…Spruch des in Berufung gezogenen (Zurechnungs-)fortschreibungsbescheides erschöpft sich wesensmäßig in der Änderung der Zurechnung der Streitliegenschaft an einen anderen Eigentümer (Bw.) als nach dem früher maßgebenden Einheitswertbescheid. Da sich an der Eigtentümeridentität im Vergleich zum Vorbescheid nichts geändert hat, war der Zurechnungsfortschreibungsbescheid zum 1…
…Grund und Bodens wird. Gegenstand der Bewertung ist die wirtschaftliche Einheit (§ 2 BewG). Bei Eigentümeridentität hinsichtlich Grund und Boden und Gebäude ist eine wirtschaftliche Einheit anzunehmen (§ 2 Abs. 2 BewG). In gegenständlichem Fall liegt jedoch keine "Eigentümeridentität" vor, da zum berufungsgegenständlichen Stichtag 1. Jänner 2009…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Oberrat Dr. Karl Zepitsch, Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch und Stadtrat Johann Gamper, im Beisein der Schriftführerinnen Sarah Jahns und Christina Klein, über die Berufung des Bw…
…1 u.a.“ In der Begründung wurde ausgeführt, dass die Feststellung erforderlich war, weil Eigentümeridentität hinsichtlich des Gebäudes und des Grund und Bodens vorliegt. Bezüglich der Berechnung des Einheitswertes wurde auf die Beilage verwiesen. Bei der Berechnung des Einheitswertes wurde der Bodenwert von einer Fläche…
…In der Begründung wurde ausgeführt, dass die Feststellung erforderlich war, weil Eigentümeridentität hinsichtlich des Gebäudes und des Grund und Bodens vorliegt. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Beschwerde wurde vorgebracht, dass ein Gebäude 1780, ein Gebäude 1949 erbaut wurde und ein Haus über 40 Jahre…
…Abänderung des Kaufvertrages vom 30.12.2010 und 18.01.2011, dass im Zeitpunkt der Vertragsunterfertigung das Gebäude T aufgrund Eigentümeridentität an Grund und Boden sowie am Gebäude keine rechtliche Selbständigkeit als Superädifikat mehr hatte, das Superädifikat daher erloschen und sohin das Gebäude T Zubehör…
…dies zu vermeiden wurde gleichzeitig der Tausch B vereinbart, wodurch das neue Grundstück 1 an HEU gegangen ist. Aufgrund der nunmehrigen Eigentümeridentität hat somit das Grundstück 1 eine Verkehrsanbindung über das Grundstück 2 erhalten. ClP hat im Gegenzug das neue Grundstück 9, welches seit 5…
…vermieden, wodurch das neue Grundstück 1 im Ausmaß von 1.808 m² an die Bw und ihren Gatten gegangen ist. Aufgrund der nunmehrigen Eigentümeridentität hat somit das Grundstück 1 eine Verkehrsanbindung über das Grundstück 2 erhalten. CP hat im Gegenzug das neue Grundstück 9, ebenfalls…
…mit AML. Ebenso sei an dieser Stelle angemerkt, dass zum Vertragszeitpunkt bezüglich der beteiligten Gesellschaften Eigentümeridentität bestanden hat und AML auch Bevollmächtigte der AML Steuerberatung GmbH ist und als solche beide am Mietvertrag beteiligten Gesellschaften steuerlich vertritt. Am 19. März 2009 hat die Pr, vertreten…
…die nachhaltig landw. Zwecken dienen. Die Erteilung der Baubewilligung für das Betriebsgebäude weist auf eine nicht landw. Nutzung des o.a. Grundstücksteiles hin. Eigentümeridentität ist insofern nicht gegeben, da sich o.a. Grundstück im Eigentum von DI =AI. befindet, während das Bauansuchen für die Errichtung…
…50% als uneinbringlich abgeschrieben werden, lässt an der Ernsthaftigkeit weiterer Zinsvorschreibungen zweifeln. Im Jahre 1996 weist das Verrechnungskonto W GmbH neben der Zinsbelastung einen Realzuwachs aus. Dieser Mittelzufluss ist auf Grund der Eigentümeridentität nicht als Darlehen der GmbH, sondern als Einlage der Kommanditistin zu werten. ... ." …
