 2019 betreffend Einkommensteuer 2018 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Steurer in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die A Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 18. September 2018 betreffend Einkommensteuer 2017 zu Recht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Land- und Forstwirt in F, vertreten durch Dr. P, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater in A vom 31. Mai 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Spittal Villach vom 20. April 2005 betreffend Einkommensteuer 1999 bis 2002 entschieden…
…2009/15/0188). Im Beschwerdefall sei aufgrund der Möglichkeit der Auszahlung eines Einmalbetrages anstelle einer monatlichen Rente daher nicht von einer Abfindung gesetzlicher Rentenansprüche auszugehen. Die in der Schweiz einbehaltene Quellensteuer könne nicht angerechnet werden, da das Besteuerungsrecht an der Kapitalauszahlung (Abfindung von Ruhegehältern) im…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verwaltungsgeschehen: Der angefochtene Bescheid enthielt im Wesentlichen folgende Begründung: Bei einer Auszahlung als Einmalbetrag, die aufgrund eines Wahlrechts anstatt einer Rentenzahlung bezogen würde, handle es sich nicht um die Abfindung eines Pensionsanspruches im Sinne…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Steurer in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die Winkler & Partner Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs GmbH & Co KG, Alpstraße 23, 6890 Lustenau, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 1…
Gesamthaft gesehen war dem mit Schreiben vom 24. Juni 2021 erweiterten Beschwerdebegehren somit insoweit teilweise Folge zu geben, als die Steuerbemessungsgrundlage aufgrund der Erfassung des auf vorobligatorische Arbeitnehmerbeiträge entfallenden Anteiles an der Kapitalauszahlung gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 mit 25…
…eine größere Anzahl von Mitgliedern zu befragen, die sicher einheitlich bestätigen könnten, dass sie bei Abschluss des Vertrages darauf hingewiesen worden seien, dass sie nicht den Einmalbetrag, sondern eine Kaution hinterlegen, die jederzeit bei Austritt rückbezahlt werde. Im Zuge der Betriebsprüfung seien auch diesbezüglich Unterlagen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., Wien, vertreten durch ALLRAT Wthd. GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 2170 Poysdorf, Liechtensteinstr. 23, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg, betreffend Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs.4 BAO…
…Diese Investitionskosten sollen aber anteilsmäßig an die zukünftigen Baurechtsnehmer weiter verrechnet werden, und zwar in der Form, dass bei Abschluss des Baurechtsvertrages diese Kosten als Einmalbetrag zu leisten sind. 2.3. Fragestellung 1. Stehen die gegenständlichen Aufwendungen iZm Grund und Boden mit dem Baurecht oder…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerbers, vom 29. Mai 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 23. April 2007 betreffend Einkommensteuer 2004 bis 2006 und Anspruchzinsen 2004 bis 2005 entschieden: Die Berufung gegen die Bescheide über die Festsetzung von Anspruchzinsen 2004…
…auf Vorlage seiner Beschwerde zur Entscheidung an das Bundesfinanzgericht ein. In seiner Stellungnahme zum Vorlagebericht führte das Finanzamt aus: Es lägen keine Hinweise vor, dass die überobligatorische Freizügigkeitsleistung zwangsläufig als Einmalbetrag bezogen werden musste. Somit habe es sich nicht um eine Abfindung im Sinne des …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 6. Februar 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 13. Jänner 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 Steuernummer ***BfStNr*** zu…