…wenn eine im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG 1994 unternehmerisch tätige juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen eingegliedert ist. Es ist nicht erforderlich, dass alle drei Eingliederungsmerkmale gleichermaßen ausgeprägt sind; Organschaft kann auch gegeben sein…
…ausüben. Somit müsste das dritte Eingliederungsmerkmal (wirtschaftliche Eingliederung) nicht mehr so stark ausgeprägt sein. Wie allerdings oben ausgeführt wurde, erfüllt auch dieses Merkmal die weitaus überwiegenden Anforderungen. Unter Beachtung dieser klaren Gegebenheiten war für den streitgegenständlichen Zeitraum jedenfalls vom Vorliegen einer umsatzsteuerlichen Organschaft auszugehen. Die…
…Rechtsmeinung bei mittelbarer finanzieller Eingliederung stets gegeben und die organisatorische vermutet. Nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse ist nach Meinung der Außenprüfung von einer finanziellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Eingliederung auszugehen. Die Organschaft ist demzufolge von Amtswegen festzustellen. Exkurs: g (Zwischenholding und Organschaft): Im Exkurs wird…
…Ausführungen zu verweisen, wonach nicht alle Eingliederungsmerkmale gleich stark ausgeprägt sein müssen, um eine Organschaft annehmen zu können. Im Ergebnis kommen wir daher zur Auffassung, dass die tatsächliche Durchführung des Willens des Organträgers bei der beherrschten Gesellschaft durch organisatorische Maßnahmen jedenfalls gesichert ist, und somit…
…fordert, ist eine unterschiedliche Behandlung auch aufgrund des Legalitätsprinzips ( Art. 18 B-VG ) bedenklich. Bei der in den fraglichen Punkten vergleichbaren deutsche Regelung, ist durch jüngere höchstgerichtliche Judikatur (die der Verwaltungsmeinung und der Literatur entspricht) abgesichert, dass ein nahtloser Übergang der Organschaft möglich ist, wenn…
…einer Organschaft zwischen der Leasing-GmbH als Organträgerin und der Rent-GmbH als Organgesellschaft auszugehen. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ist die Rent-GmbH finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen der Leasing-GmbH eingegliedert. Alle drei Eingliederungsmerkmale sind stark ausgeprägt. Soweit Merkmale für eine…
…entzogen. Die Berufungswerberin müsste nur einen neuen Mieter suchen. Daraus folgt, dass auf Grund der vorhandenen Tatbestandsmerkmale und in Auslegung der EUGH Rechtsprechung aber auch der VwGH Erkenntnisse die wirtschaftliche Eingliederung nicht gegeben ist und somit ein Merkmal der umsatzsteuerlichen Organschaft bei diesem Sachverhalt fehlt…
…entzogen. Die Berufungswerberin müsste nur einen neuen Mieter suchen. Daraus folgt, dass auf Grund der vorhandenen Tatbestandsmerkmale und in Auslegung der EUGH Rechtsprechung aber auch der VwGH Erkenntnisse die wirtschaftliche Eingliederung nicht gegeben ist und somit ein Merkmal der umsatzsteuerlichen Organschaft bei diesem Sachverhalt fehlt…
…wie vor die Organschaft alter Prägung, also mit den drei erforderlichen Eingliederungsmerkmalen. Überdies ist eine Organschaft von Amts wegen wahrzunehmen und unterliegt grundsätzlich nicht der Disposition des Steuerpflichtigen (kein Antragsrecht wie bei der Gruppenbesteuerung). Wenn nun ein rechtzeitiger Antrag auf Übergang der Organschaft zur Gruppe…
…bei der die Eingliederung möglich ist. Organschaft nach § 2 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 liegt vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen eingegliedert ist. Es ist nicht erforderlich, dass alle drei Eingliederungsmerkmale gleichermaßen…