…einem späteren Zeitpunkt auf das Baurecht und lässt es löschen, fällt das Gebäude dem Grundstück an; infolge Eigentümeridentität liegt kein weiterer Erwerbsvorgang vor, der der Grunderwerbsteuer unterliegt. Erwirbt der Bauberechtigte nach Begründung des Baurechtes auch Eigentum an der belasteten Liegenschaft (Eigentümerbaurecht), bleibt das Baurecht unberührt…
…ob sie einem land- und forstwirtschaftlichen Hauptzweck dienen. Falls alle Flächen dem Grundvermögen zuzurechnen sind, ist beim landwirtschaftlichen EW-Akt eine Wertfortschreibung auf Null vorzunehmen. Die Grundstücke im Eigentum der Tochter sind mangels Eigentümeridentität gemäß § 2 Abs. 2 BewG 1955 nicht mehr in die wirtschaftliche…
…wirtschaftlichen Einheit ergäbe sich zumindest in einigen Fällen ein Einheitswert über der gesetzlichen Bagatellgrenze. Bilden die räumlich getrennten, nicht landwirtschaftlich genutzten Grundflächen, die zu Liftanlagen gehören, sofern Eigentümeridentität an Grund und Boden gegeben ist, eine wirtschaftliche Einheit? Die Grundflächen von Berg- und Talstationen von Liften…
…später ***F***) gibt es weder Vertragsentwürfe noch Korrespondenzen. Für die Kaufpreiszahlung und den konkreten Geldfluss fehlt jeglicher Beleg. Trotz angeblich geflossenen Kaufpreises und Eigentümeridentität zwischen verkaufender und erwerbender Gesellschaft wurde die Umsatzsteuer nicht entrichtet, solange *N.* ***N*** Eigentümer beider Gesellschaften war. Auch unter den neuen…
…unter dem Fremdvergleichsgrundsatz anzuerkennen seien. Die Außenprüfung widerspreche dem, da die Eigentümeridentität der Gesellschaften nicht offengelegt worden sei, die Verträge einseitig zugunsten von ***Machthaber*** (wirtschaftlicher Eigentümer beider Gesellschaften) konstruiert worden seien und es keine Betriebsstätte der ***Offshore-Ges*** in Moskau gebe, obwohl dies behauptet werde…
…Befreiungsgrundes (Bauverbot oder Bausperre) nach § 3 Abs 2 Z 2 f BWAG geltend gemacht. Es müsste eigentlich Eigentümeridentität von Liegenschaft I (EZ 500 000/7) mit Liegenschaft II (EZ 000 xxx/27) sein. Nur wurde der Liegenschaftsanteil II manchmal vergessen. Siehe beiliegender Kaufvertrag Seite 2…
… 2 Abs. 2 AÜG ausdrücklich mit der Überlassung zur Dienstleistung an Unternehmen des Konzerns bzw. an wirtschaftlich durch Eigentümeridentität oder wesentliche Eigentümerbeteiligung nahestehende Unternehmen einverstanden. Aus Überlassungen erwächst jedoch kein vertraglicher Anspruch auf Beibehaltung. 3. Dienstort Der gewöhnliche Dienstort ist Wien. Der Dienstgeberin bleibt es…
…die Änderung folgt (Fortschreibungszeitpunkt). Gegenstand der Bewertung ist die wirtschaftliche Einheit (§ 2 BewG). Bei Eigentümeridentität hinsichtlich Grund und Boden und Gebäude ist eine wirtschaftliche Einheit anzunehmen. Nach § 51 Abs. 1 Satz 1 BewG 1955 gehören zum Grundvermögen der Grund und Boden einschließlich der Bestandteile (insbesondere…
…liegt eine objektivierte Zweckwidmung vor (OGH 28.8.1992, 3 Ob 79/91; RIS-Justiz RS0009943). Da zudem Eigentümeridentität besteht und ein räumliches Naheverhältnis zum Grundstück vorliegt, ist vor diesem Hintergrund betreffend den vorliegenden Beschwerdefall festzuhalten, dass der gegenständliche Küchenblock sämtliche Voraussetzungen für eine Qualifikation…