22.7 Eigenkapitalquotenvergleich (§ 12a Abs. 5 KStG 1988) 22.7.1 Grundregel und Rechtsfolgen Rz 1309cu: Für konzernal verbundene Körperschaften kann sich unter den Voraussetzungen des § 12a Abs. 5 KStG 1988 eine Ausnahme von der nach § 12a Abs. 1 KStG 1988 eingeschränkten Abzugsfähigkeit eines Zinsüberhangs…
22.10.3 Eigenkapitalquotenvergleich in der Unternehmensgruppe (§ 12a Abs. 7 Z 2 KStG 1988) 22.10.3.1 Allgemeines und Rechtsfolgen Rz 1309eu: Der Eigenkapitalquotenvergleich gemäß § 12a Abs. 5 KStG 1988 kommt aufgrund von § 12a Abs. 7 Z 2 KStG 1988 auch für Unternehmensgruppen zur…
…erstellt, ist die Eigenkapitalquote der Körperschaft ungeachtet dessen auf Basis des - zum Abschlussstichtag der Körperschaft für das jeweilige Wirtschaftsjahr - erstellten Einzelabschlusses zu ermitteln. Beispiel 1: Die inländische T-GmbH wird als 100-prozentige Tochtergesellschaft der inländischen M-GmbH vollständig in den Konzernabschluss nach UGB einbezogen…
…Punkt ist festzuhalten, dass als Ertrag die Sonderklassegelder aus 2006 erfasst wurden, der Aufwand betrifft die nicht bezahlten Aufwendungen aus 2006 und den Vorjahren. Die Berechnung des nicht entnommenen Gewinnes erfolgte auf Grund des Eigenkapitalanstieges, welcher weit über € 100.000,00 lag. Das Geld…
…III § 16 Abs. 5 UmgrStG laut Einbringungsbilanz | -250.000,00 | | Summe Überentnahmen (Eigenkapitalabfall) laut Bp für 2004 | -155.512,56 | " Das Finanzamt folgte den Feststellungen der Außenprüfung in dem im gemäß § 303 Abs. 4 BAO wiederaufgenommen Verfahren ergangenen Einkommensteuerbescheid 2004…
…2001 statt. In Punkt 8 der Niederschrift zur Schlussbesprechung wurde ausdrücklich festgehalten, dass dem Berufungsbegehren betreffend Berücksichtigung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung nicht entsprochen wird. Der Bildungsfreibetrag wurde unter Kennzahl 630 erfasst (siehe Tz 23 des BP-Berichtes). Aufgrund der Feststellungen der Betriebsprüfung wurde die Bw. im wiederaufgenommenen…
…vor: "Im Jahr 2004 betrug der nicht entnommene Gewinn EUR 135.574,87 Im Jahr 2006 ergab sich ein Absinken des Eigenkapitals um EUR 93.408,54. In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2006 wird unter der Kennzahl 794 ein Nachversteuerungsbetrag von EUR 57.833…
…mit dem normativen Inhalt des § 11 Abs. 2 KStG iVm § 11 EStG sei unterblieben. § 11 Abs. 2 KStG verweise hinsichtlich der Ermittlung der als Betriebsausgaben abzugsfähigen Eigenkapitalzuwachsverzinsung auf die Vorschriften des § 11 EStG. Die Bestimmung des § 11 Abs. 4 lit. a EStG verweise zum Einen…
…hätte es natürlich mittels Bankkredit finanziert werden müssen. Die Betriebsnotwendigkeit dieser Einlage sei daher eindeutig gegeben. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob im Jahr 2004 eine Kürzung des Anstiegs des Eigenkapitals gemäß § 11a Abs. 7 EStG 1988 vorzunehmen ist. Im Einkommensteuerakt des Bw…
…in seiner Berufung mit der Begründung, dass lt. Bilanz der Eigenkapitalzuwachs des Jahres 2000 1.872.582,98 öS betragen habe. Bei der Berechnung der Zinsen sei - infolge auflaufenden Zuwachses - vom halben Zuwachs ausgegangen worden. Im Zuge der Sanierungsarbeiten sei das Lager mit der bereits…
…ergangenen Bescheide zur Körperschaftsteuer 2000 bzw. 2001 das Rechtsmittel der Berufung. Die aus der Bp resultierenden Feststellungen und Abänderungen blieben unbestritten; es wurde jedoch im nunmehr offenen Verfahren erstmalig die Berücksichtigung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung gem. § 11 EStG für die Jahre 2000 und 2001 beantragt. Die Bw…