In EAS 869 wurde zum Ausdruck gebracht, dass Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organgesellschaft einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person ist, im Allgemeinen ihr - und nicht der als Organträger dahinterstehenden natürlichen Person oder Personengesellschaft - zugerechnet werden, sodass nach…
…begründete Zweifel daran bestehen, ist auch bei Fremden zu untersuchen, wer tatsächlich die Geschäfte der Körperschaft führt. Dies gilt umso mehr für den Angehörigenbereich. 14.2.2.2.2 Änderung der wirtschaftlichen Struktur Rz 996: Eine Änderung der wirtschaftlichen Struktur liegt vor, wenn die aus…
…unverändert Gruppenmitglieder bleiben. Bei doppelt ansässigen Gruppenmitgliedern sind, anders als bei doppelt ansässigen Gruppenträgern (siehe Rz 1025), keine zusätzlichen Voraussetzungen wie die im Firmenbuch eingetragene Zweigniederlassung und die Zurechnung der Beteiligung an Gruppenmitgliedern zur Zweigniederlassung erforderlich. Ein inländischer Betrieb oder eine inländische Betriebsstätte ist daher…
…bei der Ergebnisaufteilung zwischen A und B zu berücksichtigen und der durchgerechneten Beteiligung von A in Höhe von 45% hinzu zu zählen (der Aufteilungsschlüssel zwischen A und B ergibt sich dann aus dem Verhältnis 50% zu 18%). Rz 1050: Die Bildung einer Beteiligungsgemeinschaft ist auch…
… 10a Abs. 4 Z 2 letzter Satz KStG 1988 kann ein verbundenes Unternehmen auch "seitlich", dh. bei einer Schwestergesellschaft der beherrschenden Körperschaft, entstehen. Als verbundene Unternehmen in diesem Sinne gelten auch Unternehmen, an denen verbundene juristische oder natürliche Personen oder Personenvereinigungen ihrerseits Beteiligungen im Sinne…
…Rechtsprechung noch eine einheitliche Literaturmeinung hierzu gäbe. Darüber hinaus sei der von der Betriebsprüfung angeführte Grund, nämlich das Vorliegen einer atypisch stillen Gesellschaft beim Organträger mit 30. September 1998, also vor dem Bilanzstichtag 31. Dezember 1998 weggefallen, wodurch selbst bei abweichender Rechtsanwendung die Organschaft anzuerkennen…
…48%). Das bei der Personengesellschaft für die Stimmrechtsmehrheit erforderliche Beteiligungsausmaß von über 50% wird durch die atypisch stille Beteiligung des C nicht beeinträchtigt, wennweil der atypisch stille Gesellschafter keine Mitspracherechte hat. [Grafik] b) Die beteiligte Körperschaft A ist einerseits 60% Mitunternehmer einer Personengesellschaft, die ihrerseits…
… 94a EStG 1988 besteht. Die gleiche Sichtweise muss gelten, wenn eine solche deutsche Organgesellschaft an einer inländischen operativ tätigen Kommanditgesellschaft beteiligt ist; Steuerschuldner ist dann die beschränkt steuerpflichtige deutsche GmbH und nicht die dahinterstehenden Gesellschafter. Wie allerdings ebenfalls in EAS 869 zum Ausdruck gebracht worden…
…steuerpflichtig. An der Spitze der Unternehmensgruppe steht der Gruppenträger, bei dem die Ergebnisse letztlich vereinigt und nach den allgemeinen Grundsätzen des Körperschaftsteuerrechts der Besteuerung unterworfen werden. Da die Gruppenbesteuerung nur eine steuerliche Ergebniszurechnung ermöglicht, bleiben die unternehmensrechtlichen Ergebnisse der Mitglieder einer Unternehmensgruppe, abgesehen vom Steuerausgleich…
…B-GmbH eine Beteiligungsgemeinschaft, bei der die A-GmbH Minderbeteiligter ist. Die Gruppe A kann nur aus der A-GmbH als Gruppenträger sowie der aa-GmbH, der ab-GmbH und der ac-GmbH als Gruppenmitglieder bestehen. Die B-GmbH kann ihrerseits Gruppenträger einer Gruppe B…