…1967 ab Jänner 2017 zuerkannt wurde, da der Bf. 2017 nur mehr steuerfreie Notstandshilfe bezieht und daher die Einkommensgrenze des § 5 FLAG 1967 ab 2017 nicht mehr überschreitet. Über die Beschwerde wurde erwogen: Sachverhaltsmäßig steht aufgrund mehrerer Gutachten des Sozialministeriumservice fest, dass der Bf. voraussichtlich…
…BGBl 1967/376, ausgeführt: Da das Einkommen des Sohnes laut Einkommensteuererklärung im Jahr 2014 sowie laut eigenen Angaben auch im Jahr 2015 die Einkommensgrenze von € 10.000 übersteige, sei die Familienbeihilfe rückzufordern. In der dagegen rechtzeitig erhobenen – als "Berufung" bezeichneten - Beschwerde wendet die Bf…
…Regelungen (§ 5 Abs. 1 und § 26 FLAG) die Rückforderung zu erfolgen habe. Die Überschreitung der Einkommensgrenzen sei nicht bestritten. Die Verpflichtung zur Rückzahlung beruhe ausschließlich auf objektiven Merkmalen; subjektive Momente, wie Verschulden oder Gutgläubigkeit oder etwa ein bereits erfolgter Verbrauch der Familienbeihilfe, seien nicht zu…
…ob die erhöhte Familienbeihilfe zusteht, maßgeblich. Dieses lag - wie bereits vom Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung vom 9. März 2009 ausgeführt - ab dem Jahr 2004 weit über den Einkommensgrenzen des § 5 Abs. 1 FLAG. Das bedeutet aber, dass der unabhängige Finanzsenat nicht mehr zu überprüfen hat…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A. M., K., vertreten durch Dr. Philipp Steinsky, Sachwalter, 3910 Zwettl, Weitraer Straße 19, gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel betreffend Familienbeihilfe ab 1. April 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…Wie den obigen Berechnungen zu entnehmen ist, wurde diese Einkommensgrenze von RHnicht überschritten. Für eine Rückforderung der Beträge für 2005 und 2006 findet sich somit keine gesetzliche Grundlage... Das Finanzamt erließ am 18. Jänner 2007 eine Berufungsvorentscheidung und wies die Berufung mit folgender Begründung ab…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend Einkommensteuer 2002 sowie Einkommensteuer 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…die Abweisung der Beschwerde, da das Studium weder vom Sohn der Bf. noch von der Tochter der Bf. zielstrebig und ernsthaft betrieben worden sei. Außerdem sei es zu einer Überschreitung der Einkommensgrenzen gekommen. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt 1. Der Sohn der Bf. **…
…1 bzw. 3 KBGG, wonach die Bf. alleine zur Rückzahlung des Zuschusses verpflichtet sei. Im Jahr 2007 seien die für die Rückzahlung des Zuschusses maßgeblichen Einkommensgrenzen gemäß § 19 Abs. 1 Z. 1 KBGG überschritten worden. Die Bf. erhob dagegen fristgerecht Berufung und begründete diese wie…
…Neben dem Studium sei er einer Erwerbstätigkeit nachgegangen und habe daraus Einkünfte erzielt, die im Kalenderjahr 2010 über der für 2010 gültigen Einkommensgrenze von 9.000,00 Euro gelegen seien. Für dieses Kalenderjahr müsse daher mit separatem Bescheid die Familienbeihilfe für die Monate Jänner bis…
…für die Monate Juli bis September 2000) sind dem Bw. zu Handen seines Rechtsanwaltes im Oktober 2000 überwiesen worden. Auf Grund dieser Rentenzahlungen vertritt das Finanzamt die Ansicht, dass die für den Bezug von Familienbeihilfe relevanten Einkommensgrenzen des § 6 Abs. 3 FLAG ab dem 1…
… 6 Abs. 3 FLAG 1967 (gleichlautend mit dem vom Finanzamt seiner Erledigung angeführten § 5 FLAG 1967) vorgesehene Einkommensgrenze von € 10.000,00 jeweils überschritten worden ist. Einen Anspruch auf eine Invalidenrente nach Artikel 53 Abs. 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 1959 über die…
…damit die im § 19 Abs. 1 Z 1 KBGG vorgegebenen Einkommensgrenzen. Dieser Sachverhalt ergibt sich aus dem Aktinhalt und dem elektronischen Akt. Da der Bw diese Angaben im Formular betreffend die Rückzahlung der Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld (KBG 1) ohne Korrektur bestätigt hat, besteht für den…
…1 FLAG genannten Grenzbetrag (Jahresbetrag) überschritten haben und daher die Anspruchsvoraussetzung zur Gewährung der Familienbeihilfe weggefallen sind. Beim Grenzbetrag handelt es sich um einen Jahresbetrag, sodass bei Überschreiten dieser Einkommensgrenze die Familienbeihilfe einschließlich des Kinderabsetzbetrages für das ganze Jahr, hier somit ab 1. Jänner 2005…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Monika Fingernagel in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 2. August 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 1. Juli 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 bis 2017, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu…
…Einkommen; Zusätzlich darf das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschritten haben. Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der Kinder, für die Ihnen oder Ihrem Ehepartner im Jahr 2022 mehr als sechs Monate Familienbeihilfe ausbezahlt wurde. Die beträgt: Bei zwei Kindern 16.499 Euro 3…
…Entsprechendes gilt für die Jahre 2020 (stpfl. Einkommen: € 19.260,83) und 2021 (stpfl. Einkommen: € 28.656,54). Im Beschwerdefall besteht daher wegen Überschreitung der Einkommensgrenze kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Freundliche Grüße!" Mit E-Mail v. 16.10.2023 wurde der Bfin.in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Felfernig & Graschitz RAe GesmbH, Reichsratstraße 15, 1010 Wien gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 1/23 vom 21.10.2013, betreffend Rückforderung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das…
…beantwortet wird. Diese Voraussetzung liegt im Beschwerdefall nicht vor. Steht nämlich sachverhaltsmäßig fest, dass der Bf. aufgrund des Überschreitens der Einkommensgrenzen, von denen im polnischen Recht der Bezug von Familienleistungen abhängt, auch dann keinen Anspruch in Polen gehabt hätte, wenn ein Antrag gestellt worden wäre…
…für den Zeitraum Jänner bis September 2011 bezogenen Beträge unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 FLAG 1967 (Einkommensgrenzen) zurück. Die Bw. erhob gegen den Rückforderungsbescheid mit folgender Begründung Berufung: "Bis September 2011 habe ich für meinen Sohn T.... Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge bezogen…