…Die in § 11 Abs. 2 KStG 1988 einer österreichischen unbeschränkt steuerpflichtigen juristischen Person eingeräumte Möglichkeit der Inanspruchnahme der Eigenkapitalverzinsung steht daher einer nur beschränkt steuerpflichtigen deutschen juristischen Person hinsichtlich ihrer inländischen Betriebstätteneinkünfte nicht zu. Dies gilt auch dann, wenn diese inländischen Einkünfte aus den Betriebstätten…
…die gleiche Tätigkeit ausübt. Daraus folgt, dass die einer österreichischen Kapitalgesellschaft in § 11 Abs. 2 KStG 1988 eingeräumte Möglichkeit der Inanspruchnahme der Eigenkapitalverzinsung auch der inländischen Betriebstätte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft zusteht. 28. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…noch mittelbar von einer österreichischen Steuer getroffen werden), ist dies bei der Sondergewinnsteuer aus der Eigenkapitalzuwachsverzinsung nicht mehr der Fall. Denn die Sondergewinnsteuer soll im wirtschaftlichen Ergebnis die Fiktivverzinsung des Eigenmittelgebers und nicht beispielsweise rumänische Lizenzgebühren treffen, die in dem betreffenden Jahr anrechnungsbegünstigt (und verlustkürzend…
…Abs. 2 zu versteuernde Sondergewinne auf Grund einer Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses und gilt durch diese Besteuerung als abgegolten. Gemäß Art 43 EGV sind die Beschränkungen der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verboten... Steuerpflichtige, die…
…Bei der Bw. . (in der Folge: Bw.) wurde im Zuge einer Betriebsprüfung erstmals ein Antrag auf außerbilanzmäßige Berücksichtigung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung für das Jahr 2000 gestellt. Diesem Antrag war nach Ansicht der Betriebsprüfung nicht stattzugeben, weil darin ein Antrag auf Bilanzänderung zu erblicken sei, der wirtschaftlich…
…| 2004 | Körperschaftsteuer vom Einkommen | 82.073,04 | 67.439,49 | 63.845,88 | Steuer vom Sondergewinn aus Eigenkapitalzuwachsverzinsung | 1.657,11 | 2.564,89 | 1.001,81 | Körperschaftsteuer |…
…für das berufungsgegenständliche Jahr 2000 lautet wie folgt: "Steuerpflichtige, die den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, können die angemessene Verzinsung des in einem Wirtschaftsjahr eingetretenen betrieblichen Eigenkapitalzuwachses - auch außerbilanzmäßig - als Betriebsausgabe abziehen. Der abgezogene Betrag ist als Sondergewinn anzusetzen. Die Besteuerung des Sondergewinnes richtet sich nach …
…für das berufungsgegenständliche Jahr 2000 lautet wie folgt: "Steuerpflichtige, die den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, können die angemessene Verzinsung des in einem Wirtschaftsjahr eingetretenen betrieblichen Eigenkapitalzuwachses - auch außerbilanzmäßig - als Betriebsausgabe abziehen. Der abgezogene Betrag ist als Sondergewinn anzusetzen. Die Besteuerung des Sondergewinnes richtet sich nach …
…wie folgt abgeändert: 2.1. Die im Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) 2000 erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb werden gemäß § 188 BAO mit € 94.174.417,21 festgestellt. Bei der Veranlagung der beteiligten Steuerpflichtigen ist im Rahmen der Einkommens- bzw. Gewinnermittlung eine Eigenkapitalzuwachsverzinsung (iSd. § 11 EStG idF BGBl…