…FLAG nämlich dann, wenn sie sich von ihrem österreichischen Gatten trennt und mit diesem nicht mehr in einem gemeinsamen Haushalt lebt (VwGH 19.2.2002, 95/14/0097; 25.2.2003, 99/14/0312), selbst wenn das Kind österreichischer Staatsbürger ist (VfGH 5.12.1996…
…Ehemann und Kindesvater war in Deutschland zu keinem Zeitpunkt gemeldet. In dieser Wohnung stehen der Bf zwei Zimmer zur Verfügung, die sie zuletzt in der Zeit vom März 2016 bis September 2016 sowie während der Dauer des Mutterschutzes bzw der Babypause für das dritte Kind…
…haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. § 3 FLAG 1967 legt zusätzliche Voraussetzungen für Personen und Kinder fest, die nicht österreichische Staatsbürger sind. Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht nach § 5 Abs…
…für die diese Verordnung gilt, finden die durch den Anwendungsvorrang dieser Bestimmung verdrängten Bestimmungen des § 3 Abs. 1 und 2 FLAG mit besonderen Voraussetzungen für Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, keine Anwendung (vgl. VwGH 27.9.2012, 2012/16/0066). Im beschwerdegegenständlichen Zeitraum waren…
…Diese wurden dem Finanzamt jeweils mit der Post übermittelt und befinden sich im Behördenakt. Die Beschwerdeführerin, ihr Ehemann und die beiden Kinder verfügen alle über die Österreichische Staatsbürgerschaft. Schließlich konnte in Rumänien selbst keine den österreichischen Sozialleistungen vergleichbare Beihilfe bezogen werden. Für die am xXx2001…
…1: "Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder zufolge einer solchen Beschäftigung Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung im Bundesgebiet beziehen; kein Anspruch…
…hervor: "Die im April 1982 geborene und seit Juli 2000 verheiratete Mitbeteiligte, eine Staatsangehörige Rumäniens, hielt sich seit Dezember 2002 in Österreich auf. Ihr Ehemann, ebenfalls rumänischer Staatsbürger, folgte ihr im Jahr 2006. Im September 2007 brachte die Mitbeteiligte in Wien ein Kind zur Welt…
…des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, oder nach § 54 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005 idF BGBl. I Nr. 87/2012, rechtmäßig in Österreich aufhalten. (2) Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind…
…er nicht automatisch staatenlos. Auch aus diesem Grund steht keine Familienbeihilfe zu. Selbst wenn der Bf. und sein Kind im verfahrensrelevanten Zeitraum (Mai 2022 bis März 2023) österreichische Staatsbürger oder Staatenlose gewesen wären, muss die Kinderzulage der Vereinten Nationen berücksichtigt werden. Es handelt sich bei…
…ab Jänner 2009 und für das Kind D B ab Jänner 2014. Beide wurden mit Bescheid vom 23.2.2015 abgewiesen, weil ihr Ehemann und gleichzeitig KV beider Kinder bei der IIASA arbeitet. Beide Elternteile sind indische Staatsangehörige, die Tochter C ist österreichische Staatsbürgerin. Der…
…bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder zufolge einer solchen Beschäftigung Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung im Bundesgebiet beziehen; ... § 4. (1) Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, haben keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. (2) Österreichische Staatsbürger…
…keine Beschäftigung ausgeübt habe und daher kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. Diese Begründung ist rechtlich unrichtig, zumal die Bestimmung, nach den Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind nur Anspruch auf Familienbeihilfe haben wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung…
…mir mitgeteilt, dass mein Kind in aufrechter Ehe geboren wurde und österreichische Staatsbürgerin sei. Anschließend bei Ausstellung der Geburtsurkunde beim Standesamt im Magistrat Wr. Neustadt erhielt ich eine Geburtsurkunde für A … a ls österreichische Staatsbürgerin. Da mein Ehegatte die Vaterschaft berechtigterweise angezweifelt hat, wurde…
…und die durchzuführenden Verfahrensschritte, wie sie in der zeitlichen Abfolge zu setzen sein werden, besprochen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 FLAG 1967 in der ab 1.1.2006 geltenden Fassung BGBl. I Nr. 100/2005 haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger…
…die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des NAG rechtmäßig in Österreich aufhalten. § 24 NAG, BGBl. I Nr. 100/2005 idF BGBl. I Nr. 157/2005, der am 1.1.2006 in Kraft und am 31.3.2009 außer Kraft…
…vor, ist die Voraussetzung des rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich nach Abs 1 und Abs 2 für Anspruchswerber und Kind erfüllt und der Anspruch auf FB ist nur mehr nach den allgemeinen Voraussetzungen, die auch für österreichische Staatsbürger gelten zu beurteilen (BFG 20.6.2014, RV…
…26.11.03 habe ich einen neuen Antrag auf Familienbeihilfe für mein Kind gestellt, und zwar ausdrücklich gestützt auf § 3 Abs. 3 FLAG. Demnach genügt für den Elternteil, der den Haushalt überwiegend führt und nicht österreichischer Staatsbürger ist, dass der andere Elternteil österreichischer Staatsbürger ist…
…dass Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe haben, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder zufolge einer solchen Beschäftigung Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung im Bundesgebiet beziehen; kein Anspruch…
…Staatsbürger) und des Kindes K (geboren in Österreich, österreichische Staatsbürgerin) abgemeldet und im Zentralen Melderegister eingetragen: „Verzogen nach Türkei“. In einem Aktenvermerk vom 3.8.2015 hielt das Finanzamt diesen Umstand in der Beihilfendatenbank fest und stellte die Auszahlung der erhöhten Familienbeihilfe für das Kind…
…in dem eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird und ich sei seit Juli 2005 keiner Erwerbtätigkeit im Sinne der Verordnung nachgegangen. Diese Bestimmung wird zu Unrecht angewendet. Ich bin ebenso, wie mein in Rede stehendes Kind K. ...österreichische Staatsbürgerin und hatte während des gesamten in Rede stehenden…