…Beschwerdeführer ist hingegen nicht Anspruchsberechtigter betreffend den Familienbonus Plus für ***YJ***. Hingegen steht dem Beschwerdeführer für ***KJ*** (als Kind, für das kein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht) als Ehepartner der Familienbeihilfeberechtigten gemäß § 33 Abs 3a Z 3 lit a EStG 1988 der Familienbonus Plus in voller Höhe zu…
… 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 zu. Damit hat der Bf als Ehepartner der Kindesmutter gemäß § 33 Abs. 3a Z 3 lit b EStG 1988 für diese Monate keinen Anspruch auf den Familienbonus Plus. Für 12/2022 wurde hingegen der festgesetzte Unterhalt nicht zur…
…welches auf den Ehemann lautet. Jedoch sei zu ergänzen, dass beide Ehepartner auf dieses Konto Zugriff haben würden und zeichnungsberechtigt seien. Im Gegenzug dazu hat auch der Ehemann auf das Konto von der Beschwerdeführerin einen Zugriff und sei zeichnungsberechtigt. Es sei innerhalb der Familie so…
…Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im vorliegenden Fall wurde die Frage der Einkommensgrenze des Ehepartners für den Alleinverdienerabsetzbetrag im Sinne der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl VwGH vom 10. Mai…
…33 Abs. 4 Z. 1 EStG in der Höhe von Euro 2.200 erzielt habe, nicht zutreffend sei. Anlässlich einer Außenprüfung beim Ehepartner der Bf. (in der Folge Bf genannt) wurde festgestellt, dass dieser beim gewerblichen Grundstückshandel systematisch und regelmäßig hohe Schwarzgeldzahlungen erzielt hat. Diese…
…Die belangte Behörde legte die Beschwerde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung am 2. September 2013 dem unabhängigen Finanzsenat vor und führte begründend aus, dass Unterhaltsleistungen an Ehepartner keine außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1988 darstellen würden. Zu den Werbungskosten und Sonderausgaben erfolgte keine Stellungnahme. Mit Beschluss…
…4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Im Beschwerdefall strittig ist, ob Unterhaltszahlungen an einen geschiedenen Ehepartner eine außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1988 darstellen. Die Beschwerdeführerin machte im Veranlagungsjahr 2010 die nunmehr strittigen Unterhaltszahlungen an ihren geschiedenen Ehemann iHv jährlich EUR 7.200,00…
…2003/13/0154, mwN). Unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung ist eine Verlegung des Familienwohnsitzes aus wirtschaftlichen Gründen jedenfalls dann als zumutbar anzusehen, wenn durch die Tätigkeit des Ehepartners des Steuerpflichtigen am Familienwohnsitz keine steuerlich relevanten Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z…
…steht der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht zu. Daher können behinderungsbedingte Aufwendungen für den Ehepartner (da das steuerliche Existenzminimum von € 11.000,-- nicht überschritten wurde) als außergewöhnliche Belastung unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes geltend gemacht werden. Der vom Einkommen abhängige Selbstbehalt beträgt im Jahr 2010 € 2.780…
…1 EStG 1988 494 Euro. Alleinerzieher ist ein Steuerpflichtiger, der mit mindestens einem Kind mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem Ehepartner lebt. Durch den Alleinerzieherabsetzbetrag soll die besondere Belastung berücksichtigt werden, der alleinstehende Personen mit Kindern durch ein dadurch…
…Aus diesen Normen ergibt sich eindeutig, dass Ausgaben und Aufwendungen, die ihre Ursache in einer Behinderung des Ehepartners haben, nur bei Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden dürfen. Da dem Berufungswerber der Alleinverdienerabsetzbetrag tatsächlich nicht zusteht, entspricht der angefochtene Bescheid des…
…Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung mit nachstehender Begründung als unbegründet ab: "Gemäß § 33 Absatz 4 Einkommensteuergesetz 1988 steht einem verheirateten Steuerpflichtigen der Alleinverdienerabsetzbetrag bei mindestens einem Kind dann zu, wenn die Einkünfte des Ehepartners im Jahr höchstens 6.000 Euro betragen. Lt. h.o…
…führte die Beihilfenbezieherin aus, sie besuche derzeit eine Abendschule und sei "wegen laufendem Schulstress" nur geringfügig beschäftigt. Der Verdienst ihres Ehepartners reiche "nur zum Überleben" aus. Weiters übermittelte sie eine Aufstellung über die monatlichen Einnahmen und Ausgaben und vertrat die Ansicht, dass sie im Monat…
…Bw fristgerecht Berufung und führte darin wie folgt aus: "Der Alleinverdienerabsetzbetrag wurde nicht berücksichtigt, da die steuerlichen Einkünfte des Ehepartners höher als der maßgebliche Grenzbetrag von € 4.400 sind. Mit gleicher Post sende ich ihnen eine Arbeitnehmerveranlagung meiner Gattin für 2003. Ich nehme an…
…und einer der beiden für mindestens ein Kind den Kinderabsetzbetrag erhält. Bei Alleinverdienern ohne Kind, wie im berufungsgegenständlichen Fall, darf der Ehepartner Einkünfte von höchstens 2.200 € jährlich erzielen (§ 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988). Laut dem vom Bw vorgelegten Einkommensteuerbescheid der Gattin…
…Euro. Hiervon wurden Sonderausgaben idHv 246,59 Euro abgezogen. Die Zahnbehandlungskosten in Höhe von 9.630,37 Euro (unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes) haben sohin in voller Höhe Deckung in den Einkünften des Ehepartners der Bf. Die Beschwerde ist daher abzuweisen. 3.2. Zu Spruchpunkt II…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Vertreter, vom 13. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 8. Mai 2007 betreffend Umsatzsteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…oder über jede Wohnung einen eigenen Vertrag, also zwei). Die Annahme eines Vertragsgeflechts zwischen den Ehepartnern sei nicht mehr länger aufrecht zu erhalten. Da das Mietverhältnis zwischen diesen beiden Personen mangels gegenteiliger Sachverhaltsfeststellungen als angemessen und fremdüblich zu beurteilen sei, gebe es keinen triftigen Grund…
Punkt A.1 zufolge zeige der auf das Wesentliche reduzierte Sachverhalt folgendes Bild: Die Bw. habe von ihrem Ehegatten über Jahre hinweg Zuwendungen mittels Schenkung erhalten und solcherart das Einfamilienhaus auf dem Standort OOOO Wien, A-Gasse 4, zu einem Mehrfamilienhaus erweitert und die Erweiterung…
…Darlehen sei nicht vom Ehegatten der Bw. gewährt worden, war entgegenzuhalten, dass der Ehegatte mit seiner Bank einen Kreditvertrag geschlossen hatte. Darüber hinaus wurde eine Darlehensvereinbarung zwischen den Ehepartnern geschlossen. Insofern war der Einwand, der Ehegatte habe der Bw. kein Darlehen gegeben, sondern nur "beschafft"…